Entscheidungsvorlage - BA 4/0024/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Ausführung der Beleuchtungserweiterung im Kitzenhausweg. Sie stimmt der Finanzierung der Maßnahme durch den F. C. Inde Hahn und der Übernahme des Nennentgeltes durch die Verwaltung zu. Der Antrag gilt als behandelt

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der F. C. Inde Hahn hat den Antrag gestellt, die Beleuchtung im Kitzenhausweg bis zum Sportplatz zu verlängern.

 

In Zusammenarbeit mit der STAWAG wurde der geschilderte Sachverhalt geprüft.

 

Die Überprüfung hat ergeben, dass von Haus 12 an der Kitzenhausweg komplett unbeleuchtet ist. Für die Errichtung einer DIN-gerechten Beleuchtung müssen 6 Beleuchtungsmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 8,0m aufgestellt werden. Zusätzlich ist auf einer Länge von ca. 200 m ein Beleuchtungskabel zu verlegen. Diese Verkabelung muss aufgrund des felsigen Bodens als Freileitung installiert werden.

 

Der Kostenaufwand beträgt rd. 11.000,00 €.

 

Die Verwaltung hält die Erstellung der Beleuchtungsanlage für notwendig und unterstützt den Antrag.

 

Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem die Neuherstellung, der Betrieb und die Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Demnach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen.

 

Diese Arbeiten sind zwin­gend DIN-gerecht auszuführen.

 

Die Unterhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG eigenständig durchgeführt und finanziert.

 

Für Unterhaltung, Wartung, Strom und Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Verwaltung der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).

 

Für das Haushaltsjahr 2005 und 2006 sind jeweils 50.000,00 € für das gesamte Stadtgebiet für die “Neuanlage von Straßenbeleuchtung” eingeplant.

 

Dies gilt nur für Maßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen. Beleuchtung im Bereich der Grünflächen oder privater städtischer Flächen muss aus anderen Mitteln finanziert werden.

 

Für die Jahre 2001 - 2004 wurde eine Prioritätenliste aufgestellt. Die Bezirksvertretungen haben nach Kenntnisnahme der Prioritätenliste dem Verkehrsausschuss empfohlen, diese Liste zu beschließen.

 

Die STAWAG wurde mit der Ausführung dieser Maßnahmen beauftragt und führt diese zurzeit aus.

 

Eine neue Prioritätenliste wird zurzeit den jeweiligen Bezirksvertretungen vorgelegt. Die Prioritätenliste für die Bezirksvertretung Aachen Kornelimünster/Walheim wurde in der Sitzung vom 16.03.2005 vorgestellt.

 

Der Kitzenhausweg ist auf dieser Liste nicht vorgesehen und wird in die darauf folgende Prioritätenliste aufgenommen.

 

Durch den vorgegebenen Finanzrahmen und den durch die politischen Gremien bereits beschlossenen Maßnahmen kann die Beleuchtung des Kitzenhausweges in absehbarer Zeit nicht erfolgen.

 

Um eine schnelle Ausführung der Beleuchtungsanlage zu erreichen, hat sich der F. C. Inde Hahn bereit erklärt, die Herstellungskosten für die Beleuchtungsanlage zu übernehmen. Der Fachbereich Verkehr und Tiefbau übernimmt, wie bei allen öffentlichen Beleuchtungsanlagen die Kosten für die Nennentgelte. Zwischen dem F. C. Inde Hahn und der Verwaltung wird ein Vertrag geschlossen, in dem der Bau und Betrieb der Beleuchtungsanlage geregelt wird.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Bau der Beleuchtungsanlage durch den F. C. Inde Hahn finanzieren zu lassen. Dadurch ist es möglich, dass bereits zum Beginn der kommenden Winterzeit die Sportler und  hier vor allem Kinder und Jugendliche die Sportanlage im “Hellen” erreichen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

ergeben sich nicht

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

Jährliche Folgekosten für das Nennentgelt werden sich in Höhe von 785,00 i im Verwaltungshaushalt ergeben.

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

sind nicht zu erwarten

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