Entscheidungsvorlage - FB 61/0457/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen beschließt, die 5,50 m breite Hauptfahrbahn der Christian-Quix-Straße als verkehrsberuhigten Bereich nach Verkehrszeichen 325 / 326 StVO und die 3 m breiten Erschließungswege als Gehwege mit Freigabe für Radfahrer auszuschildern.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Bei der Planung der Verkehrsflächen im Neubaugebiet "Beverpark" (Christian-Quix-Straße) wurden ca. 5,50 m breite und 3,0 m breite Verkehrsflächen vorgesehen. Die breiteren Gassen dienen der Erschließung mit Fahrzeugen und die schlankeren der fußläufigen Erreichbarkeit der daran liegenden Häuser. Aus rettungstechnischen Gründen sowie für die Müllabfuhr musste eine durchgehende Fahrbeziehung geschaffen werden, da Wendemöglichkeiten für solche Großfahrzeuge nicht zur Verfügung stehen. Die allgemeine Rundfahrt zu jedem einzelnen Haus soll jedoch im Interesse der Fußgänger und spielenden Kinder in den schmalen Wegen unterbleiben.

 

Nach Fertigstellung der Oberflächen kann nunmehr die endgültige Verkehrsbeschilderung erfolgen. Die Verwaltung schlägt eine Ausschilderung entsprechend beigefügtem Verkehrszeichenplan vor. Die meisten Wohnhäuser können über eine zentrale Tiefgarage unmittelbar durch die Keller erreicht werden, sodass auch zur Anlieferung von Einkäufen das Fahren bis vor die Hauseingänge aller Häuser nicht notwendig ist.

 

Die Kosten für die Beschilderung trägt der Erschließungsträger.

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Anlagen

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