Kenntnisnahme - FB 02/0046/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Damit gilt der Antrag als erledigt.

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Erläuterungen

Schaffung der Voraussetzungen für den Aufbau einer städtischen Marketing-GmbH

SPD-Ratsantrag vom 22.02.2011

Die SPD-Fraktion beantragt, im Rat der Stadt Aachen einen Beschluss zu fassen, der die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen Umsetzungen für den Aufbau einer städtischen Marketing-GmbH zu schaffen und die für Marketing zur Verfügung stehenden Mittel des städtischen Haushaltes in den Wirtschaftsplan der neu zu gründenden GmbH zu übertragen.

 

Gegen die Gründung einer Marketing-GmbH zum jetzigen Zeitpunkt sprechen nach Auffassung der Verwaltung drei Argumente:

 

  1. Im Rahmen der Bemühungen um eine Konsolidierung des Haushaltes überprüft die Verwaltung zurzeit die Möglichkeiten, das Thema Marketing innerhalb der Verwaltung und im Verbund mit externen Partnern besser als bisher zu strukturieren. Im Vordergrund dabei stehen die Überlegungen, die bisher überwiegend dezentralen Strukturen stärker zu zentralisieren. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass das Ergebnis dieser Überlegungen zunächst abgewartet werden soll.

 

  1. Gegen die Gründung einer Marketing-GmbH und die damit verbundene Privatisierung eines bisher innerhalb der Verwaltung mit städtischem Personal wahrgenommenen Aufgabenbereiches spricht die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen der Verwaltung und dem Gesamtpersonalrat. Darin ist u.a. die Absicht festgehalten, „keine weitere Privatisierung von städtischen Dienstbereichen/Eigenbetrieben bzw. Teilen der Stadtverwaltung durchzuführen. An der Zielerreichung durch innerstädtische Aufgabenerfüllung wird festgehalten.“

 

  1. Zur steuerrechtlichen Problematik der Gründung einer Marketing-GmbH führt die Beteiligungsverwaltung aus: „Wenn die Stadt eine GmbH entgeltlich mit der Durchführung von Marketingdienstleistungen beauftragt, entsteht ein Leistungsaustausch, der regelmäßig eine Umsatzsteuerpflicht auf das erhobene Entgelt hervorruft. D.h. dass das von der Marketing-GmbH erhobene Entgelt um einen Umsatzsteuersatz von derzeit 19% erhöht wird. Diese Umsatzsteuer ist von der GmbH an das Finanzamt abzuführen. Die Stadt Aachen ist als Nachfrager der Dienstleistung mangels Unternehmereigenschaft in der Regel nicht berechtigt, die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer sich erstatten zu lassen. Die gezahlte Umsatzsteuer ist demnach verloren. Die Marketing GmbH kann allerdings Aufwendungen, die sie im Rahmen ihrer Leistungserbringung tätigt und dafür Umsatzsteuer gezahlt hat, als Vorsteuer abziehen bzw. gegen die Umsatzsteuerschuld verrechnen. Es verbleiben aber bei der Marketing GmbH Leistungsbestandteile, z.B. Personalkosten, denen keine Umsatzsteuer anhaftet und die insoweit auch nicht zu einem Vorsteuerabzug führen können.

 

Es gibt Gestaltungsbeispiele in Deutschland, bei denen kommunale Marketing-GmbHs ohne Leistungsaustausch und daher ohne Umsatzsteueraufschlag "durchkommen". Das ist regelmäßig der Fall, wenn ein direktes Auftragsverhältnis vermieden wird und man die Finanzierung der Gesellschaft über Einlagen regelt und ihr dabei die Ausgestaltung des Marketings frei überlässt. Solche Gestaltungen werden jedoch zunehmend von der Finanzverwaltung nicht anerkannt bzw. unterbunden.“

 

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

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0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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 + Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

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Personal-/Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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 + Verbesserung /                                        -Verschlechterung

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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