Kenntnisnahme - S 69/0005/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In Ergänzung der Sitzungsvorlage „Pendlernetz – Mitfahrservice für Berufspendler in der Stadt Aachen; Sachstandsbericht“ werden nachfolgend Ausführungen zu Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten gemacht.

Von wesentlicher Bedeutung für die Höhe und Struktur der bei einer Fortführung des Projektes anfallenden Kosten wäre die noch zu wählende Organisationsform. Grundsätzlich in Frage käme

·         eine Fortsetzung des Projektes auf nordrhein-westfälischer Ebene – also in der gleichen oder einer ähnlichen Organisationsform wie bisher –, oder

·         eine verstärkte Kooperation mit den umliegenden Teilregionen der Euregio Maas-Rhein (EMS) mit dem Ziel eines grenzüberschreitenden Pendlernetzes. Diese Organisationsform brächte für die Stadt Aachen den Vorteil mit sich, dass sie zentral im Projektgebiet läge und somit erstmals Fahrgemeinschaften in alle die Stadt Aachen umgebenden Gebietskörperschaften vermittelt werden könnten. Es würde somit also ein der Struktur der zurzeit bereits tatsächlich vorhandenen Pendlerströme entsprechendes Angebot geschaffen. Überdies bestünde die Möglichkeit, für ein derartiges grenzüberschreitendes Vorhaben europäische Fördermittel einzuwerben und somit den durch die einzelnen beteiligten Projektpartner zu erbringenden Eigenaufwand zu minimieren.

 

Eine abschließende Entscheidung über die geeignetste Organisationsform ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich. Dies liegt darin begründet, dass

·         die Rahmenbedingungen für eine Fortsetzung des Projektes auf nordrhein-westfälischer Ebene noch nicht geklärt sind (Entscheidungen über Fördergelder für die Öffentlichkeitsarbeit sind noch nicht gefallen; außerdem werden zurzeit noch Angebote verschiedener Softwaredienstleister für die Internetprogrammierung eingeholt) und

·         noch nicht absehbar ist, ob europäische Fördermittel (Interreg-Programm) in ausreichender Höhe verfügbar wären (eine perspektivische Entscheidung über die Verwendung der Interreg-Mittel wird im Mai erwartet).

 

Auf die weitere Entwicklung des Projektes auf nordrhein-westfälischer Ebene kann die Stadt Aachen nur wenig Einfluss nehmen. Seitens des mit der Projektkoordination und Öffentlichkeitsarbeit betrauten Büros TaT werden zurzeit – in Zusammenarbeit mit dem MUNLV NRW sowie einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der teilnehmenden Städte und Kreise – Möglichkeiten der zukünftigen Organisations- und Finanzstruktur der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Internetprogrammierung diskutiert. Das Ergebnis dieser Diskussion wird zeigen, ob eine Fortführung des Projektes nach dem bisherigen Organisationsmodell für die Stadt Aachen attraktiv ist.

 

Im Gegensatz hierzu bestehen im Rahmen einer euregionalen Organisation des Pendlernetzes wesentlich größere Gestaltungsmöglichkeiten für die Stadt Aachen. Die Stadtverwaltung hat aus diesem Grund – in Zusammenarbeit mit dem Kreis Aachen – die Rahmenbedingungen für ein solches Vorhaben recherchiert und eine erste überschlägige Kalkulation erstellt.

Grundsätzlich besteht – unter der Voraussetzung, dass sich mindestens zwei transnationale Projektpartner aus verschiedenen Teilregionen der EMS zusammentun – die Möglichkeit, für das Projekt Fördermittel aus dem Interreg-Programm der EU zu beantragen.

Für das Gesamtprojekt werden für eine Laufzeit von 34 Monaten (01.09.05 bis 30.06.2008; dies entspricht der maximalen Laufzeit von Projekten im aktuellen Interreg-Programm) Gesamtkosten von ca. 480.100 € (Nettopreis) geschätzt. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die Gesamthöhe der Kosten von der Anzahl der Projektpartner sowie deren Einwohnerzahl abhängig ist. Die vorliegende Kostenschätzung geht von einer Beteiligung der Provinz Limburg (NL), des Kreises Heinsberg, des Kreises Aachen sowie der Stadt Aachen aus. Bei Wegfall oder Hinzukommen eines oder mehrerer Partner verändern sich die Projektkosten entsprechend.

Da die Kosten für das Projekt – insbesondere für die Internetprogrammierung – von der Einwohnerzahl des jeweiligen Projektgebietes abhängig sind, erscheint es sinnvoll, auch die Aufteilung der Gesamtprojektkosten unter den Interreg-Projektpartnern nach diesem Schlüssel vorzunehmen. Bei rund 257.000 Einwohnern in der Stadt Aachen und einer Gesamteinwohnerzahl im Projektgebiet von rund 1.600.000 entfiele – nach Abzug der EDV-Lizenz- und –Implementierungskosten, die nur noch durch die internationalen neuen Partner zu zahlen sind – auf die Stadt Aachen ein Projektkostenanteil in Höhe von ca. 72.000 €. Bei einem Fördersatz in Höhe von 80 % (50 % Interreg-Fördermittel zzgl. 30 % Komplementärfinanzierung des Landes NRW) verbliebe für die Stadt Aachen für die gesamte Projektlaufzeit ein Eigenanteil in Höhe von ca. 14.400 €. Von diesem Eigenanteil könnten ca. 10.200 € in Form von Personal- und Büro-/Sachkosten aufgebracht werden, so dass ein Haushaltsmittelbedarf in Höhe von insgesamt ungefähr 4.200 € für die Stadt Aachen verbleibt. Dieser für die Stadt Aachen zu zahlende Eigenanteil liegt unter den Kosten, die im Rahmen einer Fortsetzung des Projektes auf nordrhein-westfälischer Ebenen voraussichtlich anfallen würden.

Diese Kostenschätzung geht von der Annahme aus, dass der Kreis Aachen gegenüber der EU als Projektkoordinator auftritt. Der Projektkoordinator ist für die gesamte Korrespondenz mit dem Fördermittelgeber sowie die regelmäßige Abrechnung und Berichterstattung über das Gesamtprojekt verantwortlich. Entsprechend ist hierfür ein höherer Personalaufwand zu veranschlagen als für die „normalen“ Projektpartner. Da die Arbeit des Projektkoordinators voll als Eigenanteil an der Finanzierung eingerechnet werden kann besteht die Möglichkeit, den finanziell zu erbringenden Eigenanteil zu senken oder sogar zu einer Erstattung von Personalkosten durch die anderen Projektpartner zu kommen, indem Personal für die Aufgaben der Projektkoordination bereitgestellt wird.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Im Falle einer Fortführung des Projektes über den 31.08.2005 hinaus würden – in Abhängigkeit vom dann zu wählenden Organisationsmodell – Kosten für das Internet-Hosting und die Softwarepflege anfallen.

 

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Anlagen

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