Kenntnisnahme - FB 51/0109/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Spielplatz "Im Vennbahnbogen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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19.07.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Entscheidung
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20.07.2011
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Im Bebauungsplan Gebiet Nr. 902 Niederforstbach/Innerer Bahnbogen zwischen Vennbahnbogen und Münsterstraße in Aachen Brand entsteht ein Neubaugebiet mit 24 Einfamilienhäusern als Einzelhäuser, 12 Doppelhaushälften und 12 Reihenhäuser.
Das Plangebiet für das Neubaugebiet Im Vennbahnbogen mit einer Größe von ca.2,3 ha liegt in einer parallel zur Münsterstraße verlaufenden Linie und dem Bogen zur ehemaligen Vennbahntrasse. Im Nordwesten wird das Plangebiet durch den Weg Laubengang begrenzt, der in südwestlicher Richtung zum Vennbahnweg führt.
Im nordwestlichen Bereich des Plangebietes ist ein 494 qm großer öffentlicher Kinderspielplatz geplant. Die auf der Fläche vorhandenen Heckenstrukturen wurden innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 902 als zu erhalten festgesetzt. Zur Vennbahntrasse und zum Landschaftsrand hin ist gemäß Bebauungsplan eine geschlossene Gehölzpflanzung vorzunehmen.
Zwischenzeitlich sind mehr als 2/3 der Gebäude erstellt, sodass der Kinderspielplatz noch in diesem Jahr fertig gestellt werden soll.
Für die Verwirklichung des städtebaulichen Planungsgebietes wurde zwischen der Aachener Bank Immobilien GmbH und der Stadt Aachen ein Planungsverwirklichungsvertrag geschlossen. Entsprechend besteht bereits ein Ratsbeschluss, der sowohl die Einrichtung des Spielplatzes durch die Aachener Bank Immobilien GmbH als auch die Ausgestaltung des Planungsverwirklichungsvertrages beinhaltet.
Die Kosten für den Bau des Spielplatzes werden vom Investor getragen und belasten den städtischen Haushalt nicht. Der Vorhabenträger hat das Landschaftsarchitekturbüro RaumPlan mit der Planung des Spielplatzes beauftragt.
2. Planungsinhalte
Die Beteiligung der Kinder und Eltern erfolgte am 05.05.2011, zu der ca. 20 Anwohner mit ihren Kindern auf dem Platz des künftigen Spielplatzes erschienen sind.
Ein Vorentwurf des beauftragten Landschaftsarchitekturbüros RaumPlan wurde den Anwesenden vorgestellt. Generell war es Wunsch der Bürger, auch Spielmöglichkeiten für ältere Kinder vorzusehen.
Zum Vorentwurf erfolgten Veränderungswünsche hinsichtlich der Aufstellung von
? einer Doppelschaukel
? einer Reckstange
? einem Basketballkorb
? einem Sonnensegel für den Sandkastenbereich
Der Planungsentwurf wurde ausgehend von den geäußerten Wünschen und Anregungen der Bürger geändert.
Im Einzelnen sind folgende Spielplatzelemente geplant:
? Im nordwestlichen Bereich des Spielplatzes wird eine Fläche vorgesehen, die dem Basketballspielen dient. Das Zielbrett des Korbes wird aus Gittergewebe hergestellt, um die Prallgeräusche zu minimieren.
? Im östlichen Bereich sind insgesamt drei Elemente vorgesehen. Der jeweils notwendige Fallschutzbereich soll aus Perlkies hergestellt werden.
? Im südlichen Bereich wird ein Spielhaus der Spielgerätefirma Richter vorgesehen. Das Spielhaus ist mit einer Kleinkindrutsche und Dach ausgestattet. An das Spielhaus angegliedert ist auf Wunsch der Bürger eine Zweifachschaukel.
? Südwestlich des Eingangsbereiches ist ein ca. 10 qm großer Sandkasten vorgesehen. Der Sandkasten wird mit einer gelbfarbenen Conlastic-Einfassung begrenzt. Diese Fassung wirkt sehr freundlich und ist sehr witterungsbeständig. Der Sandkasten wird mit einem dreiecksförmigen Sonnensegel überspannt.
? Zwischen Sandkasten und Basketballfeld ist auf Wunsch der Bürger eine dreistufige Reckanlage vorgesehen.
? Im Bereich des Sandkastens und des Basketballfeldes sind insgesamt drei hochwertige Bänke der Westeifelwerke geplant.
? Der Spielplatz wird zur Vennbahntrasse mit einem verzinkten Stahlzaun abgegrenzt. Zwischen Zaun und befestigter Wegefläche der Vennbahntrasse befinden sich teilweise sichtbegrenzende Gehölzbestände. Zum Wohngebiet hin wird der Spielplatz durch ein selbstschließendes Flügeltor begrenzt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Die Neubaumaßnahme wird vollständig vom Investor finanziert und belastet den städtischen Haushalt nicht. Die jährlichen Folgekosten für die Unterhaltung des Spielplatzes betragen 1.800,00 . Diese werden in den ersten 5 Jahren vom Investor finanziert und müssen im Rahmen der Haushaltsberatung ab 2017 im PSP Element: 1-060201-800-9; 53150000 zusätzlich etatisiert werden.
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investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.800 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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950,7 kB
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2
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öffentlich
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243,6 kB
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