Kenntnisnahme - FB 11/0069/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Personalrat eine Mitarbeiterbefragung zum Thema „Betriebsferien bei der Stadt Aachen“ durchzuführen.

Die in der Vorlage genannten Bereiche werden von der Mitarbeiterbefragung ausgenommen.

Weiterhin empfiehlt er die Einführung von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr ab dem Jahr 2012, wenn mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen sich für Betriebsferien aussprechen.

 

In Vertretung

                           

 

(Lindgens)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

In den Sitzungen des Personal- und Verwaltungsausschusses am 22.03.2011 und 06.04.2011 wurde über das Thema „Betriebsferien bei der Stadt Aachen“ beraten.

 

Die Verwaltung wurde in der Sitzung vom 06.04.2011 beauftragt, für die Sitzung am 08.06.2011 in Absprache mit dem Personalrat eine Vorlage mit konkreten Rahmenbedingungen (insbesondere hinsichtlich des Ausnahmekatalogs) für eine Mitarbeiterbefragung vorzulegen.

 

Zur Festlegung des Ausnahmekatalogs wurden alle Fachbereichsleitungen sowie die Leitungen der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen angeschrieben, ob Teile ihrer Zuständigkeitsbereiche aufgrund der Aufgabenstellung von Betriebsferien auszunehmen seien.

 

Aufgrund der Rückmeldungen wird vorgeschlagen, folgende Bereiche aufgrund der angegebenen Begründungen  von einer Umfrage zu bzw. einer Anordnung von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr auszunehmen:

 

Dienststelle

Betroffene

Aufgabe

Mitarbeiter/

Innen

Begründung

 

FB 12

 

Call-AC

 

34

 

Call-AC ist nicht nur für die Stadt Aachen, sondern auch für andere Auftraggeber tätig. Eine Schließung ist daher aus vertraglichen Gründen nicht möglich.

 

E 18

 

komplett

 

595

 

Abfallbeseitigung, Straßenreinigung und Winterdienst sind gebührenfinanziert und müssen aufrecht erhalten werden. Straßenunterhaltung sowie Grün- und Freiflächenpflege sind dringend zur Wahrung der Verkehrssicherung in voller Mitarbeiterstärke zu gewährleisten. Die Werkstatt wird zur Reparatur und Instandhaltung der Maschinen und Geräte zwingend benötigt. In der Gärtnerei muss die Pflege und Anzucht der Pflanzen sichergestellt bleiben. Im rein administrativen Bereich wird die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr ohnehin zum Abbau von Mehrarbeitsstunden genutzt.

 

FB 36

 

Gemeinde-

forstamt

 

12

 

Die Betriebsferien würden in die Hauptzeit des Holzeinschlages und des Unternehmereinsatzes fallen. In dieser Zeit sollten auch möglichst viele Forstwirte im Holzeinschlag beschäftigt und die Urlaubstage auf die Sommermonate konzentriert werden.

 

 

Dienststelle

 

 

betroffene Aufgabe

 

 

Mitarbeiter/

Innen

 

 

Begründung

 

FB 37

 

Komplett

 

342

 

Bei der Feuerwehr sind Betriebsferien aufgrund der Aufgabenstellung ausgeschlossen.

 

FB 45

 

KITAs und OGS

 

539

 

In den KITAs und den Betreuungseinrichtungen der OGS erfolgt eine am Betreuungsbedarf ausgerichtete Öffnung bzw. Schließung von Einrichtungen. Die Anordnung von Betriebsferien ist in diesen Bereichen nicht möglich.

 

E 46/47

 

komplett

 

407

 

Beim Theater werden tarifvertraglich vorgegebene Theaterferien, die grundsätzlich 6 Wochen während der Sommerferien betragen, gewährt. Eine Schließung von ganzen Abteilungen oder Werkstätten ist während der Spielzeit ausgeschlossen. Die Frequentierung der Vorstellungen ist in der Weihnachts- und Neujahrszeit am höchsten.

 

E 49

 

komplett

 

212

 

Bis auf die Musikschule sind in den Geschäftsbereichen des Kulturbetriebes aufgrund von Publikumsverkehr, Kulturangebot, Dienstleistung und Service vor allem in den Schulferien Betriebsferien nicht möglich. Der gesamte Kulturbetrieb sollte daher von Betriebsferien ausgenommen werden.

