Entscheidungsvorlage - B 03/0042/WP16-1

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In Ergänzung zu den Ausführungen in der Vorlage B 03/0042/WP16 ist noch auf folgendes hinzuweisen:

Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW die derzeitige Rechtslage durch einen weiteren Erlass vom 17.6.2011, welcher der Vorlage als Anlage beiliegt, konkretisiert.

 

Hierin werden zu Art und Zeitpunkt der Prüfung, zur Dichtheitsbescheinigung (Muster) sowie zu den Fristen entsprechende Ausführungen gemacht. Diese ergänzenden Ausführungen beinhalten keine satzungsrelevanten Regelungen, sondern richten sich an die Gemeinde, wie die gesetzliche Regelung anzuwenden ist, sodass gegen eine entsprechende Beschlussfassung durch den Rat der Stadt keine Bedenken bestehen.

Bereits in der Ursprungsvorlage wurde seitens der Verwaltung festgestellt, dass eine sehr moderate –aber rechtskonforme- Handhabung praktiziert werden soll. Hierunter fällt auch die Frage der Festlegung der Sanierungsfristen im Einzelfall. Der Erlass bestärkt die Verwaltung in ihrer angedachten Verfahrensweise und soll vollinhaltlich angewandt werden.

 

 

 

(Marcel Philipp)             

 

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Anlagen

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