Kenntnisnahme - FB 61/0513/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche Angelegenheiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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15.09.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.1 Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den geplanten Modifizierungen der Tarifbestimmungen zu Mobil-Ticket (Wegfall der 9.00 Uhr-Grenze und Absenkung des Preises auf 27,80 /Monat) für den Zeitraum der Zuschussgewährung ab dem 01.11.2011 zu. Sollte die Zuwendung wieder entfallen, werden die ursprünglichen Tarifbestimmungen und der ursprüngliche Preis unter der Berücksichtigung der bis dahin erfolgten Anpassungen des AVV-Tarifs wieder eingeführt.
1.2 Der Regionale Beirat der Stadt Aachen stimmt zu, das Konzept eines Sondertarifs Wandernde Kurzstrecke weiter zu präzisieren und im Falle einer Umsetzung des Konzeptes den Sondertarif Wandernde Kurzstrecke auf das ehemalige Gebiet des Kreises Aachen auszudehnen.
1.3 Der regionale Beirat der Stadt Aachen nimmt den Sachstand zum AVV-Semester-Ticket zustimmend zur Kenntnis.
1.4 Der regionale Beirat der Stadt Aachen nimmt das dargelegte Konzept Ergänzungsaufpreise zum AVV-Job-Ticket bzw. VRR-Firmen-Ticket zustimmend zur Kenntnis und bittet die Geschäftsführung, vergleichbare Vereinbarungen auch mit dem VRS zu treffen.
1.5 Der regionale Beirat der Stadt Aachen nimmt die Einführung des Region3tarif zustimmend zur Kenntnis.
1.6 Der regionale Beirat der Stadt Aachen nimmt die das Konzept der Ausdehnung des SNCB-Tarifs bis/ab dem Aachener Hauptbahnhof bei gleichzeitigem Wegfall des AIXpress-Tarifs zustimmend zur Kenntnis.
1.7 Der regionale Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.1 Mobil-Ticket (Sozial-Ticket) im AVV
Nachdem bereits im Sommer 2009 im Kreis Düren das Mobil-Ticket zum Preis in Höhe von 15,00 /Monat eingeführt wurde, haben sowohl die StädteRegion Aachen als auch der Kreis Heinsberg zum 01.06.2011 ebenfalls ein vergleichbares Ticket eingeführt. Der Preis des Mobil-Tickets beträgt in der StädteRegion Aachen derzeit 29,80 /Monat und im Kreis Heinsberg 20,00 /Monat. Wie im Kreis Düren sind die Tickets von montags bis freitags erst ab 9.00 Uhr gültig, am Wochenende und gesetzlichen Feiertagen ganztägig.
Von Seiten des Verkehrsministeriums NRW ist beabsichtigt, Sozial-Tickets NRW-weit mit 30 Mio. /Jahr zu unterstützen; im Jahr 2011 sollen 15 Mio. zur Verfügung gestellt werden. Auf die Aufgabenträger im AVV entfallen hiervon ab 2012 rd. 1,7 Mio. . Hierzu ist am 08.08.2011 von Seiten des Verkehrsministeriums NRW ein Runderlass als Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im ÖPNV NRW veröffentlicht worden. Diese Richtlinie ist rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten und tritt zum 01.01.2016 außer Kraft.
Sowohl der Aufsichtsrat der AVV GmbH als auch die Verbandsversammlung des Zweckverband AVV haben zugestimmt, dass die Abwicklung und Bewirtschaftung der Landesmittel auf den Zweckverband AVV übertragen wird, wobei dieser die Mittel über eine Allgemeine Vorschrift nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an die Verkehrsunternehmen im AVV weiterleiten wird. Mit Unterstützung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC, Düsseldorf, ist die o. a. Allgemeine Vorschrift unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte erarbeitet worden.
