Kenntnisnahme - A 61/0123/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt dem eventuell notwendigen Umbau der Haltestellen in der beschriebenen Weise zu und beauftragt die Verwaltung, für die Maßnahme den Einplanungsantrag und die Ausbauplanung zu erstellen.

 

2.       Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich dem Beschluss des Verkehrsausschusses an.

 

3.       Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich dem Beschluss des Verkehrsausschusses an.

 

4.       Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich dem Beschluss des Verkehrsausschusses an.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Hintergrund und Zielsetzung:

Hintergrund der Bemühungen der ASEAG um die Einführung von Doppelgelenkbussen im Aachener Stadtgebiet ist der politische Auftrag zur Reduzierung des Defizits; in Verbindung mit der Erfüllung dieses Auftrags soll die Chance genutzt werden, eine zukunftsweisende Technologie zu erproben und ggf. dauerhaft einzusetzen.

Die Berechnungen der ASEAG zeigen, dass der Einsatz von Doppelgelenkbussen helfen kann, die Verluste beim Verkehrsunternehmen zu senken und dem Druck knapper werdender Haushaltsmittel entgegen zu wirken. Bei gleich bleibenden Fahrgastzahlen sollen weitere Leistungs- und damit Kostenreduzierungen bei der ASEAG durch den Einsatz größerer Fahrzeugeinheiten wie dem Doppelgelenkbus erreicht werden.

 

Probe- und Regelbetrieb:

Bereits im Rahmen eines zunächst eintägigen und später nochmals mehrwöchigen Probelaufs hat die ASEAG bereits in der Vergangenheit Doppelgelenkbusse in Aachen getestet.

Im Rahmen eines landesweiten Probebetriebs soll in Nordrhein-Westfalen nun in den kommenden Jahren der wirtschaftliche und betriebliche Einsatz von Buszügen (Doppelgelenkbusse oder Busse mit Anhänger) erprobt werden.

Um eine dauerhafte Genehmigung für den Betrieb mit Doppelgelenkbussen zu erhalten, ist die vorherige Durchführung eines Probebetriebes zwingend erforderlich. Die ASEAG beabsichtigt, einen solchen Probebetrieb, beginnend im Sommer 2005 für die Dauer von ca. 1,5 Jahren mit zwei Fahrzeugen auf den Linien 5 und 45 durchzuführen, um Erfahrungen im Dauereinsatz auf öffentlichen Straßen und mit Kunden im Linienbetrieb zu sammeln.

In Abhängigkeit von den Ergebnissen des Probebetriebs soll gegen Ende 2006 die Entscheidung über die Anschaffung weiterer Doppelgelenkbusse getroffen werden. Ab 2007 oder 2008 könnte in diesem Fall der Regelbetrieb mit insgesamt 16 Fahrzeugen aufgenommen werden.

 

Streckenverlauf:

Bei einem positiven Ergebnis des Testbetriebs ist vorgesehen, insgesamt 16 Fahrzeuge auf den stark nachgefragten Innenstadtachsen Brand – Vaals und Driescher Hof – Uniklinik einzusetzen.

 

Haltestellenmaßnahmen:

Die Doppelgelenkbusse des Herstellers Van Hool haben eine Gesamtlänge von rund 25 Metern (zum Vergleich ein herkömmlicher Gelenkbus: 18 m) und verfügen über vier Türen. Die Fahrzeuge können ca. 180 Fahrgäste befördern.

Um den Fahrzeugen ein Anfahren an die Haltestellen auf ganzer Länge zu ermöglichen, so dass auch aus der hintersten Tür ein problemloser Ausstieg möglich ist, muss ein Teil der an der zu befahrenden Strecke gelegenen Haltestellen verlängert bzw. umgebaut werden. Angestrebt wird hierbei eine Gesamtlänge von 25 Metern. Im Einzelfall kann – da die hinterste Tür der Fahrzeuge bei 22 Metern liegt – auch eine Haltestellenlänge von 22 Metern akzeptiert werden.

Von den Umbaumaßnahmen sind 26 Haltestellen betroffen. Der Umfang der einzelnen Maßnahmen ist hierbei sehr unterschiedlich und reicht von kleineren Markierungsarbeiten über die Verlängerung einzelner Haltestellen bei Wegfall einzelner Stellplätze bis hin zur Verlegung von Haltestellen, wenn am alten Standort eine befriedigende Situation nicht hergestellt werden kann. Für die Haltestellen “Am Neuenhof” (Fahrtrichtung Bushof) und “Kronenberg” (Fahrtrichtung Universität) im Hanbruch sind im Rahmen der Straßenbaumaßnahme Kronenberg umfassendere Maßnahmen vorgesehen. Neben einer Verbesserung der Haltestellensituation wird hier auch eine Erhöhung der Fußgängersicherheit sowie eine Verkehrsberuhigung angestrebt.


Die einzelnen vorgesehenen Maßnahmen sind in der Anlage 1 tabellarisch aufgeführt und kurz beschrieben. Für Maßnahmen, die einen größeren baulichen Aufwand erfordern werden Skizzen nachgereicht.

 

Förderung:

Nach ersten Schätzungen wäre für die Errichtung der Haltestellen mit Kosten in Höhe von ca. 127.600 € zu rechnen. Für die Maßnahme können Fördermittel nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr (Föri-Sta) beantragt werden.

Um bei Einführung von Doppelgelenkbussen im Regelbetrieb in 2007 die angedienten Haltestellen entsprechend ausbauen zu können, ist bereits kurzfristig der Einplanungsantrag zu stellen. Für 2006 ist die Einreichung des Förderantrags vorgesehen. Eine Umsetzung der Maßnahmen wäre dann nach Vorlage des Bewilligungsbescheides in 2007 möglich.

Nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr werden Haltestelleneinrichtungen mit einem Fördersatz von 75 % gefördert.

Für die Maßnahme Nr. 26 “Vaals Grenze” ist der Ankauf von ca. 32,5 m² Grundstücksfläche erforderlich. Die hierfür anfallenden Kosten sind förderfähig.

 

 

Für den Umbau der einzelnen Haltestellen werden die erforderlichen Baubeschlüsse zu gegebener Zeit selbstverständlich bei den Bezirksvertretungen eingeholt. Da es sich hierbei lediglich um den Einplanungsantrag für alle Haltestellen im Bereich der Stadt Aachen handelt, wurde in diesem Falle die dargelegte Beratungsfolge gewählt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Umbau der Bushaltestellen ist mit Kosten in Höhe von ca. 127.600 € zu rechnen, die bei der Haushaltsstelle 9.63000.96180.1 “Verbesserung des ÖPNV” (Haushaltsjahr 2007) finanziert werden können.

Die Haushaltsstelle beinhaltet bisher nur den städtischen Eigenanteil der ÖPNV-Maßnahmen. Aufgrund der bisher nicht veranschlagten 75% Förderung wird sich die Kategorie von Null in 3 ändern; die insgesamt verfügbaren Mittel werden entsprechend steigen, so dass im Bedarfsjahr ausreichende Mittel eingeplant sind.

Für die Maßnahme werden Fördermittel nach den Förderrichtlinien Stadtverkehr (Föri-Sta) beantragt.

 

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Anlagen

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