Kenntnisnahme - E 49.5/0049/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Betriebsausschuss Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt die Annahme der Variante I.

2. Der Planungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt die Annahme der Variante I inkl. der Nutzung der Finanzierungsreserven des Vereins Frankenbürger e.V. für die Finanzierung der Maßnahme.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Datum vom 18.01.2010 liegt eine Baugenehmigung für den Umbau der Burg Frankenberg zum Bürgerzentrum vor. Die Planungen wurden mit dem Kulturbetrieb abgestimmt. Ein Förderbescheid aus Mitteln der Städtebauförderung liegt der Stadt seit dem 17.12.2010 vor. Dieser Förderbescheid entspricht in seiner Förderhöhe nicht dem beantragten Fördervolumen. Das zuständige Ministerium (MWEBWV) hat in einem Gespräch mit der Stadt Aachen Anfang Mai mündlich einen Bewilligungsbescheid über die fehlende Summe angekündigt. Die Verwaltung geht davon aus, dass dies noch vor der Sommerpause erfolgen wird. Bisher ist die Burg Frankenberg nicht eigenständig von Mobilitätseingeschränkten zu erreichen. Die für die Beantragung der Fördermittel zu Grunde liegenden Planungen sahen hier auch keine Veränderungen vor.

Von der Kommission barrierefreies Bauen wurde zu Recht eingefordert, dass ein solch öffentliches Gebäude wie die Burg bei anstehenden Umbauarbeiten und unter Nutzung öffentlicher Mittel weitestgehend barrierefrei gestaltet sein sollte. In einem Ortstermin Anfang des Jahres wurden die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten mit der Initiative, den Architekten und Vertretern der Kommission besprochen. Die Architekten haben darauf aufbauend drei Varianten erarbeitet (s. Anlage1). Variante III mit einem außen liegenden Aufzugsturm würde dazu führen, dass jede Etage von Mobilitätseingeschränkten ohne Probleme  erreicht werden könnte. Auch gestalterisch ist sie aus Sicht der Verwaltung sehr ansprechend.  Gespräche mit dem Landesamt für Denkmalpflege haben aber bisher zu keiner Einigung geführt. Das Landesamt lehnt diese Lösung aus denkmalpflegerischen Gründen ebenso wie die Variante 2 ( starke Eingriffe in die Innenräume) ab. Aus funktionalen Gründen lehnt auch die Verwaltung die Variante 2 ( Eingang durch den Keller, Abläufe für den Gastronom stark eingeschränkt) ab. Für die Variante 1, mit der zumindest das Erdgeschoss barrierefrei erreicht werden könnte, wurde die Zustimmung des Landesamtes für Denkmalpflege signalisiert. Bei Planungen von Veranstaltungen müsste die eingeschränkte Barrierefreiheit berücksichtigt werden.

Rechtlich sind Denkmalschutz und Barrierefreiheit auf einer Stufe angesiedelt. Es gibt keinen eindeutigen Vorrang für einen der beiden Belange.

Die Mehrkosten für die Varianten betragen für Variante I rund 87.000 € für Variante III rund 216.000 € (s. Anlage 2). Der Verein hat bekundet, bestehende eigene Finanzierungsreserven für die Variante I einsetzen zu können. Das Ministerium hat dagegen deutlich gemacht, dass eine Nachfinanzierung auch aus Gründen der Barrierefreiheit nicht möglich ist. Die Mehrkosten für Variante III müssten vom Träger der Maßnahme oder dem Eigentümer der Burg (Stadt Aachen) erbracht werden.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung die Umsetzung der Variante I vor, mit der die Burg zumindest im Erdgeschoss barrierefrei gestaltet werden kann. Die Variante III wird dadurch nicht verschlagen. Sollte eine Zustimmung des Landesamtes für Denkmalpflege und eine Finanzierung der Mehrkosten in der Zukunft erfolgen, kann die Barrierefreiheit der Frankenberger Burg optimiert werden.

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...