Entscheidungsvorlage - B 03/0046/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Betreff: Bebauungsplan Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) -hier: Ausbauplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- B03/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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21.06.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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29.06.2011
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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07.07.2011
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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21.07.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg / Aachen Mitte nimmt die Ausbauplanung für die Herstellung der im Bebauungsplan Nr. 915 festgesetzten Erschließungsanlagen (öffentliche Verkehrsfläche einschließlich Möblierung und Beleuchtung und öffentliche Grünfläche) einschließlich der erforderlichen Anpassungsarbeiten an den Einmündungen im Norden an den Seffenter Weg durch Errichtung eines Kreisverkehrs und im Süden an die Forckenbeckstraße und weiter mit Anbindung an den Pariser Ring ausgenommen der Herstellung der Melatener Brücke zur Landschaftsbrücke zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Planung der Ingenieurgemeinschaft Nacken Gauff zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausbauplanung für die Herstellung der im Bebauungsplan Nr. 915 festgesetzten Erschließungsanlagen (öffentliche Verkehrsfläche einschließlich Möblierung und Beleuchtung und öffentliche Grünfläche) einschließlich der erforderlichen Anpassungsarbeiten an den Einmündungen im Norden an den Seffenter Weg durch Errichtung eines Kreisverkehrs und im Süden an die Forckenbeckstraße und weiter mit Anbindung an den Pariser Ring ausgenommen der Herstellung der Melatener Brücke zur Landschaftsbrücke zur Kenntnis und beschließt die Planung der Ingenieurgemeinschaft Nacken Gauff zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.
Des Weiteren beschließt der Mobilitätsausschuss, die vorgenannte Ausbauplanung dem Planungsausschuss zur Kenntnis zu geben.
Der Planungsausschuss nimmt die Ausbauplanung für die Herstellung der im Bebauungsplan Nr. 915 festgesetzten Erschließungsanlagen (öffentliche Verkehrsfläche einschließlich Möblierung und Beleuchtung und öffentliche Grünfläche) einschließlich der erforderlichen Anpassungsarbeiten an den Einmündungen im Norden an den Seffenter Weg durch Errichtung eines Kreisverkehrs und im Süden an die Forckenbeckstraße und weiter mit Anbindung an den Pariser Ring ausgenommen der Herstellung der Melatener Brücke zur Landschaftsbrücke gemäß der Planung der Ingenieur-gemeinschaft Nacken Gauff zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nachdem die Stadt im Dezember 2009 von den politischen Gremien mit der Umsetzung der Hochschulerweiterung Campus Melaten Bebauungsplan Nr. 915 Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) sowie mit den Änderungen der so genannten Parkspange beauftragt wurde, schloss die Stadt mit dem BLB NRW für den Bereich B-Plan 915 den Erschließungsvertrag I (Kanal und Baustraße) und für den Bereich der Parkspange den entsprechenden Ausbauvertrag ab.
Zwischenzeitlich ist im Bereich des B-Plans 915 der Bau der Kanäle und der Baustraßen größtenteils erfolgt und zur anschließenden Ausführung des Endausbaus ist nunmehr die Gestaltung des Straßenraumes (Materialen und Ausstattung) Inhalt dieser Vorlage.
Ausgebaut werden der Boulevard mit der nördlichen Anbindung an den Seffenter Weg durch Errichtung eines Kreisverkehrs und im Süden durch Anlage einer lichtsignalgeregelten Kreuzung an die Forckenbeckstraße und weiter mit Anbindung an den Pariser Ring, die vier Stichstraßen zur Erschließung der angrenzenden Cluster und die Verlängerung der vorhandenen Steinbachstraße an den Boulevard.
Weiterhin ist die Umgestaltung der Melatener Brücke zur Landschaftsbrücke auch Bestandteil des B-Plans 915. Auf Grund noch erforderlicher statischer Untersuchungen an der Brückenkonstruktion wird die Planung noch einige Zeit in Anspruch nehmen und von daher aus dem anstehenden abzuschließenden Erschließungsvertrag II herausgenommen und zu einem späteren Zeitpunkt gesondert behandelt.
Grundlage für die Planung der Oberflächengestaltung der Erschließungsanlagen ist das Gestaltungshandbuch für den Campus Melaten, das durch die Projektpartner BLB NRW, RWTH Aachen Campus GmbH, RWTH Aachen und Stadt Aachen im Jahr 2010 herausgegeben wurde. Es basiert auf dem Siegerentwurf zum 2007 durchgeführten Wettbewerb, dessen Leitidee und Ziele es sind, sowohl einen Dialog aus Landschaft und Stadt zu schaffen als auch die Verknüpfung von Neubau und Bestand herzustellen.
