Kenntnisnahme - FB 61/0476/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass

Die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat am 30.03.2011 einen Antrag zur Anlage eines neuen Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) auf der Roermonder Straße, Höhe Hausnummer 582, gestellt, der in der Sitzung am 18.05.2011 angenommen wurde.

Im Gebiet seien lediglich zwei Querungsmöglichkeiten an den Fußgängerampeln Rathausplatz und Schloss-Schönau-Straße vorhanden. Durch eine weitere Querungshilfe werde eine Verkehrsberuhigung erreicht, den Anwohnern ein sicherer Fußweg zum Einkaufen ermöglicht und der Schulweg für Kinder sicherer gestaltet.

 

2. Analyse

Am 12.05.2011 wurde auf der Roermonder Straße im Abschnitt zwischen den Einmündungen Am Kreuz und Schönauer Allee (Fußweg) eine Verkehrszählung durchgeführt. Auf Höhe der beiden Einmündungen wurden die querenden Fußgänger (Anlagen 2 und 3) sowie die Verkehrsbelastung der Roermonder Straße (Anlagen 4 und 5) gezählt.

An der Schönauer Allee wurden maximal 35 Fußgängerquerungen in einer Stunde (Fg/h) registriert. An der Einmündung Am Kreuz waren es maximal 16 Fg/h. Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) und den Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt 06) ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) bei der vorliegenden Kombination von Fußgängern und Verkehrsstärke nicht möglich. Zusätzlich sind Fußgängerüberwege nicht in der Nähe von Ampeln anzulegen. Durch die Kurvenlage der Roermonder Straße auf Höhe der Schönauer Allee sind die Sichtverhältnisse dort teilweise eingeschränkt.

Der Schulwegplan sieht für die Städtische Gemeinschaftsschule Richterich an den Fußgängerampeln Rathausplatz  und Schloss-Schönau-Straße Querungen über die Roermonder Straße vor. An der Schule sind in der Regel zwischen 8.00 und 13.20 Uhr Unterrichtszeiten. Die Nachmittagsbetreuung dauert bis 16.30 Uhr. Bei den 2011 durchgeführten Zählungen ist die Querungsanzahl bis 14.00 Uhr unterdurchschnittlich niedrig (Schönauer Allee: 34 Fg von 7.00 bis 14.00 Uhr, Am Kreuz: 5 Fg von 7.00 bis 14.00 Uhr). Es kann also davon ausgegangen werden, dass nur sehr wenige Grundschüler in diesem Bereich die Roermonder Straße auf dem Schulweg queren.

In den letzten drei Jahren hat sich im Abschnitt zwischen Rathausplatz und Am Kreuz laut Polizei kein Unfall zwischen Fahrzeugen und querenden Fußgängern oder Radfahrern ereignet. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges würde möglicherweise dazu verleiten, statt an den signalgesteuerten Fußgängerfurten an dieser Stelle zu queren.

Im Rahmen des Maßnahmenplans Radverkehr steht eine Neumarkierung der Fahrbahn der Roermonder Straße in diesem Bereich an.

 

3. Fazit

Die Prüfung der Belastungszahlen und der Unfallsituation seitens der Verwaltung hat ergeben, dass die Anlage eines Zebrastreifens im Bereich zwischen Rathausplatz und Am Kreuz nicht erforderlich ist.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkung:

Zurzeit keine

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Anlagen

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