Entscheidungsvorlage - FB 61/0467/WP16-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Büchel - Planungs- und Ausführungsbeschlusshier: Umgestaltung des Straßenraums
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
20.07.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Mobilitätsausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
15.09.2011
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Baubeschluss für den Ausbau der Straße Büchel 5- 26 auf der Grundlage des Plans 2011_010_L1 zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss fasst den Baubeschluss für den Ausbau der Straße Büchel 5- 26 auf der Grundlage des Plans 2011_010_L1.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Bereits im Innenstadtkonzept von 1986 wurde der Bereich Büchel zwischen Mefferdatisstraße und Kleinkölnstaße/ Markt als erneuerungsbedürftiger Bereich qualifiziert. Er ist ein wichtiger historisch ausdrucksvoller Ort und stellt gleichzeitig die Hauptverknüpfung zwischen den Geschäftslagen der Altstadt und den angrenzenden Einkaufslagen her.
Das Innenstadtkonzept von 2002 aktualisierte diese Aufgabe auch unter der Voraussetzung von Synergieeffekten von öffentlichem und privatem Engagement. Die dort priorisierten Maßnahmen Ursulinerstraße, Buchkremerstraße und Hartmannstraße wurden inzwischen realisiert oder sind in zeitnaher Vorbereitung. Der Büchel zwischen Markt und Aachen Fenster ergänzt dieses Maßnahmenpaket in einem ersten Schritt.
Die angrenzende Kleinkölnstraße wurde im letzten Jahr nach umfassenden Leitungsverlegungen qualitätvoll erneuert.
2. Planung
Mit dem aktuellen Erfordernis der Kanal- und Hausanschlusssanierung am Büchel zwischen Markt und AachenFenster ergibt sich die Möglichkeit, diesem Bereich in Anlehnung an die Gestaltung der Kleinkölnstraße mit den Anforderungen an einen funktional und historisch bedeutsamen Stadtraum zu entsprechen:
- Der Bereich wird höhengleich ausgebaut: Fahrflächen mit Basaltkleinpflaster im Segmentbogenverband und starrer Bauweise, Nebenanlagen mit hochwertigem Betonstein. Dreizeilige Pflasterbänder aus Großpflaster als Entwässerungsrinnen markieren die Grenze zwischen Geh- und Fahrbereichen.
- Liefer- und Ladezonen werden dem Fahrbereich zugeordnet und durch Beschilderung ausgewiesen. Im Bereich Büchel 20 wird die Ladezone durch geänderte Verlegerichtung im Gehbereich wie in der Kleinkölnstraße verdeutlicht. Zukünftig stehen wie bisher Ladeflächen für 8 Fahrzeuge und 2 Behindertenparkplätze zur Verfügung. Die derzeit vorhandenen 8 bewirtschafteten Parkplätze entfallen zukünftig.
- Entlang der Gebäude werden taktile Leitstreifen aus Basaltkleinpflaster angelegt.
- Die Gehwege werden im Trichterbereich auf 3.30 symmetrisch und im Bereich der Körbergasse so erweitert, dass die Stadtbesucher (auch Gruppen) ausreichend Aufenthaltsmöglichkeiten haben.
- Mit der Neuaufteilung der Flächen und der Überprüfung der Leitungssituation ergibt sich im Trichterbereich des Büchel die Möglichkeit, einen Baum zu pflanzen, der von einer runden und sehr robusten Einfassung begrenzt wird. Am Dahmengraben, am Apfelbaum, in der Großköln-/ Kleinkölnstraße - auch am Hühnerdieb oder am Hof unterstreichen diese Einzelpflanzungen seit langem das Prinzip der Aachener Dreiecksplätze. Der Baum am Büchel wird Orientierung und dem Platz eine Mitte geben.
- Die Ausstattung wird den aktuellen Anforderungen gerecht: in der Anordnung der neuen Beleuchtung, von Fahradbügeln und Abfallbehältern, die den aktuellen Standards entsprechen.
Die Erneuerung des Bauabschnitts Büchel zwischen Aachen- Fenster und Mefferdatisstraße soll mit der Realisierung der BelEtage einhergehen.