Die im Gestaltungshandbuch vorgesehenen Belagsmaterialien für die Gehwege und Parkflächen wurden im Vorfeld von den Projektpartnern hinsichtlich der Aspekte Wirtschaftlichkeit, Barrierefreiheit und Unterhaltung gesichtet (Mustersteine) und geprüft. Hierbei wurden zwei weitere Varianten zur Disposition gestellt. Nachfolgend ist die Gegenüberstellung der drei Belagsvarianten dargestellt:
Belagsvarianten
| Belagsvariante 1 Gestaltungshandbuch Campus Melaten | Belagsvariante 2 Innenstadt Aachen (Standardausbau) | Belagsvariante 3 Gestaltungshandbuch Campus Melaten, vereinfacht |
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Gehweg/Parken Pflaster |
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Belagsart
Kosten/ Materialpreis
Einsatzbereich
Oberfläche
Unterhaltung:
Sonstiges |
Betonwerkstein mit Natursteinvorsatz im 32er-Rastermaß 16/32, 48/24, 48/32, anthrazitfarbener Zement, helle und dunkle Splitte
Ca. 60/m², netto
höherwertige Stadtplätze
hochwertig
schmutzunempfindlich
kein Standardmaterial der Stadt |
Betonwerkstein ohne Natursteinvorsatz im 20er Rastermaß 20/20, 20/40, (Aachener-) blau-grau
Ca. 30/m², netto
innerstädtische Wege und Plätze
einfach
schmutzempfindlicher als 1 (da heller)
Standardmaterial der Stadt AC |
Betonwerkstein mit Natursteinvorsatz im 30er-Rastermaß (30/45, 22,5/45, 15/30) , anthrazit-farbener Zement mit Gneisvorsatz
Ca. 35/m², netto
innerstädtische Wege und Plätze
höherwertiger als 2
etwas schmutzun-empfindlicher als 2
Kein Standardmaterial der Stadt AC; wird aber von der Stadt für diesen Standort mitgetragen |
Gehweg ohne Pflaster |
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Belagsart
Kosten Oberbau
Einsatzbereich
Oberfläche
Unterhaltung:
Sonstiges
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Gussasphalt, Farbe wie wassergebundene Decke im Park
Ca. 65/m², netto
Wege im Park, Plätze
wie Asphalt, nur farbig
gut, maschinell kehrbar
bei Reparaturen verbleibende Ränder |
wassergebundene Decke
ca. 35/m², netto
Wege im Park
Splitte auf Schotter-tragschicht
weniger gut, nicht mit Maschinen kehrbar
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EP-GRIP (kunstharz-gebundene Splitte auf Asphalttragschicht)
Ca. 65/m², netto
Wege im Park, Plätze
Splitt auf Asphalt geklebt
gut, maschinell kehrbar
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Als Ergebnis der Materialdiskussion und Bemusterung favorisiert die Stadt einvernehmlich mit den weiteren Projektpartnern die Belagsvariante 3, die die Vorgaben des Gestaltungshandbuches unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesichtspunkte erfüllt und in der nachfolgenden Baubeschreibung aufgenommen wurde.
Im gesamten Erschließungsgebiet werden hierbei die Belange des barrierefreien Bauens unabhängig von der Materialwahl umgesetzt.
Die Erschließung über den Boulevard gliedert sich in folgende drei Bereiche:
- ein breites Gehwegband mit Parkflächen im Bereich vor den Clustern,
- die Fahrbahn und
- einen schmaleren Gehwegbereich zum Park hin.
Der 10 m breite Bereich vor den Clustern wird als Gehweg mit Parkständen in Senkrechtaufstellung ausgebaut. Vorgesehen sind für beide Teileinrichtungen anthrazitfarbene Betonwerksteine aus verschieden großen Formaten, die im Reihenverband verlegt werden. Die Abgrenzung zu den Gebäudegrenzen bildet ein 60 cm breiter Leitstreifen aus hellgrauen Rippenplatten, die Abgrenzung zur Fahrbahn erfolgt über einen 30 cm breiten Hochbord. Die Flächen der Baumscheiben werden mit größeren Steinformaten und größeren Fugen (höhere Wasserdurchlässigkeit) erstellt. In Richtung des Südhangs entfallen die Parkstände zugunsten einer Wiesenfläche.
Die Fahrbahn wird in einer Breite von 6,50 m mit seitlich angeordneten Radfahrstreifen von jeweils 1,50 m asphaltiert. Zur Clusterseite bildet eine einzeilige und zur Parkseite eine zweizeilige Rinne den Abschluss. Der Aufbau entspricht der RSTO 01, Bauklasse III.
