Kenntnisnahme - FB 51/0106/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukunftsfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/301 - Frau Huppertz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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19.07.2011
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Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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21.07.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Schulausschuss
a) die Anpassung der Förderrichtlinien wie vorgeschlagen,
b) die anteilige Förderung der Anträge 2011 zu beschließen,
c) ab 2012 einen Eigenanteil in Höhe von 25% bei Anträgen zur Förderung innovativer Projekte zu erheben.
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt
a) die Anpassung der Förderrichtlinien wie vorgeschlagen,
b) die anteilige Förderung der Anträge 2011 zu beschließen,
c) ab 2012 einen Eigenanteil in Höhe von 25 % bei Anträgen zur Förderung innovativer Projekte zu
erheben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Auswirkungen des Bildungs- und Teilhabepaketes auf den Zukunftsfonds - Anpassung der Richtlinien
Mit Beschluss des Schulausschusses und des KJA am 22.09.2009 wurde der Zukunftsfonds mit einer finanziellen Ausstattung in Höhe von 70.000 eingerichtet.
Als Pendant zum Zukunftsfonds auf kommunaler Ebene gibt es im Rahmen der Hartz IV-Reform seit dem 01.01.2011 das Bildungs- und Teilhabepaket.
Dieses sieht vor, dass Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf folgende Leistungen haben:
? Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, bei der der verbleibende Eigenanteil der Eltern bei einem Euro pro Tag liegt
? Lernförderung
? Schulbeförderung
? Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
? Persönlicher Schulbedarf
? Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
Die Fachverwaltung schlägt daher vor, den oben aufgeführten Aufgabenkatalog des Bildungs- und Teilhabepaketes aus den geltenden Richtlinien für den städtischen Zukunftsfonds zu streichen.
Im Rahmen der städtischen Bezuschussung aus dem Zukunftsfonds verbleiben demnach:
? Die Finanzierung von Musikinstrumenten und Musikunterricht an Aachener Schulen
? Die Erstausstattung mit Babybekleidung bei jungen alleinerziehenden Müttern (soweit nicht wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen)
? Die Grundausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
? Innovative Projekte
2. Antragsverhalten und Verteilung des Zukunftsfonds in 2010
In 2010 umfasste das Zuschussvolumen für Projekte und Klassenfahrten insgesamt 51.128 .
Die verbliebenen Mittel wurden für Einzelanträge bedürftiger Familien verausgabt, eingereicht durch Institutionen wie z.B. Freie Träger, Schulen, Kindertageseinrichtungen, OGS, die der Zweckbindung des Fonds entsprachen.
Besonders im letzten Quartal des vergangenen Kalenderjahres wurden zahlreiche Anträge im Zusammenhang mit der Bezuschussung zum Mittagessen von Kitas und Schulen gestellt.
Dies machte die Ausarbeitung von effizienten Lösungen bedingt durch die knapper werdenden Finanzmittel im Zukunftsfonds erforderlich, wie beispielsweise die Ermittlung von anderen Kostenträgern.
Dabei fiel auf, dass der Eigenanteil zum Mittagessen von vielen Eltern nicht geleistet werden konnte. Da diese Problematik durch das Bildungs- und Teilhabepaket nicht gänzlich gelöst ist, empfiehlt die Verwaltung für diese Anträge einen Betrag in Höhe von 5.000 für das laufende Haushaltsjahr zu reservieren.
3. Anträge 2011
Bis zum 30.06.2011wurden bereits im Rahmen vorhandener Einzelanträge, wie z. B. Ausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen, Zooschule, u.a. rund 10.000,00 verausgabt.
Der überwiegende Anteil der Antragsteller macht Kosten insbesondere für innovative Projekte geltend.
Für die noch zu verbleibende Summe in Höhe von 55.000 liegen folgende Anträge vor:
Eingang | Antragsteller | Projekt | Häufigkeit | beantragtes Finanz-volumen in | vorgeschlagene Fördersumme in |
09.12. 2010 | GGS Schönforst | Streicherklasse Schuljahr 2011/2012
| 3. Antrag in Folge | 20.000 | 10.000 |
31.03. 2011 | KGS Michaelsberg straße | Flötenunterricht Schuljahr 2011/2012
| 1. Antrag | 6.395 | 3.200 |
21.04. 2011 | Caritasverband | JutE HhJ 2011
| 1. Antrag | 25.000 | 15.000 |
11.05. 2011 | GGS Gut Kullen | Niederländisch-Kurs Schuljahr 2011/2012
| 3. Antrag in Folge | 9.000 | 4.500
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08.06. 2011 | Netzwerk Aachen macht satt siehe Anlage 2 | Verschiedene Projekte mit AC Kitas und Schulen | 1. Antrag | 81.000 | Derzeit noch in der Prüfung, inwiefern u.a. das BuT greift |
Gesamt-summe |
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141.395 |
32.700 |
Die eingereichten Konzepte entsprechen den Maßgaben des Zukunftsfonds, wobei der Antrag des Netzwerkes Aachen macht satt derzeit hinsichtlich der Realisierungssumme mit dem FB 50 und dem Jobcenter der Städteregion überprüft wird.
Ausgehend von oben beschriebener Gesamtthematik wird seitens der Fachverwaltung daher vorgeschlagen, den Antragstellern, deren Projekte über das Haushaltsjahr 2011 hinaus reichen, Fördermittel anteilig nur für das laufende Haushaltsjahr 2011 in Auszahlung zu bringen.
Seitens des Caritasverbandes wurde zwischenzeitlich mitgeteilt, dass durch Eigeninitiative Mittel in Höhe von 10.000 durch den Spendenfonds "Lichtblicke" hinzugewonnen wurden, sodass sich die beanspruchte Summe hierdurch auf 15.000 reduziert.
Sollte der Antrag des Netzwerkes Aachen macht satt anteilmäßig bzw. in Gänze anderweitig zu finanzieren sein, könnte die verbleibende Restsumme auf die bisherigen Antragsteller ausgezahlt werden, sofern nicht weitergehende Anträge eingehen.
4. Vorschlag der Verwaltung für die Förderung ab 2012
Für das Folgejahr empfiehlt die Fachverwaltung analog der Richtlinien des geltenden Stadtjugendplanes, dass bei innovativen Projekten der Antragsteller grundsätzlich 25 % der Antragssumme als Eigenanteil zu leisten hat.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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investive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | | | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | | | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand PSP 4-030302-910-6 | 70.000 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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225,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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118,1 kB
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