Entscheidungsvorlage - FB 68/0083/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Beschlussentwurf  VA:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Planung der Kanalbaumaßnahme Soerser Weg  zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksver­tretung Aachen-Mitte die Maßnahme zu beschließen.

 

Beschlussentwurf BV Aachen-Mitte:

Die Bezirksvertretung beschließt die Kanalerneuerungsmaßnahme im Soerser Weg.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

1.     Veranlassung                                                 

 

Das Mischwasserkanalsystem im Soerser Weg wurde erstmalig 1956 erstellt. Das vorhandene Rohrsystem weist eine Gesamtlänge von rd. 1750 m auf und besteht aus Steinzeug- und Betonrohren in den Durchmessern DN 300 mm, DN 400 mm sowie Eiprofil 40/60 cm, 50 /75 cm und 60/90 cm. Im Laufe der Jahre haben sich diverse Undichtigkeiten infolge von Längsrissen und Muffenversätzen eingestellt. Ebenso sind nicht fachgerecht hergestellte und damit auch undichte Hausanschlussstutzen festgestellt worden, welche einer dringenden Sanierung bedürfen. Es ist bei höheren Wasser­ständen im Kanal nicht auszuschließen, dass Schmutzwasser in den Untergrund gelangt  bzw. Grundwasser in den Kanal eindringt . Da es sich gemäß ' 324 a StGB (Strafgesetzbuch) bei einer Verunreinigung von Boden um einen Straftatbestand handelt, ist umgehender Handlungsbedarf geboten. Nach dem Arbeitsblatt M 149 der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.) handelt es sich bei den dokumentierten Schäden überwie­gend um die Zustandsklasse 1 (unverzüglicher Handlungsbedarf).

 

Im Bereich zwischen der Merowingerstraße und der Bebauung Soerser Weg 40 muss die Kanalisation in offener Bau­weise erneuert werden, weil die vorhandene Leitung hydraulisch überlastet ist. In den übrigen Bereichen ist die Lei­stungsfähigkeit des vorhandenen Querschnittes ausreichend. Da noch keine Rohrdeformationen eingetreten sind bzw. die Muffenversätze und Inkrustationen keine großen Ausmaße einnehmen, kann hier die Sanierung in verschiedenen unterirdischen Verfahren erfolgen: In mehreren Haltungen kann das Inlinerverfahren zum Einsatz kommen; in ver­schiedenen anderen Abschnitten können festgestellte Schäden punktuell mittels Partliner (kurze Liner-Elemente) bzw. mittels Fräsrobotereinsatz saniert werden.

 

2.  Entwurf und Bauausführung

 

Die geplante Kanalerneuerung sieht eine Verlegung des neuen Kanals in der vorhandenen Kanaltrasse vor. Zur Aus­führung gelangen 185  m Betonrohre DN 500 mm. Die Verlegetiefen liegen im Bereich zwischen 3,40 m bis 3,70 m . Im Zuge der Arbeiten der offenen Leitungsverlegung werden die Kanalhausanschlüsse entsprechend dem Arbeitsfortschritt mittels TV-Kamera untersucht und den betroffenen Hauseigentümern mitgeteilt. Die ggfs. notwendigen Arbeiten an Hausanschlüssen erfolgen jedoch aufgrund der aktuellen Änderung der Kanalanschlusssatzung Ende 2004 nun in Eigenverantwortung des jeweiligen Hauseigentümers zu dessen Lasten; die Stadt nimmt lediglich noch Beratungs- bzw. Überwachungsaufgaben wahr.

 

Im Bereich der unterirdischen Sanierung werden die Hausanschlüsse - soweit möglich - mittels einer Satelliten-TV-Kamera aus dem Rohrquerschnitt heraus untersucht. Hier werden die Hauseigentümer ebenso über ggfs. vorhandene Schäden informiert. Die in diesen Abschnitten notwendigen Arbeiten an Hausanschlüssen könnten wegen der erschwer­ten Zugänglichkeit nicht mit dem unterirdischen Inlinerverfahren saniert werden. Auch hier werden Reparaturen im offenen Graben notwendig.

