Entscheidungsvorlage - FB 68/0082/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Neubau der Brücke Kornelimünster.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Wasserwirtschaftliche Untersuchungen aus dem Jahr 1910 weisen bereits den Ortskern Kornelimünster als (natürliches) Überschwemmungsgebiet aus. Zahlreiche hydraulische Berechnungen der letzten Jahre unterstreichen dies und heben fünf Einzelpunkte als besonders kritisch heraus. Einer dieser kritischen Überschwemmungspunkte ist die Fußgängerbrücke Korneliusmarkt.

Die Unterkante der Brücke (Seite Markt) muss von 222,94 m ü. NHN auf 223,25 m ü. NHN angehoben werden um den Wasserablauf auf den Korneliusmarkt im Hochwasserfall zu verhindern und die Standsicherheit des Bauwerkes nicht zu gefährden.

Die vorhandene Brücke ist in einem schlechten baulichen Zustand, was bedeutet, dass sie vor dem Anheben umfangreich instand gesetzt werden müsste. Nach ersten Schätzungen liegen die Kosten für das Anheben und die Sanierung der Brücke deutlich oberhalb der Neubau-Kosten von ca. 50.000,-- €. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird deshalb der Neubau des Überbaus vorgeschlagen.

Geplant ist eine Stahl-/Holzbrücke, deren Abmessungen denen der jetzigen Brücke entsprechen. Auf der Markt zugewandten Seite müssen zur Überwindung des Höhenunterschiedes - Brücke / Weg zum Korneliusmarkt - zwei Treppenstufen angeordnet werden. Eine in die Treppenstufen eingebaute Rampe soll Kinderwagen und Rollstühlen die Nutzung der Brücke ermöglichen.

 

Bauleitplanung

Das Staatliche Umweltamt Aachen (StUA) teilt in seinem Schreiben von 01.2005 der Stadt Aachen mit, dass aus Gründen des Hochwasserschutzes eine weitere Verschiebung der Maßnahme

‑ Vergrößerung des Querschnitts durch Anhebung der Brücke ‑ nicht mehr hingenommen wird. In der Ortslage Kornelimünster ist die Realisierung weiterer Baugebiete ‑ Kornelimünster‑West Teile 1und 2 sowie der Entwicklungsreserve Kornelimünster‑Süd ‑ geplant. Durch diese zusätzlichen Flächenversiegelungen in den Einzugsgebieten von Inde und Iter würde bei unterlassenem Umbau der Indebrücke der Korneliusmarkt in der Ortslage vom Hochwasser überflutet. Das StUA hat unmissverständlich klar gemacht, dass es bei einer Nichtdurchführung der Maßnahme im Rahmen der Beteiligung an der Bauleitplanung als Träger öffentlicher Belange den Ausgleich der Wasserführung (Schutz für ein 50 jährliches Hochwasserereignis) einfordern werde. Dies könnte zu weit reichenden Folgen für die Realisierung der angesprochenen Planungen führen.

                                                                                   

Die Umsetzung der Forderungen des StUA würden dazu führen, dass im Rahmen von einzelnen Bauleitplanverfahren Sicherungsmaßnahmen zum Hochwasserschutz z. B. in Form von Regenrückhaltungen nachgewiesen bzw. gebaut werden müssten. Die finanziellen Auswirkungen wären ein Vielfaches höher als die geforderte Anhebung der Brücke.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

50.000,00

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

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