Kenntnisnahme - FB 51/0110/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der KJA nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage:

 

1.       Am 19.05.2011 fand die erste Lesung im Landtag NRW zum Ersten Gesetz zur Änderung des
Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes- Erstes KiBiz Änderungsgesetz statt. Dieser Gesetzentwurf wurde als Drucksache 15/1929 veröffentlicht.
 

Im Rahmen dieses gesetzgebenden Verfahrens ist es möglich, dass erst nach dem Sitzungstermin des Kinder- und Jugendausschusses in dritter Lesung der Gesetzestext verabschiedet wird, um danach ab dem 01.08.2011 in Kraft zu treten.

Es wurde bei der Vorlagenerstellung auf den Referentenentwurf zurückgegriffen, der dem Landtag am 19.05.2011 zur Entscheidung vorgelegt wurde. Weitere bis dahin bekannte Änderungen und deren mögliche Auswirkungen werden ggf. mündlich im Kinder- und Jugendausschuss am 19.07.2011 vorgetragen.

 

Der Referentenentwurf kann abgerufen werden unter http://www.mfkjks.nrw.de/web/media_get.php?mediaid=16342&fileid=47636&sprachid=1 [Stand: 17.06.2011]

 

2.       Vorgesehene Änderungen

 

2.1.         Elternbeitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung
Die Landesregierung beabsichtigt, das letzte Kitajahr vor der Einschulung für die Eltern beitragsfrei zu gestalten. Es ist vorgesehen, den Kommunen die entgangenen Elternbeiträge zu ersetzen. Durch den Städtetag wurde der Fachverwaltung ein Schreiben mit Datum vom 01.06.2011 zugestellt, in dem die beabsichtigte Systematik der Landesregierung zur Erstattung der entgangenen Elternbeiträge beschrieben wird:

 

Aufgrund der Vorschriften des KiBiz in der aktuellen Fassung beträgt der Anteil der Elternbeiträge an den Einrichtungspauschalen rein mathematisch 19%. Im Rahmen der KiBiz Revision ist jedoch nicht eine pauschale Erstattung dieses Anteils vorgesehen, vielmehr soll die Erstattung in Abhängigkeit der jeweiligen kommunalen Beitragssatzung erfolgen.

 

2.2           Einführung einer „U3-Pauschale“ zur qualitativen/personellen Verbesserung der Betreuung unter 3 jähriger Kinder
Die Landesregierung plant, zusätzliche Mittel für u3-Gruppen zur Verfügung zu stellen, die Kinder betreuen, die nach dem 01.03. des Folgejahres weiterhin unter 3 Jahren sein werden. Es soll möglich sein, mit den dann gewährten Geldern auch Kinderpflegerinnen in der u3 Gruppe einsetzen zu können. Es soll sich dabei ausschließlich (im Gegensatz zu den Kindpauschalen) um Landesmittel handeln, die im Rahmen eins gesonderten Verfahrens beantragt werden sollen.

 

2.3          Bessere Förderung der unter 3 jährigen Kinder mit Behinderung

Für Kinder unter 3 Jahren mit Behinderung ist beabsichtigt, die Kindspauschalen anzuheben. Bisher wurde für diese Kinder in der Gruppenform 2 (von 0-3Jahren) der identische Satz wie für Kinder ohne Behinderung bei einer Betreuungszeit von 45 Stunden gewährt. Dieser Satz soll um 1.000 € erhöht werden.

 

2.4           Bessere finanzielle Förderung der Familienzentren

Die Pauschale zur Förderung der Familienzentren soll ab dem 01.08.2011 um 1.000 € pro Jahr erhöht werden, in sozialen Brennpunkten sogar um 2.000 €. (Bisherige Förderung liegt derzeit bei 12.000 € pro Jahr)

 

2.5           Erweiterung der Mitwirkungsrechte der Eltern (§9)
Die Landesregierung beabsichtigt, die Mitwirkungsrechte der Eltern in den Kindertageseinrichtungen zu verbessern. Zusätzlich sollen weitere Mitwirkungsrechte auf kommunaler und auf Landesebene geschaffen werden, z.B. durch die Möglichkeit der Bildung einer Versammlung von Elternbeiräten auf örtlicher Ebene oder durch Bildung von Jugendamtselternbeiräten auf Landesebene.

 

2.6           Verwendungsnachweis
Es gibt die Absichtserklärung, das derzeitige Verfahren zur Verwendungsnachweisung zu vereinfachen.

 

2.7           Beschränkung der 45 Stunden Angebote
Es ist beabsichtigt, eine Erhöhung der 45 Stunden Angebote in Kindertageseinrichtungen nur in Höhe von bis zu 2% der Platzzahlen des Vorjahres zuzulassen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Die finanziellen Auswirkungen der geplanten KiBiz Revision können zurzeit nicht eingeschätzt werden.

 

 

investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

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Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

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Personal-/Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

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