Entscheidungsvorlage - FB 51/0119/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung der “Aachener Laienhelfer Initiative e.V.“, als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Aachener Laienhelfer Initiative e.V., beantragt mit Schreiben vom 24.05.2011 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

Seit dem 13.11.1979 ist die Aachener Laienhelfer Initiative e.V., im Vereinsregister des Amtsgerichtes Aachen unter der Nr. 1933 eingetragen.

 

Nach Prüfung der vollständig vorliegenden Unterlagen kann zum Antrag wie folgt Stellung genommen werden:

 

Zielgruppe:

Nach seiner Satzung hat sich die Aachener Laienhelfer Initiative e.V. (nachfolgend ALI e.V.) seit 1979 zur Aufgabe gemacht, seelisch erkrankte Bürger und deren Angehörige in der Stadt Aachen zu unterstützen und zu begleiten. Ziel ist es dabei die Bedingungen in und außerhalb der Psychiatrie zu verbessern.

Aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit, die zu Beginn mit Besuchsdiensten in den ortsansässigen psychiatrischen Kliniken begann, hat sich der seit über 25 Jahre tätige Trägerverein entwickelt.  
 

Arbeitsinhalte :

Die Aachener Laieninitiative e.V.  ist heute Träger von zwei Sozialpsychiatrischen Zentren, die in den Bereichen Kontakt- und Beratungsstelle, ambulante Eingliederungshilfe (Betreutes Wohnen) und Integrationsfachdienst verschiedene Angebote vorhalten.

 

Seit 2005 hat  ALI e.V. den Fachbereich für junge Erwachsene aufgebaut und ist im Sinne des § 41 SGB VIII „Hilfe für junge Volljährige“ in Verbindung mit § 35a SGB VIII „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“ tätig. Seinen Schwerpunkt legt ALI e.V. auf die Begleitung der 18-27 Jährigen, die von seelischen Erkrankungen betroffen sind. Gearbeitet wird nicht therapeutisch. Die Klienten werden bei der Verbesserung ihrer Lebensumstände unterstützt, sodass sie lernen mit Ihrer Erkrankung im Alltag umzugehen, persönlich erreichbare Perspektiven zu suchen und bei der schrittweisen Verwirklichung eine Begleitung erhalten.

 

Die Arbeitsinhalte werden wie folgt umgesetzt:

?         Ambulant Betreutes Wohnen

Die jungen Erwachsenen leben entweder im elterlichen Haushalt, in ihren eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft der ALI e.V.  
Ziel ist die Verselbständigung, die durch intensive pädagogische Unterstützung erreicht werden soll.
Inhalte sind u.a.: Unterstützung bei der Erledigung von Ämtergängen, Beschaffung und Erhalt einer Wohnung, Ausüben einer Tätigkeit, Suche nach geeigneten Freizeitaktivitäten u.v.m. 
 

 

 

Der Hilfebedarf und -umfang des Ambulanten Betreuten Wohnens wird vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen im Rahmen der Hilfeplanung ermittelt und bewilligt. Mit dem

örtlichen Jugendhilfeträger der Stadt Aachen wurden hierzu 2006 Leistungsvereinbarungen geschlossen.

?         offene und flexible Sprechstunden

für Betroffene und Angehörige, sowie flexible Sprechstunden für soziale Einrichtungen. Die ALI e.V. Mitarbeiter besuchen Schulen, um schon Kinder und Jugendliche für psychisch Krankheiten und deren Auswirkungen zu sensibilisieren.

?         sozialer Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII

Die Sozialen Gruppenangebote dienen der Verselbständigung, Persönlichkeitsentwicklung und -stärkung.
Das Angebot umfasst beispielsweise: Haushaltstraining, Bewerbungstraining, Selbstbewusstseinstraining, talk about sex, Sport und Freizeit.

Die Teilnahme erfolgt nach Zuweisung durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen

?         einem offenem Treff 

Der Offene Treff ist ein niederschwelliges Kontakt- und Beratungsangebot. Gemeinsame Aktivitäten dienen als Übungsfeld zur Integration in das Gemeindeleben.
 

Umsetzung:

Im Fachbereich „Junge Erwachsene“ sind fünf Hauptamtliche Dipl. SozialarbeiterInnen zum Teil mit Zusatzausbildungen tätig.  
Im Verein sind auch heute noch Laien- oder Bürgerhelfer tätig. (siehe Bürgerhilfe)

 

Stellungnahme:

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschuss der Stadt Aachen vom 20.12.1994 erfüllt sind.

Der Antrag auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe wird von ALI  e.V. im Zusammenhang mit einem Antrag bei „Aktion Mensch“ gestellt. Dort wurde die Förderung des Webseitenauftritts für den Fachbereich „Junge Erwachsene“ beantragt.

In der nachfolgenden Matrix sind die Anforderungen aufgelistet.

 

Mit seinen Aktivitäten leistet ALI e.V. Jugendhilfe im Sinne des § 1 ff SGB VIII.

Der Träger erfüllt alle Kriterien, zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

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bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

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Personal-/Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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