Kenntnisnahme - FB 61/0478/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterentwicklung des Städtebaurechts - Stand des Gesetzgebungsverfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
21.07.2011
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Eine Novelle des Städtebaurechts ist bereits seit Längerem in der Diskussion. Zu den möglichen Veränderungen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) wurde daher eine Befragung der Städte durchgeführt, die zum Ergebnis hatte, dass nur in einzelnen Themenfeldern Änderungsbedarf besteht. So wird beispielsweise überlegt, insbesondere Kindertagesstätten in Reinen Wohngebieten allgemein zuzulassen statt wie bisher lediglich ausnahmsweise. Ziel der Neuregelung ist der Gedanke, dass Kinderlärm nicht Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen sein soll.
Das Verfahren zu einer Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) ist seit mehreren Jahren in Vorbereitungen, u.a. im Rahmen eines breit angelegten Diskussionsprozesses mit den betroffenen Verbänden (Städtetag u.a.) oder eines Planspiels. Ein wesentliches Thema ist die Stärkung der Innenentwicklung.
Die Beschlüsse über die weiteren Gesetzesänderungen sind für Herbst dieses Jahres vorgesehen.
Ausgelöst durch die Reaktorkatastrophe in Japan hat die Bundesregierung im Rahmen der Energiewende mehrere Gesetze zum Klimaschutz auf den Weg gebracht. Dazu gehört auch das Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden, das bereits in erster Lesung im Bundestag beraten wurde und das am 08.07.2011 im Bundesrat beschlossen werden soll. Dadurch werden die Teile der BauGB-Novelle, die mit dem Thema Klimaschutz im Zusammenhang stehen, zeitlich vorgezogen.
Die Änderungen beziehen sich sowohl auf die Ebene der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan sowie Bebauungsplan), als auch auf Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).
In der Sitzung werden die Änderungen mündlich erläutert.