Entscheidungsvorlage - B 03/0043/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

 

keinen

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ergänzung zur Vorlage:

 

Der der Einladung beigefügte Parkgebührenordnungsentwurf bedarf einer Berichtigung:

Da die Parkscheinautomaten nicht für 1 bzw. 2 Cent-Münzen ausgelegt sind, muss die Parkgebühr eine 5-Cent-Rundungsmöglichkeit erhalten.

Um den Beschluss des Mobilitätsausschusses weitestgehend umzusetzen, wird vorgeschlagen, ab der 90.Minute 0,50 € je 15 Minuten zu erheben. In diesem Sinne wurde der beil. Entwurf entsprechend angepasst.

 

 

 

 

 

 

( Grehling)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Nachtrag zur Gebührenordnung

für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen

(Parkgebührenordnung)

vom

 

Aufgrund des § 6a Absatz 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes und § 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.02.1981 über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Absatz 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz (GV. NW. S. 48), i. V. mit § 38 Buchstabe b) des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am ………. folgenden 1. Nachtrag zur Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung) beschlossen:

 

I.

 

§ 1 wird geändert in § 1 Absatz 1

 

II.

 

§ 1 Absatz 2 wird wie folgt hinzugefügt:

(2) Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung können außer am Parkscheinautomaten auch über weitere zugelassene Systeme (Handsysteme u. a.) zur Bezahlung von Parkgebühren entrichtet werden. Der Beschilderungszusatz „nur mit Parkschein“ bzw. „mit Parkschein frei“ beinhaltet auch die satzungskonforme Nutzung weiterer zugelassener Bezahlsysteme.

 

III.

 

§ 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

§ 2

 

(1)              Die Parkgebühr beträgt für alle öffentlichen Verkehrsflächen nach § 1 in der

Tarifzone I                 0,30 € für die ersten 20 Minuten,

dann 0,20 € je 10 Minuten bis 60 Minuten,

dann  0,30 € je 10 Minuten bis 90 Minuten

und darüber hinaus 0,50 € je 15 Minuten.

und darüber hinaus 0,34 € je 10 Minuten.

 

Tarifzone II                   0,25 € für die ersten 30 Minuten,

dann 0,15 € je 10 Minuten bis 90 Minuten

und darüber hinaus 0,20 € je 10 Minuten.

                                         

IV.

 

Dieser 1. Nachtrag tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

keine

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