Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 52/0029/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports in der von der Verwaltung  vorgelegten Neufassung.

Er beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Zuschusspauschalen pro Quadratmeter bzw. Vereinsmitglied. Gleichzeitig spricht der Sportausschuss sich dafür aus, dass in den Fällen, in denen ein Verein im Jahr 2011 einen Neuantrag für einen Zuschuss zur Unterhaltung einer vereinseigenen Sportanlage vorlegt und die Voraussetzungen nach den Kriterien der Richtlinien erfüllt sind, dieser Zuschuss auf der Basis der festgelegten Pauschalen pro Quadratmeter und unter Berücksichtigung der Mitgliederanzahl der Vereine berechnet wird.

 

Der Rat beschließt die Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports in der von der Verwaltung vorgelegten Neufassung.

                         

In Vertretung

 

 

(Rombey)

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach den derzeit gültigen „Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports“ erhalten Vereine Zuschüsse zur Unterhaltung vereinseigener Sportstätten, die sich in der Höhe nach den verfügbaren Mitteln für das jeweilige Jahr und den regelmäßig wiederkehrenden Kosten zur Unterhaltung der Sportstätten richten  (III. Sonderzuschüsse, 1) Bau und Unterhaltung vereinseigener Sportstätten, Abs. 2).

In den letzten Jahren haben vier Sportvereine nach den o. a. Richtlinien Zuschüsse zur Unterhaltung von vereinseigenen Sportstätten erhalten.

Ausgelöst durch Veränderungen im Bereich der vereinseigenen Sportstätten (Verlagerung und gleichzeitig Erweiterung der Sportanlage des Post-Telekom Sportverein e. V., Übergang des alleinigen Eigentums der Hockeyhalle an den Aachener Hockey- und Tennis Club e. V., Neubau einer Budo-Halle durch den TSV Hertha Walheim e. V.) ist aus Sicht der Sportverwaltung eine Änderung der Richtlinien erforderlich. Durch die Änderung soll eine gerechte, transparente und nachvollziehbare Bezuschussung für die bisher berücksichtigten vereinseigenen Sportanlagen erreicht werden. Gleichzeitig sollen Vereine mit neuen vereinseigenen Sportstätten klar erkennen können, ob und in welcher Höhe sie einen städtischen Zuschuss erwarten können.

Die Verwaltung schlägt daher eine Bezuschussung in Form von pauschalen Zuschussbeträgen pro Quadratmeter, unterteilt in unterschiedliche sportliche Flächen sowie für Vereinsmitglieder, auf der Basis der beim Landessportbund NRW vorliegenden Angaben, vor. Veränderungen der nachfolgenden Pauschalen sind durch den Sportausschuss zu beschließen.

 

Es werden folgende Pauschalen pro Jahr  angesetzt:

 

Sport-, Turn- und Gymnastikhalle                                          2,80  € / qm

Umkleide- und Duschräume                                                       5,60 € / qm

Jugend- und Schulungsräume, Clubräume                       0,10 € / qm

Technik- und Lagerräume                                                        0,10 € / qm

Naturrasenfläche – wettkampfgerecht                                           0,80 € / qm

Naturrasenfläche – sonstige sportliche Nutzung                            0,10 € / qm

Tennenfläche – wettkampfgerecht                                           0,40 € / qm

Leichtathletische Anlagen in Tennenbelag                            0,40 € / qm

 

Zuschuss pro Vereinsmitglied                                                        0,50 € 

 

In der beigefügten Anlage ist für die einzelnen Vereine, die bisher einen städtischen Zuschuss erhielten, dargestellt, wie sich die Änderung auswirken wird, sowie für den Aachener Hockey- und Tennis-Club e. V. mit welchem Zuschuss er rechnen könnte.

 

Damit die Vereine sich frühzeitig auf die Änderung einstellen können, schlägt die Verwaltung vor, für das Jahr 2011 noch nach den bisherigen Regelungen die Zuschüsse auszuzahlen und die Änderung erst ab 2012 zu berücksichtigen.

 

Gleichzeitig sollen jedoch Vereine für vereinseigene Sportstätten, für die bisher noch keine städtischen Zuschüsse zur Unterhaltung gezahlt wurden, bereits auf der Basis der neuen Richtlinien für das Jahr 2011 einen Zuschuss erhalten.  Aus Sicht des Fachbereiches Sport können die im Jahr 2011 dadurch anfallenden Mehrausgaben aus Mitteln des Produktes 08.02.02 „Vereinssport“ beim PSP-Element 4-080202-802-4 Zuschüsse für „Bau von  vereinseigenen Sportstätten“ gedeckt werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports

- Bau und Unterhaltung vereinseigener Sportstätten

 

 

 

Investitionskosten

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

 

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

 

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

Sachkosten

 

 

 

 

Abschreibung

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

 

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

 

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

 

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?                          PSP 4-080202-801-6 Sachkonto 53180000

ja

18.900,00 €

b.

Konsolidierung?

ja/nein

 

c.

Personalkosten

 

 

d.

Sachkosten

 

 

 

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

Die Gewährung der Zuschüsse steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt, dass die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Sollte es zudem z.B.auf Grund einer Vielzahl von Anträgen zu Mehrausgaben kommen, wird entweder der Sportausschuss über eine entsprechende Priorisierung der Anträge ggf. verbunden mit einer Reduzierung der Pauschalen entscheiden oder die Sportverwaltung nach § 9 der Haushaltssatzung diesen Mehrbedarf ausgleichen.

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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