Entscheidungsvorlage - B 03/0021/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Nachtag zur Gebührenordnung für Parkuhren und Parkschein-automaten im Gebiet der Stadt Aachen (Parkgebührenordnung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- B 03/10
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.05.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
§ 6 a des Straßenverkehrsgesetzes wurde dahingehend geändert, dass den Kommunen ein größerer Handlugsspielraum für die Festsetzung von Parkgebühren eingeräumt wurde.
So hatte die bisherige Regelung im StVG zur Folge, dass die Kommune eine Mindestgebühr von 0,05 € je angefangene halbe Stunde erheben musste. Eine Ausnahmeregelung gab es nicht.
Diese starre Formulierung/Regelung wurde jetzt aufgegeben. Es ist künftig möglich, kürzere Taktzeiten als halbstündliche Intervalle vorzunehmen sowie die Gebühren pro Zeitintervall schrittweise unterschiedlich zu staffeln. Diese Möglichkeit der Flexibilisierung soll jetzt in die Parkgebührenordnung der Stadt übernommen werden.
Hierfür ist es erforderlich, § 2 der Gebührenordnung entsprechend dem beiliegendem Entwurf neu zu fassen. Dadurch wird es möglich, nach der ersten halben Stunde im 6-Minuten-Zeittakt abzurechnen. Diese Flexibilisierung entspricht auch der Intention des Gesetzgebers und der kommunalen Spitzenverbände.
Um der Gesetzesänderung Rechnung zu tragen, ist darüber hinaus in § 1 der Gebührenordnung der Halbsatz „soweit sie mehr als 0,05 € je angefangene halbe Stunde betragen“ zu streichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,2 kB
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