Kenntnisnahme - A 61/0129/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Geh- und Radweg Großstück (zwischen Krefelder Straße und Grüner Weg)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement; Fachbereich Verkehr und Tiefbau; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- A 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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17.05.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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20.04.2005
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25.05.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Verkehrsmanagementausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Verwaltung mit
der weiteren Planung für den Fuß- und Radweg Großstück zwischen Krefelder
Straße und Grüner Weg und mit der Einwerbung der Fördermittel zu beauftragen.
Die
Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung für den Fuß-
und Radweg Großstück zwischen Krefelder Straße und Grüner Weg und mit der
Einwerbung der Fördermittel.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass/Ziel
Zwischen
Krefelder Straße und Grüner Weg befinden sich nicht mehr genutzte Gleisanlagen.
Auf dieser Fläche soll ein Verbindungsweg für Fußgänger und Radfahrer
geschaffen werden.
Dieser
Weg dient damit einerseits der optimalen Erreichbarkeit zwischen den
Parkmöglichkeiten am Grünen Weg und den Sportanlagen bzw. dem Finanzzentrum an
der Krefelder Straße. Insbesondere am Wochenende bieten der Stawag-Parkplatz
sowie die Stellplätze der Gewerbebetriebe am Grünen Weg, der Diskothek und der
Markthalle an der Liebigstraße zusätzlichen Parkraum für die Besucher von
Sportveranstaltungen des ALRV und der Alemannia. Zum anderen gewährleistet der
Weg eine schnelle Anbindung zum zukünftigen Haltepunkt der Euregiobahn am
Grünen Weg.
Darüber
hinaus übernimmt dieser Weg eine Verknüpfungsfunktion zwischen den
Dienstleistungs- und Einzelhandelsbetrieben an der Krefelder Straße und am
Grünen Weg und gewährleistet für die Kunden eine kurze fußläufige Verbindung.
Als
autofrei geplanter Weg bietet diese Verbindung Sicherheit und Komfort für
Fußgänger und Radfahrer und stellt für diese Umweg-empfindlichen
Verkehrsteilnehmer eine direkte Verbindung dar. Innerhalb des städtischen
Radwegenetzes knüpft der Weg an
den bestehenden Radweg an der Krefelder Straße sowie an den geplanten Radweg am
Grünen Weg an, welcher im Rahmen der Umgestaltung des Grünen Wegs vorgesehen
ist. Mögliche Erweiterungen können sich bei einer späteren Entwicklung des
Talbotgeländes ergeben.
Planung
Die
Breite des Weges beträgt 3,50 Meter, wobei 2,50 Meter in Asphalt ausgebaut und
beidseitig 0,50 Meter breite
Bankette ergänzt werden. Die Länge des Weges beträgt etwa 630 Meter.
Der
Geh- und Radweg setzt am bestehenden Geh- und Radweg der Krefelder Straße an.
Das Geländeniveau (Geländesprung von 1,40 Meter) wird über eine Rampe
angeglichen. Auf dem ersten Grundstück (Finanzzentrum) befinden sich sowohl
größere (8 Meter) als auch kleinere Bäume (4-5 Meter), die entfernt werden
müssen. Zudem muss eine Leitplanke, welche ab Mitte dieses Grundstücks beginnt,
entfernt werden. Weiter führt der Weg über ehemalige Bahntrassen. Zum Teil sind
die Gleisanlagen nicht mehr vorhanden, teils sind die Gleise noch sichtbar.
Stellenweise muss geklärt werden, ob noch Gleise vorhanden sind. Dies ist
aufgrund des dichten Bewuchs momentan nicht ersichtlich. Die Einmündung am
Grünen Weg erfolgt ebenerdig.
Nach
ersten Schätzungen werden Kosten in Höhe von 98.000 € erwartet, die zu 75% gefördert werden
können.
Grunderwerb
An
der Krefelder Straße beginnt der Weg auf einer mit Wegerecht zugunsten der
Allgemeinheit belasteten Fläche.
Weiter verläuft die Verbindung über ein Grundstück des Landes
Nordrhein-Westfalens. Hier sind demnächst noch Grundstücksverhandlungen zu
führen. Die restliche Fläche bis zum Grünen Weg befindet sich im städtischen
Eigentum.
Finanzierung
Die
Kosten des Grunderwerbs sind aus Einzelplan 8 zu finanzieren. Voraussetzung für
eine Mittelbereitstellung ist die Freigabe der Korridormaßnahmen und evtl. für
2005 die Zustimmung der Bezirksregierung für einen Mittelaustausch.
Bisher
beinhaltet die Haushaltsstelle 9.63100.96050 nur den städt. Eigenanteil.
Aufgrund der zu veranschlagenden Fördermittel können die insgesamt zur
Verfügung stehenden Mittel entsprechend gesteigert werden, so dass im
Bedarfsjahr 2006 dann ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Eine
Einplanungsänderung im städtischen Haushalts wird entsprechend für den Entwurf
2006 erfolgen, so dass die Maßnahme dann auch in Kategorie 3
(„Zuschussmaßnahme“) eingestuft werden kann.
Naturschutzrechtliche
Stellungnahmen
Der
Ausbau dieses Weges ist gemäß der naturschutzrechtlichen Stellungnahme der
Unteren Landschaftsbehörde grundsätzlich unbedenklich. Allerdings sollten die
vorhandenen Strukturen beim Ausbau soweit wie möglich geschont werden, denn
nach Stilllegung der Strecke hat sich eine typische Brachflächenvegetation mit
Gebüschen und Bäumen entwickelt. Diese bietet Lebensraum insbesondere für Vögel
und Wirbellose; in den Schotterlagen ist zudem ein Vorkommen von Reptilien
(Eidechsen) denkbar. Um Planungssicherheit zu gewähren, empfiehlt es sich
deshalb, ein zusätzliches Kurzgutachten einzuholen, und sicher zu stellen, dass
keine Lebensraumtypen und Arten nach Vogelschutz- oder FFH-Richtlinien im
Betrachtungsraum vorkommen.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr:
Eventuell fallen
dieses Jahr noch Kosten in Höhe von 2000 bis 3000 € für die Erstellung eines Kurzgutachtens
sowie gegebenenfalls Kosten für die Herstellung von Vermessungsunterlagen und
den Grunderwerb an. Voraussetzung für die Mittelbereitstellung ist die Freigabe
der Korridormaßnahmen bzw. ggfs. die Zustimmung zu einem Mittelaustausch durch
die Bezirksregierung.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten:
Die Kosten für Bau
und Planung liegen bei etwa 98.000€,
die bei der Haushaltsstelle 9.63100.96050 Radverkehrsanlagen bei Aufnahme in
den Finanzkorridor zur Verfügung stehen.
Die Maßnahme kann gemäß der Richtlinien zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur im Straßenraum in den Städten und Gemeineden Nordrhein-Westfalens nach Nr. 2.8.2 mit bis zu 75% gefördert werden
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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