Es besteht des Weiteren Einvernehmen mit allen an dem Projekt beteiligten Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen im AVV, dass, sobald verbindlich von Seiten des Verkehrsministerium NRW die avisierte Unterstützung der Sozial-Tickets in NRW per Zuwendungsbescheid erfolgt, zur Attraktivitätssteigerung des Angebotes der Preis des Mobil-Tickets in der StädteRegion Aachen auf 27,80 /Monat abgesenkt und die 9.00 Uhr-Frist in der StädteRegion Aachen, im Kreis Heinsberg und im Kreis Düren aufgehoben wird. Diese Maßnahmen gelten nur solange, wie von Seiten des Verkehrsministeriums NRW die Zuwendung gewährt wird. Sollte diese Zuwendung wieder entfallen, werden die ursprünglichen Tarifbestimmungen und Preise unter Berücksichtigung der bis dahin erfolgten Anpassungen des AVV-Tarifs wieder eingeführt. Da die Förderanträge landesweit für das Jahr 2011 bis zum 01.10.2011 zu stellen sind, ein Zuwendungsbescheid anschließend kurzfristig zu erwarten ist, schlägt die Geschäftsführung vor, vorgenannte Modifikationen des Mobil-Ticket-Angebotes zum 01.11.2011 umzusetzen.
1.2 Sondertarif Wandernde Kurzstrecke in der StädteRegion Aachen
In den vergangenen Jahren wurde bereits des Öfteren intensiv über die Einführung eines Tarifs Wandernde Kurzstrecke in den Gremien des AVV diskutiert. Von Seiten der politischen Mehrheiten in der Stadt Aachen wurden nunmehr sowohl die Verbundgesellschaft als auch die ASEAG gebeten, ein solches Angebot nochmals zu untersuchen und angeregt, einen solchen Tarif nicht nur im Stadtgebiet Aachen, sondern im gesamten Gebiet der StädteRegion Aachen einzuführen. Infolge der größtenteils engen verkehrlichen Verflechtungen der Stadt Aachen mit den angrenzenden Städten in der StädteRegion Aachen sowie auch der Städte/ Gemeinden in der StädteRegion Aachen untereinander, empfiehlt die Verbundgesellschaft, dieser Anregung nachzukommen. Ein erstes Konzept, das die Tarifmaßnahme detailliert beschreibt, ist der Vorlage beigefügt.
Sowohl der Aufsichtsrat der AVV GmbH als auch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV haben dem Konzept Wandernde Kurzstrecke in der StädteRegion Aachen als Ersatz für den derzeitigen Kurzstrecken-Tarif grundsätzlich zugestimmt und die Geschäftsführung gebeten, über den Bereich der StädteRegion Aachen hinaus eine verbundweite Lösung zu prüfen.
Unabhängig von der Prüfung einer verbundweiten Lösung bittet die Geschäftsführung die Mitglieder des Beirates um Zustimmung, das geplante tarifliche Konzept eines Sondertarifs Wandernden Kurzstrecke für die StädteRegion Aachen weiter zu präzisieren und unter Bachtung der Wirtschaftlichkeit dieses Angebotes unterstützt durch gutachterliche Untersuchungen von IVV Aachen weiter voranzutreiben. Es sei im Übrigen jedoch darauf hinzuweisen, dass für einen Teil der heutigen Nutzer des Kurzstreckenzonen-Tarifs eine zum Teil deutliche Verteuerung der Fahrten durch das Angebot Einer Wandernden Kurzstrecke eintreten wird.
1.3 Sachstand AVV-Semester-Ticket ab dem Sommersemester 2012
Mit den vier Aachener Hochschulen einschl. der Jülicher Abteilung der FH Aachen gibt es bereits seit vielen Jahren vertragliche Vereinbarungen bezüglich des AVV-Semester-Tickets. Die derzeit gültigen Verträge haben eine dreijährige Laufzeit bis einschl. des Wintersemesters 2011/2012. In Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen im AVV wird auch ab dem Sommersemester 2012 ein Vertragsabschluss für 3 Jahre bzw. 6 Semester bis einschl. Wintersemester 2014/2015 angestrebt. In ersten Verhandlungen mit den Vertretern des AStA der RWTH Aachen wurde hierüber Einvernehmen erzielt und über die Preisstellung des AVV-Semester-Tickets verhandelt. Bei den Preisverhandlungen ist insbesondere die bereits in der Vergangenheit deutlich gestiegene ÖPNV-Nutzung durch Studierende sowie die daraus resultierenden kostenintensiven Maßnahmen im Leistungsangebot (Erhöhung von Kapazitäten und Linienverdichtungen) zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist aber auch im Hinblick auf die geplante Laufzeit der Verträge die perspektivisch zu erwartende steigende Fahrgastentwicklung vor den Hintergrund einer verbesserten Hochschulanbindung nicht zuletzt durch den Ringbahnschluss der euregiobahn zwischen Alsdorf und Stolberg oder die Anbindung der Stadt Heinsberg an das Schienennetz preisrelevant.
