Entscheidungsvorlage - FB 61/0471/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob für das in Rede stehende Grundstück im Rahmen des Masterplan-Prozesses sowie bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Wohnbauflächen dargestellt werden können. Der Antrag ist damit behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bei dem in Rede stehenden Grundstück handelt es sich derzeit um Außenbereich nach ' 35 BauGB. Aufgrund der Anpassungsverfügung der Bezirksregierung Köln gibt es für diesen Bereich auch keine Darstellung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan der Stadt Aachen.

Städtebaulich ist es nachvollziehbar, auch das in Rede stehende Grundstück einer Bebauung zuzuführen, da auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Niederforstbacher Straße in jüngster Zeit Wohnbebauung errichtet wurde.

Hierfür ist jedoch eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan erforderlich. Unter dieser Voraussetzung könnte das in Rede stehende Grundstück im Rahmen einer Abrundungssatzung gem. ' 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die Fläche durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt ist.

Um dies zu erreichen empfiehlt die Verwaltung, dass die Bezirksvertretung Aachen-Brand die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob im Rahmen des Masterplan-Prozesses und bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für diese Fläche Wohnbaufläche dargestellt werden kann.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

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Anlagen

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