 

FB 52

 

Städtische

Bäder

 

64

 

Die städtischen Bäder sind aufgrund der Aufgabenstellung von Betriebsferien ausgeschlossen

 

S 69

 

Geschäfts-

führung

Altbau Plus

 

2

 

Diese Einrichtung zur Beratung von Eigentümern wird erfahrungsgemäß zwischen Weihnachten und Neujahr durch Bürger sehr oft in Anspruch genommen, da viele Eigentümer sich dann Zeit für eine Beratung nehmen.

 

E 88

 

komplett

 

31

 

Im Eurogress finden in der Zeit der Betriebsferien viele Veranstaltungen statt. Betriebsferien ständen im Widerspruch zur Ausrichtung des Eurogress, als Veranstaltungsort 365 Tage im Jahr zur Verfügung zu stehen.

 

Insgesamt ausgenommen:

 

2.238

 

 

 

In allen nicht ausgenommenen Bereichen würde, nach einem entsprechenden Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses, gemeinsam durch Personalrat und Verwaltung eine Mitarbeiterbefragung zum Thema Betriebsferien durchgeführt. In dieser Mitarbeiterbefragung würde abgefragt, ob die MitarbeiterInnen der Einführung von Betriebsferien ab dem Jahr 2012 positiv oder negativ gegenüberstehen. Der Entwurf des Anschreibens ist als Anlage 1 beigefügt, der Entwurf des Antwortbogens als Anlage 2. Die Mitarbeiterbefragung würde, soweit möglich, auf elektronischem Weg über GroupWise oder das Intranet erfolgen. Alle nicht auf elektronischem Weg erreichbaren MitarbeiterInnen würden angeschrieben.

In dem Fragebogen würde die Angabe der Personalnummer zwingend gefordert, um sicherzustellen, dass jede/r MitarbeiterIn nur einmal an der Umfrage teilnimmt.

 

Der Personalrat hat im Vorfeld darauf hingewiesen, dass er diese Mitarbeiterbefragung nur dann mitträgt, wenn der Personal- und Verwaltungsausschuss bei dem Beschluss zur Durchführung der Mitarbeiterbefragung festlegt, dass eine Empfehlung zur Einführung von Betriebsferien nur erfolgt, wenn sich mindestens 2/3 der MitarbeiterInnen, die sich an der Umfrage beteiligen, für die Einführung von Betriebsferien aussprechen.

 

Die Fachbereichsleitungen sowie die Leitungen der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen wurden ebenfalls befragt, in welchen Bereichen im Falle von Betriebsferien Notdienste einzurichten wären und wie viel Personal hierfür erforderlich wäre.

 

Notdienste würden danach erforderlich in den in Anlage 3 aufgeführten Bereichen.

Insgesamt wären hierfür ca. 135 MitarbeiterInnen einzuplanen.

 

In der Sitzung vom 06.04.2011 äußerte der Personalrat Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit der Anordnung von Betriebsferien. Begründet wurden diese Bedenken mit den eher geringen finanziellen Auswirkungen einer solchen Maßnahme.

 

Die Anordnung von Betriebsferien durch den Arbeitgeber ist zulässig, wenn dringende betriebliche Belange diese begründen. Als Beispiele für dringende betriebliche Belange können das starke Absinken der Kundenfrequenz zwischen Weihnachten und Neujahr oder auch eine mit dem Personalrat abgeschlossene Vereinbarung über die Einführung von Betriebsferien genannt werden.

 

Würden sich demnach in einer Mitarbeiterbefragung mindestens 2/3 der abstimmenden MitarbeiterInnen für Betriebsferien aussprechen und der Personalrat auf dieser Grundlage mit der Verwaltung eine entsprechende Vereinbarung abschließen, so wäre die Einführung dieser Betriebsferien zulässig. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Betriebsferien frühzeitig, also vor Beginn des Urlaubsjahres, angeordnet würden.

 

Darüber hinaus könnten, da in vielen Bereichen Notdienste abzuleisten wären, MitarbeiterInnen, bei denen persönliche Gründe gegen eine Teilnahme an den Betriebsferien vorliegen, für Notdienste eingeteilt werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

zurzeit nicht zu beziffern

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Anlagen

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