Entscheidungsvorlage - FB 50/0133/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Leistungsbezug nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.07.2011
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.03.2011 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Kinder, Jugendliche und Schüler bis 25 Jahren aus einkommensschwachen Familien für bestimmte Leistungen zu Bildung und Teilhabe einen Zuschuss erhalten.
Das Bildungs- und Teilhabepaket setzt sich aus folgenden sechs
Anspruchskomponenten zusammen:
- für alle 0 25jährigen Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen:
o Übernahme der Kosten für eintägige Ausflüge und Klassenfahrten der
Schule oder der Kindertageseinrichtung,
o Zuschuss zum Mittagessen in Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege, Schule und Hort,
o Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (dies nur bis zum Alter von 18 Jahren).
- darüber hinaus für alle Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren:
o Mittel für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (so genanntes Schulbedarfspaket),
o Mittel für die Schülerbeförderung und
o Mittel für eine ergänzende Lernförderung
In Aachen haben ca. 15.000 Berechtigte Anspruch auf diese Leistungen.
Die ca. 130 Kinder, die Leistungen nach § 3AsylbLG erhalten, haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hat in seiner Sitzung vom 16.06.2011 die Verwaltung beauftragt, schnellst möglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass auch die Kinder von Eltern, die Leistungen gem. § 3 AsylbLG beziehen, vom Bildungs- und Teilhabepaket profitieren.
Nach Auskunft der Bundesregierung ist, soweit es sich um Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG handelt, die Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Gegenstand der Prüfung der Neubemessung der Leistungssätze. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Das in dem beigefügten Schreiben des Nele und Hanns Bittmann e.V. enthaltene Angebot zur Einrichtung eines Fonds bietet die Möglichkeit, ohne zusätzliche Einplanung von Haushaltsmitteln den voraussichtlichen Bedarf für diesen Personenkreis zu decken.
Die Verwaltung empfiehlt die Annahme dieses Angebotes und wird über den weiteren Fortgang berichten.
Anlage:
Schreiben der Nele und Hanns Bittmann e.V.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 2012 | fortgeschriebener Ansatz 2012 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung |
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keine finanziellen Auswirkungen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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149 kB
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