3. Ausbauelemente
Fahrfläche : 10 cm Kleinpflaster 10cm 4-5 cm Bettungsmörtel 18 cm Tragschicht Drainasphalt 22 cm Frostschutzschicht 0/45 55 cm Gesamtstärke
|
Gehweg: 10 cm Betonstein 20/20 4 cm Brechsand/Splitt 0/5 20 cm HGT 0/32 21 cm Frostschutzkies 0/45 55 cm Gesamtstärke |
4. Kosten
Die Kosten für den Ausbau des Abschnitts Büchel 5-26 betragen auf der Basis der Ansätze aus der Kleinkölnstraße 480.000. Ansatzmittel investiv i.H.v. 192.000 sowie Ermächtigungsübertragungen i.H.v 80.191,91 beim PSP-Element 5-120102-900- 00700-300-1 Büchel/ Ursulinerstraße/Kleinkölnstraße, sowie 8.000 konsumtiv zur Verfügung, die im Zuge der Haushaltsberatung um 250.000 aufgestockt werden sollen. Es werden keine überplanmäßigen Mittel benötigt.
Investive Einzahlungen werden aus Beiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erwartet.
5. Bauablauf
Die STAWAG beabsichtigt mit den Bauarbeiten im August 2011 zu beginnen. Die Kanäle werden in unterirdischer Bauweise erneuert. Dazu wird im Bereich Haus Nr. 12 eine Startgrube eingerichtet, von der aus sowohl aufwärts bis zum Schacht in Höhe Rethelstraße, als auch abwärts bis zum Schacht in Höhe Haus Nr. 18 im Tunnelvortrieb der alte Kanal ersetzt wird. Anschließend werden die Kanalhausanschlüsse ebenfalls im unterirdischen Bauverfahren erneuert. Gleichzeitig werden Gas- und Wasserleitungen einschließlich der Hausanschlüsse im unteren Abschnitt erneuert. Die Baustelleneinrichtung befindet sich in dieser Phase in der Mitte der aufgeweiteten Fahrbahn in Höhe der Häuser 15-17. Anlieger- und Baustellenverkehr sind am Baufeld vorbei möglich.
Für diesen ersten Bauabschnitt sind vier Monate Bauzeit veranschlagt.
Im 2. Bauabschnitt, der ebenfalls vier Monate in Anspruch nimmt, werden in gleicher Weise Kanal und Hausanschlüsse zwischen Haus 18 und 26 erneuert.
Der Ausbau der Straßenfläche wird anschließend durchgeführt. Ob der Straßenbau bereits parallel zum Kanalbau des 2. Bauabschnitts möglich ist, hängt wesentlich vom Ablauf der Privatbaustelle Kleinkölnstraße 3 ab und ist derzeit noch nicht absehbar. Stadt und STAWAG sind bestrebt, die Bauzeit insgesamt zu optimieren unter Berücksichtigung der Erreichbarkeit für alle Anlieger und unter Beachtung der rettungstechnischen Erfordernisse.
Eine gemeinsame Ausschreibung und Ausführung der Arbeiten am Kanal und an der Oberfläche wird in diesem Fall nicht in Erwägung gezogen, da die Kanalbauarbeiten nur von einem Spezialtiefbauunternehmen durchgeführt werden können. Die Straßenbauarbeiten kann dagegen auch eine regionale mittelständische Firma übernehmen.
6. Weiteres Vorgehen
Von Seiten der STAWAG werden derzeit die Unterlagen für die Beauftragung der Arbeiten an den Ver- und Entsorgungsleitungen vorbereitet.
Nach einer Beschlussfassung für die Ausführung der Straßenbauarbeiten können diese ausgeschrieben werden, sodass ein Baubeginn Anfang 2012 möglich ist.
Eine Informationsveranstaltung mit der Vorstellung der Planung und des Bauablaufs für die Anlieger ist für den 26.07 2011 vorgesehen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 2012 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2012 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 192.000 | 272.191,91 | 240.000 | 240.000 | 480.000 | 480.000 |
Ergebnis | -192.000 | -272.191,91 | -240.000 | -240.000 | -480.000 | -480.000 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 2012 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2012 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 8.000 | 8.000 | 10.000 | 10.000 | 18.000 | 18.000 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | -8.000 | -8.000 | -10.000 | -10.000 | -18.000 | -18.000 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
Für den Ausbau stehen Ansatzmittel investiv i.H.v. 192.000 sowie Ermächtigungsübertragungen i.H.v 80.191,91 beim PSP-Element 5-120102-900- 00700-300-1 Büchel/ Ursulinerstraße/Kleinkölnstraße, sowie 8.000 konsumtiv zur Verfügung, die im Zuge der Haushaltsberatung um 250.000 aufgestockt werden sollen. Es werden keine überplanmäßigen Mittel benötigt.
Investive Einzahlungen werden aus Beiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erwartet.
Die Kosten betragen 480.000 .
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
166,4 kB
|