Kenntnisnahme - FB 51/0120/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder – und Jugendausschuss nimmt die von der Verwaltung vorgelegte sozialraumbezogene Bedarfs- und Ausbauplanung für Kindertageseinrichtungen U3 und Ü3 zur Kenntnis.

Die Beratung wird in der Sitzung am 18. 10. 2011 erfolgen

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung am 15. 02. 2011 wurde im Kinder- und Jugendausschuss die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2011/12 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige 2011 /12 bis 2015/16 beraten.

Der Rat der Stadt hat diese Planung dann in seiner Sitzung am 02. 03. 2011 behandelt und dazu folgenden Beschluss gefasst:

„Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich, die Änderung des im ersten Punkt der Ergänzungsvorlage genannten Ausbaus von 100 Plätzen in 150 Plätze, abzulehnen.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich, dass

1.       der Ausbau des Platzangebotes für U3 im Umfang von 100 Plätzen zum Kindergartenjahr 2011/12 entsprechend der in der Vorlage vorgesehenen Verteilung durch Umwandlung von Ü3-Plätzen erfolgt,

2.       die Verbesserung des integrativen Betreuungsangebotes für den Altersbereich Ü3 um 3 Plätze auf insgesamt 196 Plätze und für die Zweijährigen um 5 Plätze auf insgesamt 11 Plätze erfolgt,

3.       das Platzangebot durch Kindertagespflege für den Altersbereich U3 im Kindergartenjahr 2011/12 auf 400 Plätze begrenzt bleibt und

4.       der Ausbau der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung durch flexible Modell forciert werden soll,

5.       ein zentrales Anmeldeverfahren für die Kindertagesstätten bis nach der Sommerpause 2011 eingeführt wird,

6.       eine bedarfsorientierte, sozialraumbezogene Ausbauplanung für Kinder U3 und Kinder Ü3 mit den entsprechenden Zahlen in den verschiedenen Altersjahrgängen bis nach der Sommerpause 2011 vorgelegt wird,

7.       eine auf den Rechtsanspruch bezogene Berechnung der prognostizierten Bedarfsdeckungsquote für den U3-Bereich erstellt wird (verschiedene Berechnungsmodelle im NRW-Städtevergleich)“

 

Die Punkte 1. – 3. des o. g. Beschlusses sind in die entsprechende Meldung an das Landesjugendamt zum 15. 03. 2011 eingeflossen und werden im Laufe des Kindergartenjahres 2011/12 umgesetzt werden.

 

Der unter Punkt 4. des Beschlusses angesprochene Ausbau der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung wurde auf der Grundlage einer entsprechenden Verwaltungsvorlage in der KJA-Sitzung am 17. 05.2011 noch einmal ausführlich behandelt und wird durch die Verwaltung gemäß dem dazu gefassten Beschluss weiter verfolgt.

 

Das unter Punkt 5. angesprochene zentrale Anmeldeverfahren wird ebenfalls von der Verwaltung weiter voran getrieben. Allerdings kann dieses webbasierte Verfahren aufgrund des notwendigen technischen Vorlaufs frühestens  zum 01. 01. 2012 eingeführt werden.

 

Gemäß den Punkten  6. und 7. wird die Verwaltung die Sozialraumbezogene Bedarfs- und Ausbauplanung für Kindertageseinrichtungen U3 und Ü3 zum Kindergartenjahr 2012/13  in der Sitzung einbringen, auf deren Grundlage nach Beratung durch den Ausschuss in der Sitzung am     18.10.2011 dann die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2012/13 und Folgejahre, die zu Beginn des Jahres 2012 in KJA und Rat vorzulegen ist,  entwickelt werden soll. 

 

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