Der 5 m breite Gehweg zum Park bildet hinsichtlich der Oberflächengestaltung den Übergang von dem städtischen Bereich vor den Gebäuden zu dem angrenzenden Park. Neben dem abgrenzenden Hochbord (30 cm) folgt eine 2 m breite Asphaltfläche, die in Anlehnung an die wassergebundenen Wege im Park mit einer kunstharzgebundener Splittschicht (EP-GRIP) hergestellt und durch Baumfelder unterbrochen wird. Der anschließende 2,20 m breite Gehwegbereich besteht aus einer 30 cm breiten Rippenplatte (Leitstreifen) und anthrazitfarbenen Betonwerksteinen, in den gleichen Formaten und im Reihenverband verlegt wie auf der gegenüberliegenden Seite. Ein 50 cm breiter Betonsockel dient als Sitzelement und als Abgrenzung zum Park.
Die vier Stichstraßen erhalten jeweils eine 6,00 m breite Fahrbahn in Asphalt einschließlich beid-seitiger einzeiliger Rinne und einen 20 m X 20 m großen Wendehammer am Ende der Verkehrsfläche.
Zur einen Seite der Fahrbahn schließen sich 5,00 m breite Parkstände in Senkrechtaufstellung aufgelockert durch Baumfelder und ein 3,00 m breiter Gehweg einschließlich eines 60 cm breiten Leitstreifens an.
Zur anderen Seite der Fahrbahn folgen ein 3,00 m breiter offener Straßenentwässerungsgraben und ein ebenfalls 3,00 m breiter Gehweg einschließlich des abschließenden Leitstreifens.
Die Art und Form der Materialien und ihre Verlegung in den Gehwegen und Parkständen entsprechen denen des Ausbaus des Boulevards.
Die Beleuchtung des Boulevards und der Stichstraßen soll durch die Leuchten Optiflood von Philips mit LED-Leuchtmittel erfolgen. Dieser Leuchttyp ist heute bereits im Stadtgebiet in Verwendung und kann daher als zukunftsfähige Beleuchtungslösung gesehen werden. Neben der Reduzierung der Leistungsstärke zeichnet sich dieser Leuchttyp besonders durch seine hohe Brennstundendauer aus (60.000 h gegenüber 16.000 h).
Im Boulevard sind zur Ausleuchtung der Fahrbahn und des schmaleren Gehwegs Lampen mit einer Lichtpunkthöhe von 8,00 m in einem Abstand von 40 m und für den Bereich des Gehweges mit den Parkständen Lampen mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m in einem Abstand von 25 m geplant.
Gleichermaßen sind in den Stichstraßen für den Bereich Gehweg mit Parkständen die Lampen mit der Lichtpunkthöhe von 4,50 m und für den Bereich Fahrbahn, Straßenentwässerungsgraben und Gehweg die Lampen mit der Lichtpunkthöhe von 8,00 m vorgesehen.
Des Weiteren ist zu beachten, dass nur Lampen mit insektenwirkungsarmem Spektrum und mit einer nach oben abgeschirmten Lichtverteilung zulässig sind.
Die Leuchtenauswahl erfolgt in enger Abstimmung mit der STAWAG und der Stadt Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen -.
Die gewählte Möblierung ist auf die Elemente im Bereich Campus Mitte abgestimmt.
Die Bänke und der Sockel bestehend aus Betonfertigteilen mit glatter anthrazitfarbener Sichtoberfläche erhalten Sitzauflagen aus Kunstholz (PAG-Holz, epoxidharzverstärktes Buchenholz) auf einer Stahlunterkonstruktion.
Bei den Papierkörben handelt es sich um runde Behälter mit Ascher, bei den Fahrradständern um Rahmenkonstruktionen aus Stahl. Die Poller sind aus eckigem Stahlrohr. Alle Materialien sind verzinkt.
Die Fahrgastunterstände der Bushaltestellen aus der Produktreihe Decaux sollen auch hier abweichend vom Gestaltungshandbuch Verwendung finden.
Zur Eingrünung des Straßenraumes erfolgt auf der westlichen Seite des Boulevards im Abschnitt der Cluster die Anpflanzung von Einzelbäumen und im weiteren Verlauf von Baumpaaren. Die Stichstraßen erhalten einseitig eine Baumreihe im Bereich der Parkstände.
Als robuster Straßenbaum ist die Hainbuche mit einem Stammumfang von 35 40 cm und einer Unterflurverankerung vorgesehen.
Die öffentlichen Grünflächen (Waldbogen, Regenrückhaltebecken und der Südhang des Wilkensberges) werden vom Erschließungsträger nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes und in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt hergerichtet.
Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um den Erhalt und die Entwicklung des vorhandenen Bewuchses ggf. mit Ergänzung durch standortgerechte Gehölzarten. Weiterhin ist die Etablierung eines Magerrasens am Südhang des Wilkensberges nach Wiederaufbau der Geländemodellierung erforderlich. Die Wege innerhalb der öffentlichen Grünfläche werden mit einem wassergebundenen Belag versehen.
Die Pflege der gesamten öffentlichen Grünfläche obliegt bis einschließlich drei Jahre nach Abnahme und Übertragung der Flächen dem Erschließungsträger, später der Stadt.
Die Verlängerung der Steinbachstraße von dem bisherigen Wendehammer bis zur Einmündung in den Boulevard besteht für den Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche lediglich in der Fortführung der 6,00 m breiten Fahrbahn in Asphalt.
Die im Querschnitt weiterhin dargestellten Nebenanlagen (Parkstände, Versickerungsmulde und Gehweg) befinden sich bereits auf Privatgelände des BLB. Bei den dargestellten Parkständen handelt es sich um die Stellplätze des Cluster A, die in Anlehnung an die öffentliche Verkehrsfläche mit den gleichen Materialien errichtet werden. Die Versickerungsmulde und der angrenzende Gehweg sind Bestandteile der privaten Parkanlage. Der Gehweg wird daher als wassergebundene Wegefläche hergestellt.
Die nördliche Anbindung des Boulevards an den Seffenter Weg erfolgt über Errichtung eines Kreisverkehrs. Auf diesen Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 38 m treffen neben dem Boulevard die Auffahrrampe zum Pariser Ring und auch der Seffenter Weg und die Forckenbeckstraße.
Im Bereich des Kreisverkehrs wird der Radverkehr mit separaten Radwegen auf Gehwegniveau geführt. Der Übergang von Gehwegniveau auf Fahrbahnniveau erfolgt mit Hilfe von baulich geschützten Rampen.
Im Planungsbereich wird der Seffenter Weg durch Anlegung von Verkehrsinseln gegenüber dem heutigen Zustand im Querschnitt deutlich reduziert. Die Umgestaltung des östlichen Anschlusses an den Seffenter Weg ist nicht Bestandteil der aktuellen Planung.
Die südliche Anbindung des Boulevards an die Forckenbeckstraße ist über eine lichtsignalgeregelte Kreuzung vorgesehen. Eine Abstimmung bezüglich der Lichtsignalanlage erfolgt mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.
Im weiteren Verlauf wird ein Durchstich zum Pariser Ring (nur Fahrbahn) errichtet. Der Pariser Ring erhält eine zusätzliche Rechtsabbiegespur. Details hierzu sind noch mit Straßen NRW abzustimmen bzw. es ist noch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Stadt Aachen und Straßen NRW abzuschließen.
Vorliegend werden auf Wunsch des Vorhabenträgers die Erschließungsanlagen komplett fertig gestellt, ohne dass bisher eine umfassende Clusterbebauung gegeben ist. Daraus folgert, dass bei den anstehenden Hochbautätigkeiten die fertig gestellte Verkehrsfläche beschädigt werden wird und die Einfahrtsbereiche angepasst werden müssen.
Dies ist ungewöhnlich, da bei städtischen Baumaßnahmen erst ein Endausbau durchgeführt wird, sofern ca. 80 % der Hochbautätigkeit abgeschlossen ist.
Zur Verhinderung von technischen, organisatorischen und finanziellen Belastungen für die Stadt hat daher der Vorhabenträger hierfür die Folgekosten zu übernehmen.
Die Kosten der nach dem noch abzuschließenden Erschließungsvertrag II herzustellenden Erschließungsanlagen (öffentliche Verkehrsflächen einschließlich Beleuchtung und Möblierung und öffentliche Grünflächen), sowie für die erforderlichen Anpassungsarbeiten an den Einmündungen Seffenter Weg (Errichtung eines Kreisverkehrs) und Forckenbeckstraße (Kreuzungsbereich mit Anbindung an den Pariser Ring) werden von dem Erschließungsträger getragen und finanziert.
Nach mängelfreier Abnahme der hergestellten öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen übernimmt die Stadt diese in ihre Baulast. Die Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NW.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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investive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 2012 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2012 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 2012 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2012 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 155.000 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
|
3,9 MB
|
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2
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
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3
|
(wie Dokument)
|
862,2 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
231,1 kB
|
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5
|
(wie Dokument)
|
158,9 kB
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6
|
(wie Dokument)
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138,2 kB
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