Entscheidungsvorlage - FB 61/0502/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte:

- In der Gartenstraße alternierendes Parken und im Zugangsbereich zum Westpark einen Fußgängerüberweg anzulegen.

- In der Lochnerstraße, im Abschnitt zwischen Junkerstraße und Karlsgraben, Tempo 30 - verbunden mit einer Rechts-vor-Links-Regelung im Knoten Mauerstraße - und beidseitiges Fahrbahnrandparken mit Ausweichflächen einzurichten.

Die Grundlagen hierfür sollen die Pläne Nr. 2006/11-01_L1 und Nr. 2010/08-06 sein.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich dem Beschluss des Mobilitätsausschusses an:

- In der Gartenstraße alternierendes Parken und im Zugangsbereich zum Westpark einen Fußgängerüberweg  anzulegen.

- In der Lochnerstraße, im Abschnitt zwischen Junkerstraße und Karlsgraben, Tempo 30 - verbunden mit einer Rechts-vor-Links-Regelung im Knoten Mauerstraße - und beidseitiges Fahrbahnrandparken mit Ausweichflächen einzurichten.

Die Grundlagen hierfür sollen die Pläne Nr. 2006/11-01_L1 und Nr. 2010/08-06 sein.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Situation:

Der Straßenzug Gartenstraße / Lochnerstraße wird seit Mai 2005 nicht mehr vom ÖPNV befahren.

Zwischenzeitlich wurde der Abschnitt Vaalser Straße bis Junkerstraße als Tempo 30-Zone ausgewiesen und die Parkordnung vor den Häusern Lochnerstraße 49 - 69 geändert.

Die Umgestaltung des Straßenzuges war Thema verschiedener Beratungen in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und des damaligen Verkehrsausschusses in den Jahren 2005 und 2009. Damals wurden weitere straßenräumliche Änderungen angekündigt, die in dieser Vorlage aufgegriffen wurden.

 

Gartenstraße:

Im Bereich Gartenstraße zwischen Vaalser Straße und Von-Brandis-Straße ist die Ausweisung von alternierendem Parken vorgesehen (siehe Anlage 1). Auf der Seite der ungeraden Hausnummern besteht heute ein durchgehendes Haltverbot. Hier sollen drei Parkstände von Haus Nr. 2/4 vor Haus Nr. 1 verlegt werden mit einer Verlängerung auf 4 Parkstände. 7 Parkstände vor Haus Nr. 22/24 sollen gegenüber vor Haus Nr. 25 ausgewiesen werden. Beim beidseitigen, versetzten Fahrbahnrandparken kann somit ein zusätzlicher Parkplatz gewonnen werden und gleichzeitig geschwindigkeitsdämpfend auf die Tempo 30-Zone wirken.

 

Gartenstraße/Lochnerstraße

Im Bereich Gartenstraße / Lochnerstraße auf Höhe des Westparkeinganges wurde am 19.06.2007  in der Zeit von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr eine Zählung durchgeführt. Hierbei wurden die querenden Fußgänger und Radfahrer erfasst. In einer Querschnittszählung wurde ebenfalls der Kfz-Verkehr aufgenommen.

Folgendes Ergebnis wurde ermittelt (siehe Anlage 3):

 

In der Zeit von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr wurden 2093 Kfz erfasst;

- in Fahrtrichtung Vaalser Straße                                                                                1061 Kfz

und

- in Fahrtrichtung Junkerstraße                                                                                   1032 Kfz

 

Im gleichen Zeitraum wurden dort 575 querende Fußgänger und 1271 querende Radfahrer gezählt;

- in Richtung Westpark                                                                      334 Fußgänger

              760 Radfahrer

und

- in Richtung Bebauung / Junkerstraße                                                                241 Fußgänger   

              511 Radfahrer                                                                                                 

 

Damit hat die Achse Westpark - Lochnerstraße / Innenstadt eine sehr große Bedeutung für Radfahrer und Fußgänger.

Für den Kfz-Verkehr wurde in der Zeit von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr ein Spitzenwert von 227 Kfz ermittelt. Gleichzeitig wurden 58 querende Fußgänger und 57 querende Radfahrer gezählt.

Bei einem Spitzenwert von 108 Fußgängern in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr wurden 187 Kfz und 44 querende Radfahrer erfasst.

Bei einem Spitzenwert von 67 querenden Radfahrern in der Zeit von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr wurden 22 Fußgänger und 159 Kfz ermittelt.

Die stündlichen Kfz-Belastungen liegen zwischen 142 Kfz (7:00 Uhr - 8:00 Uhr) und 227 Kfz.

Die stündlichen Fußgänger-Belastungen verteilen sich zwischen 22 Fußgänger (7:30 Uhr - 8:30 Uhr und 8:00 -9:00 Uhr) und 108 Fußgänger.

Die stündlichen Belastungen der querenden Radfahrer liegen zwischen 28 Radfahrer (10:00 Uhr - 11:00 Uhr) und 67 Radfahrer.

