Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0482/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu ändern und diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu ändern und diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Grundstück des ehemaligen Militärgeländes Camp Pirotte ist inzwischen nach langem Rechtsstreit in den Besitz der Stadt Aachen übergegangen und die ersten Realisierungsschritte konnten eingeleitet werden.

 

Bei einer Überprüfung der festgesetzten Verkehrsflächen hat sich gezeigt, dass die vor ca. 10 Jahren angedachten Querschnitte, die zur Festlegung der im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächenbreiten führten, nicht mehr den Anforderungen an die heutigen Regelwerke (RAST 06, VwV-StVO, 9/2009), insbesondere den Standards für Gewerbegebiete, entsprechen (zu schmale Gehwege, zu enge Parkstände, keine beidseitigen Radverkehrsanlagen).

 

Um die Querschnittsaufteilung verändern zu können, soll die im Bebauungsplan festgesetzte Trennung zwischen Fuß-/Radweg und allgemeiner Verkehrsfläche aufgehoben werden. Damit kann der Radverkehr in der Fahrbahn und nicht auf einem benutzungspflichtigen Radweg geführt werden. Bei Bedarf könnte der Gehweg später zusätzlich für Radfahrer freigegeben werden, wenn sich z.B. diese Strecke als mögliche Schulwegachse erweist.

 

Gleichzeitig soll zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs entlang der Haupterschließungsstraße im Bereich der geplanten Bushaltestellen und dem Einmündungsbereich in die Straße “Im Erdbeerfeld” ein Zu- und Ausfahrtsverbot zu den privaten Grundstücken festgesetzt werden.

 

Vor dem Hintergrund der Optimierung der Verkehrsflächenaufteilung wurde auch geprüft, ob das in der Verkehrsfläche vorgesehene Straßenbegleitgrün in der bisherigen Größenordnung angesichts der laufenden Kosten für die Unterhaltung noch vertretbar ist. Die Verwaltung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass zur Kosteneinsparung entlang der Haupterschließungsstraße, in Verlängerung der Straße “Camp Pirotte”, die Verkehrsfläche um 2,0 m verschmälert werden kann zugunsten der angrenzenden gewerblichen Bauflächen.

 

Desweiteren benötigt die STAWAG zur Versorgung des Gebietes einen Standort in zentraler Lage für eine Trafostation. Diese soll in Abstimmung mit der STAWAG im Bereich der Öffentlichen Grünfläche (Fußwegverbindung) gesichert werden.

 

Da durch die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes keine Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann der Bebauungsplan vereinfacht nach § 13 BauGB geändert werden. Auf die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden kann verzichtet werden, da außer der Stadt Aachen als Eigentümerin weder die Öffentlichkeit, noch sonstige Behörden und Träger öffentlicher Belange durch die geplanten Änderungen betroffen werden.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Bebauungsplan in der vorliegenden Fassung vereinfacht zu ändern und diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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