 

Bei allen von einer Erneuerung der Hausanschlüsse betroffenen Hauseigentümern wird die Stadt diese beraten, wie eine eventuell größere Anzahl sanierungsbedürftiger Hausanschlüssen in geeigneter Weise möglichst zeitgleich und durch Bündelung der notwendigen Arbeiten auch kostengünstig erneuert werden kann.

 

3.  Baukosten, Finanzierung, Zuschüsse

 

Die Kostenvorermittlung für die Baumaßnahme beläuft sich auf rund  250.000,00 i. Die Kosten für die offene Leitungs­verlegung wurden mit ca. 170.000 i veranschlagt, die rd. 440 m Leitungserneuerung an verschiedenen Stellen zwi­schen Krefelder Straße im oberen Bereich und Eulersweg im unterirdischen Inliner- / Partlinerverfahren werden mit

 ca. 80.000 i  vorkalkuliert. Dieser Betrag steht im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2005 unter der Haushaltsstelle  9.70000.96070.4 zur Verfügung. Zuschüsse für Kanalerneuerungsmaßnahmen werden zurzeit weder vom Land noch vom Bund gewährt.

 

4.     Verkehrsführung

 

Die Kanalerneuerungsmaßnahme wird aufgrund der Lage in Straßenmitte  unter Vollsperrbedingungen durchgeführt. Der Anliegerverkehr wird aus beiden Richtungen jeweils bis zur Baustelle aufrecht erhalten. Der ÖPNV wird über die Krefelder Straße und die Merowingerstraße umgeleitet. Die Inlinerarbeiten werden punktuell von den Schachteinstiegen ohne Ausschachtungsarbeiten durchgeführt. Hierbei wird es nur geringe Verkehrsbehinderungen (halbseitige, auf wenige Metern Länge und auf nur wenige Tage beschränkte Straßensperrungen) geben . Die Anwohner werden recht­zeitig durch eine Hauswurfsendung informiert.

 

5.  Bauzeit

 

Die Bauzeit für die Kanalerneuerung einschließlich der Arbeiten an den Kanalhausanschlüssen und der Straßenwie­derherstellung beträgt rund 4  Monate. Mit der Kanalerneuerungsmaßnahme  soll nach dem Reitturnier (23.08.2005 -28.08.2005) begonnen werden, so dass die Maßnahme voraussichtlich Ende des Jahres 2005 abgeschlossen sein wird. Die Inlinersanierung wird etwa vier Wochen in Anspruch nehmen und soll im Anschluss an die Kanalerneue­rungsmaß­nahme ausgeführt werden.

 

6.     Beitragsrechtliche Beurteilung

 

Die  vorhandene Kanalisation stammt aus dem Jahre 1956. Der technische als auch betriebswirtschaftliche Abschrei­bungszeitraum von rd. 60 bis 75 für Kanäle wird deutlich unterschritten. Somit stellt der geplante Neuausbau keine abrechenbare Erneuerungen im Sinne des ' 8 Kommunalabgabengesetz NW dar. Auch handelt es sich nicht um eine erstmalige Herstellung des Kanals im Sinne '' 127 ff BauGB. Durch die Maßnahmen wird daher weder eine Beitrags­pflicht nach dem KAG (Kommunalabgabengesetz) noch nach dem BauGB (Baugesetzbuch) ausgelöst.

 

7.     Baumbestand

 

Im Ausbaubereich ist kein Baumbestand vorhanden, der durch die Baumaßnahme gefährdet wird.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 250.000,00 i ergeben.

Entsprechende Mittel stehen bei Haushaltsstelle 9.70000.96070.4  zur Verfügung.    

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

Finanzielle Auswirkungen für die Folgejahre werden sich nicht ergeben.

Jährliche Folgekosten ergeben sich im Rahmen der Kanalunterhaltung.

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

Maßnahmebezogene Einnahmen sind nicht zu erwarten.

Reduzieren

Anlagen

Loading...