Kenntnisnahme - FB 61/0492/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach das Linksabbiegen von der Trierer Straße in die Ellerstraße wie vor Beginn des Straßenumbaus weiterhin zugelassen bleiben soll, und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss eine entsprechende Kenntnisnahme.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach das Linksabbiegen aus der Trierer Straße in die Ellerstraße wie vor Beginn der Straßenbaumaßnahme zugelassen bleibt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In den vergangenen drei Jahren wurde die Trierer Straße in der Ortslage Brand in gesamter Breite erneuert. In den davor durchgeführten Bürgeranhörungen und Beteiligungen der Brander Geschäftsleute wurde mehrmals der Wunsch aus der Bevölkerung geäußert, die vorher vorhandenen Abbiegemöglichkeiten auch in den neuen Ausbau zu übernehmen und weiterhin zuzulassen. Die Ausbau- und Markierungspläne wurden dementsprechend angepasst.

 

Für die Einmündung Trierer Straße/Ellerstraße bedeutet dies, dass das Ausbiegen aus der Ellerstraße nur nach rechts in die Trierer Straße zulässig ist (war auch vor dem Umbau bereits so beschildert), jedoch das Abbiegen nach links in die Ellerstraße weiterhin erlaubt bleibt. Im Markierungsplan sind neben der durchgezogenen Mittellinie entsprechende Beistriche zur Freigabe dieses Linksabbiegens vorgesehen.

 

In den vergangenen Monaten kamen Diskussionen über dieses Linksabbiegen in der Bevölkerung und der Ortspolitik Brands auf.

Für das Beibehalten der Linksabbiegemöglichkeit spricht das direkte Erreichen des Wohngebietes Ellerstraße ohne Umweg über den oft zurückstauenden Linksabbieger vor der Ampel Freunder Landstraße und die Wohnstraße „Auf der Ell“.

Für ein Unterbinden des Linksabbiegens sprechen die in stärkeren Verkehrszeiten gelegentlich zu beobachtenden Rückstaus hinter wartenden Linksabbiegern zur Ellerstraße, die auch den nachfolgenden Linksabbieger zur Freunder Landstraße blockieren. Weiterhin ist die vordere Ellerstraße mit erlaubtem Fahrbahnrandparken für den Begegnungsverkehr zu eng, was sich aber in der Vergangenheit mit gegenseitiger Rücksichtnahme immer wieder geregelt hat.

 

Aufgrund der Wünsche aus der Bevölkerung und der Tatsache, dass das Unterbinden von Abbiegemöglichkeiten zwangsläufig zu Mehrbelastungen anderer, bereits jetzt mit Verkehr belegter Parallelstraßen (Auf der Ell) führen wird, sieht die Verwaltung derzeit keine Veranlassung, das Linksabbiegen von der Trierer Straße in die Ellerstraße zu untersagen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Aufwendungen fallen nicht an, da dieser Bereich infolge des Straßenausbaus ohnehin neu markiert werden muss.

 

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