Entscheidungsvorlage - B 03/0045/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Kronenberg von Vaalser Straße bis Am FriedrichAbrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
07.07.2011
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt auf Grund
S der §§ 1, 2 und 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712/SGV NW 610) und seiner Änderungsgesetze sowie
S der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen vom 21.12.2007 (veröffentlicht in den Aachener Tageszeitungen am 29.12.2007)
die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Kronenberg wurde im Jahre 2008 im o.a. Abschnitt neu ausgebaut. Der Ausbau beinhaltete die Erneuerung der Fahrbahn und der Oberflächenentwässerung und war notwendig, weil sich die beiden Teileinrichtungen in einem sehr schlechten technischen Zustand befanden. Die technische Abnahme fand am 10.09.2008 statt.
Die Fahrbahn war vor dem Ausbau vollkommen verschlissen und wies zahlreiche Risse und Schlaglöcher auf. Weitere Instandsetzungsmaßnahmen waren im Hinblick auf das Ausmaß der Schäden nicht mehr zu vertreten. Die Fahrbahn erhielt einen Komplettausbau aus einer Splittmastix-Deckschicht auf Asphaltbinder, einer Asphalttragschicht und einer Frostschutzschicht.
Die vorhandenen alten und defekten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Sie wurden durch neue DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten.
Durch den Ausbau der Fahrbahn und der Straßenentwässerungseinrichtungen hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.
Die im Zuge der Baumaßnahme vorgenommenen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen lösen hingegen keinen wirtschaftlichen Sondervorteil und somit keine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus. Auch die Bauarbeiten im Bereich der Gehwege und Parkflächen stellen keinen beitragsfähigen Aufwand dar, da diese nur punktuell durchgeführt wurden. Der Kanal wurde im Inlinerverfahren saniert, so dass hier ebenfalls keine beitragsfähige Erneuerung i.S.d. § 8 KAG NW gegeben ist. Zuschüsse wurden für die Maßnahme nicht gewährt.
1. Die Einstufung der Straße Kronenberg von Vaalser Straße bis Am Friedrich erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung vom 21.12.2007 in der derzeit gültigen Fassung (SBS).
2. Die beitragsfähigen Ausbaukosten betragen insgesamt . .. ... ..376.684,70
Hiervon entfallen auf
a) die Fahrbahn .413.685,93
Der beitragsfähige Aufwand beträgt nach Abzug der Kosten in Höhe von
58.003,58 für die nicht anrechenbare Überbreite von 1,06 m (anrechen-
bare Breite 6,50 m) 355.682,35
g) die Oberflächenentwässerung .......................................................................21.002,35
3. Der Anteil der Beitragspflichtigen am vorgenannten beitragsfähigen Aufwand beträgt für
a) die Fahrbahn . .177.841,18
(50% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a) SBS)
g) die Oberflächenentwässerung ..10.501,18
(50% gem. § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS)
4. Der vorgenannte gekürzte beitragsfähige Aufwand ist gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung (SBS) auf die durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit zu verteilen.
188.342,36 : 134.672 m² = 1,40 / m² (gerundeter Beitragssatz)
Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Maßnahmebezogene Einnahmen: 188.342,36 Beiträge gem. § 8 KAG NW
| ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |