Entscheidungsvorlage - FB 61/0498/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 795 Gewerbegebiet Schlottfeld - im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich Süsterfeldstraße / Im Süsterfeld;hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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14.09.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 795 - Gewerbegebiet Schlottfeld - im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich Süsterfeldstraße / Im Süsterfeld gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage FB61/0403/WP16 Änderungs- und Offenlagebeschluss
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Zur Erweiterung der bestehenden Stellplatzanlage eines in der Straße Im Süsterfeld ansässigen Betriebes hat der Planungsausschuss der Stadt in seiner Sitzung am 14.04.2011 nach erfolgter Bürgerinformation und frühzeitiger Beteiligung der Behörden beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 795 Gewerbegebiet Schlottfeld im beschleunigten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Zusammenwirken mit § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) zu ändern.
Gleichzeitig beschloss der Planungsausschuss die öffentliche Auslegung dieser I. Änderung.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hatte bereits in ihrer Sitzung am 13.04.2011 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 16.05.2011 bis 17.06.2011 statt. Parallel wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen zur Bebauungsplanänderung vorgetragen, auch seitens der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden keine Stellungnahmen zur Planung abgegeben.
Eine erneute Beratung im Planungsausschuss bzw. in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg ist somit nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 795 Gewerbegebiet Schlottfeld- in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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478,1 kB
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