 

Unfälle

Eine Nachfrage bei der Polizei zu Unfällen in den letzten drei Jahren ergab, dass sich lediglich zwei Verkehrsunfälle in Höhe Gartenstraße 54 - dies entspricht in etwa dem Zugang zum Westpark - ereignet haben. Hierbei handelt es sich um Bagatellunfälle, zu denen keine weiteren Angaben vorliegen.

 

Ergebnis

Nach den Einsatzkriterien ermöglichen die bei der Verkehrserhebung ermittelten Daten die Einrichtung eines Fußgängerüberweges. Aufgrund der geringen Verkehrsbedeutung dieser Straße nach der Herausnahme des Busverkehrs sollte den Fußgängern im Bereich des Parkzuganges eine Bevorrechtigung eingeräumt und der Fußgängerüberweg angelegt werden .

 

In Anpassung an die Tempo 30-Zone soll der vorgenannte Straßenabschnitt hinsichtlich des ruhenden Verkehrs auch als Zone (Z 290 StVO) im Rahmen der bestehenden Parkraumbewirtschaftung  ausgeschildert werden.

 

Im Stauraum vor der Signalanlage am Knoten Lochnerstraße / Junkerstraße wird im Zuge des Projektes Ummarkierung des Alleenringes eine Fahrradaufstellfläche eingerichtet .

 

Lochnerstraße zwischen Junkerstraße und Karlsgraben

Eine Verbesserung der Parksituation lässt sich für Bewohner und Besucher der Zone "D" durch eine Ausweitung des Fahrbahnrandparkens erzielen. Verbunden mit notwendigen Ausweichflächen und einer reduzierten Begegnungsfläche für Kraftfahrzeuge könnten bis zu 31 zusätzliche Parkmöglichkeiten entstehen (siehe Anlage 2).

Wegen des engen Straßenraumes wäre allerdings die Ausweisung als Tempo 30-Zone notwendig. Die daraus resultierende Rechts-vor-Links-Regelung an der Einmündung Mauerstraße würde zusätzlich zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen.

 

 

 

 

 

 

Entstehende Kosten:

Anlage des Fußgängerüberweges (Zebrastreifen u. Vorziehung des Gehweges)               ca. 16.600,-- €

Änderung der Beschilderung und Entfernung der

Poller zwischen Junkerstraße und Karlsgraben                                                                                      9.300,-- €

Änderung der Beschilderung und Umsetzen bzw. Aufstellen

von Fahrradbügeln zwischen Vaalser Straße und Junkerstraße                                     ca.    4.800,-- €                    

              _____________

                                                                                                                              Summe        ca. 30.700,-- €

 

Die Mittel stehen beim PSP - Element 5-120102-800-01100-300-1 (Fußgängerquerungshilfen an Gemeindestraßen) in Kombination mit dem PSP - Element 4-120102-910-1 (Festwerte im Rahmen von Baumaßnahmen) , Kostenart 52560000 und dem PSP-Element 4-120102-904-6 (Errichtung von Straßenbeleuchtung im Rahmen von Baumaßnahmen), Kostenart 53150000 zur Verfügung.

Die Unterhaltungskosten werden durch diese Maßnahme nicht verändert.

 

Der Füßgängerüberweg wurde in die Prioritätenliste aufgenommen.

 

Verwaltungsvorschlag

Die Verwaltung schlägt vor, in der Gartenstraße alternierendes Parken und zur Bevorrechtigung der Fußgänger im Zugangsbereich zum Westpark einen Fußgängerüberweg anzulegen.

In der Lochnerstraße, im Abschnitt zwischen Junkerstraße und Karlsgraben wird empfohlen, Tempo 30, verbunden mit der Rechts-vor-Links-Regelung im Einmündungsbereich Mauerstraße, sowie beidseitiges Fahrbahnrandparken, verbunden mit den notwendigen Ausweichflächen einzurichten. Die Grundlagen hierfür sollen die Pläne Nr. 2006/11-01_L1 und Nr. 2010/08-06 sein.

 

Da die Schlussberatung erst im November 2011 erfolgen könnte, wird ausnahmsweise die abweichende Beratungsfolge gewählt.                                                                                                                

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Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

finanzielle Auswirkungen



investive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

 

 

0

0

0

0

Auszahlungen

54.600

54.600

0

0

0

0

Ergebnis

-54.600

-54.600

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

k.A.

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Die entstehenden Kosten betragen insgesamt ca. 30.700,– €. Die Mittel stehen beim PSP - Element 5-

120102-800-01100-300-1 (Fußgängerquerungshilfen an Gemeindestraßen) in Kombination mit dem PSP –

Element 4-120102-910-1 (Festwerte im Rahmen von Baumaßnahmen) , Kostenart 52560000 und dem

PSP-Element 4-120102-904-6 (Errichtung von Straßenbeleuchtung im Rahmen von Baumaßnahmen),

Kostenart 53150000 zur Verfügung. Die Unterhaltungskosten verändern sich durch diese Maßnahme nicht.

 

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Anlagen

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