Entscheidungsvorlage - FB 40/0086/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, unter Inanspruchnahme der zweckgebundenen bereitgestellten Bundesmittel der 4. Gesamtschule eine Fachkraft für die Schulsozialarbeit bereitzustellen.

2.       Der Schulausschuss empfiehlt dem Personal- und Verwaltungsausschuss die Einrichtung einer Stelle „Schulsozialarbeit“ unter Inanspruchnahme der zweckgebundenen bereitgestellten Bundesmittel.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Mit Schreiben vom 05.05.2011 beantragt die kommissarische Schulleitung der neu errichteten 4. Gesamtschule die Einrichtung einer Schulsozialarbeiterstelle. Die Schule macht geltend, dass für einen gelingenden Start der neuen Gesamtschule gerade in der Anfangsphase Schulsozialarbeit unabdingbar notwendig sei. (siehe Anlage)

 

Auch aus der Sicht der Verwaltung ist es sehr wichtig, dass die neue 4. Gesamtschule von Beginn an mit einem schulsozialarbeiterischen Angebot startet.

 

In den bestehenden Gesamtschulen sind derzeit 2 Schulsozialarbeiter tätig, wovon je eine sozialpädagogische Fachkraft vom Land und eine sozialpädagogische Fachkraft kommunal finanziert wird.

 

Nach Auskunft der Bezirksregierung vom 25.05.2011 kann landesseitig keine Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden, da das hierfür erforderliche Kontingent aus den Stellenanteilen der vorhandenen Lehrer gebildet werden muss. Bei einer Gesamtschule im Aufbau ergibt sich jedoch aufgrund der geringen Anzahl von Lehrerstellen kein entsprechend verfügbares Kontingent. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, von kommunaler Seite der Schule eine/n Schulsozialarbeiter/in zur Verfügung zu stellen.

 

2. Umsetzung

Wie bereits in der Sitzung des Schulausschusses am 19.05.2011 von Seiten der Verwaltung mitgeteilt worden ist, stellt der Bund im Rahmen der Erhöhung der Erstattungsquote zu den Kosten der Unterkunft zweckgebunden für Schulsozialarbeit den Kommunen Mittel zur Verfügung. Diese Mittel werden bei der StädteRegion Aachen vereinnahmt und entsprechend an die Kommunen weitergeleitet. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, im Hinblick und im Vorgriff auf diese zur Verfügung gestellten Mittel seitens der Kommune eine sozialpädagogische Fachkraft für die Schulsozialarbeit an der 4. Gesamtschule anzustellen. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass die zusätzlichen Mittel zunächst bis 2013 befristet sind, jedoch soll bereits 2012 über die weitere Verfahrensweise entschieden werden.

 

Um mit der Schulsozialarbeit an der 4. Gesamtschule möglichst zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 starten zu können, ist es erforderlich, dass der Ausschuss die Verwaltung ermächtigt, alle vorbereitenden Maßnahmen in Abstimmung mit dem Fachbereich Personal und Organisation zur zunächst befristeten Beschäftigung einer Kraft vornehmen zu können.

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Auswirkungen

 

 

finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2012 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

15700

0

94000

0

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Personal-/Sachaufwand

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15700

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94000

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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