Über die aktuellen Verhandlungsergebnisse mit dem ASTA der RWTH wird in der Sitzung berichtet.
Mit den ASten der übrigen 3 Hochschulen stehen die Verhandlungen noch aus.
1.4 Ergänzungsaufpreise zum AVV-Job-Ticket bzw. VRR-Firmen-Ticket
Bereits seit vielen Jahren ist die Verbundgesellschaft bemüht, mit den benachbarten Kooperationsräumen VRR und VRS Vereinbarungen zu treffen, um den Job-Ticket-Kunden, die ihren Arbeitsort im AVV haben, aber im benachbarten Verbundraum wohnen, ein attraktives Ergänzungsangebot zu ihren Job-Tickets zu machen. Gleiches gilt natürlich für den umgekehrten Fall, d. h., der Arbeitsort befindet sich beispielsweise im VRR Gebiet, der Wohnort im AVV-Gebiet.
Mit dem VRR konnte jetzt eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden, deren Umsetzung zum 01.01.2012 vorgesehen ist. Sowohl der Aufsichtsrat der AVV GmbH und die Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV sowie die entsprechend Verbundgremien des VRR haben dem Konzept zugestimmt. Mit dem VRS wurden auch bereits entsprechende Gespräche geführt.
Eine Beschreibung der tariflichen Maßnahme ist in den Anlagen beigefügt.
1.5 Region3tarif im grenznahen Bereich Aachen/Belgien/Niederlande im Busbereich
Der unter dem bislang geführte Arbeitstitel Dreiländereck-Tarif wird zur besseren Kommunikation auch in Belgien und den Niederlanden zum 01.10.2011 unter dem Namen Region3tarif eingeführt. Der Aufsichtsrat der AVV GmbH und die Verbandsversammlung des Zweckverband AVV haben der Umsetzung des lange Zeit mit dem belgischen Busunternehmen TEC, der ASEAG und der Verbundgesellschaft verhandelten Konzeptes eines Tarifes für den grenznahen Bereich Aachen, Belgien, Niederlande zugestimmt.
Die wesentlichen Merkmale des Region3tarif sind
· Der Geltungsbereich umfasst alle Busverkehre im Stadtgebiet Aachen, in den grenznahen belgische Kommunen und in der niederländischen Kommune Vaals die TEC-Linie 396 (Eupen Vaals) sowie die ASEAG-Linien 25, 33 und N4.
· Das Fahrkartensortiment umfasst
- Einzelfahrkarten für Erwachsene und Kinder
- Monatskarten für Erwachsene (einschl. Abonnement)
- Tageskarten für 1 Person und Gruppen (max. 5 Personen)
- Zusatz-Tickets zu Job-Tickets
· Der Vertrieb der Tickets erfolgt über alle im Geltungsbereich tätigen Verkehrsunternehmen mit Ausnahme der DB Regio.
Es sei darauf hingewiesen, dass insbesondere das Angebot von Tageskarten sowie Zusatz-Tickets zum AVV-Job-Ticket ein äußerst attraktives Angebot, das es vergleichbar bei der TEC im Binnenverkehr nicht gibt, darstellt. Die Verkehrsunternehmen im AVV, die das AVV-Job-Ticket vertreiben, informieren ihre jeweiligen Vertragspartner über das neue Angebot.
Das Tarifgebiet und die Preisstellung des neuen Region3tarif sind in der Anlage dargestellt.
1.6 Belgischer Bahntarif der SNCB bis Aachen Hauptbahnhof
Anlässlich der zum 15.12.2002 eingerichteten Nahverkehrsverbindung zwischen Lüttich und Aachen (euregioAIXpress) wurde für die Fahrten zwischen Lüttich und Aachen in Kooperation mit der belgischen Eisenbahn SNCG ein Sondertarif (AIXpress-Ticket) vereinbart, der neben der Nutzung der vorgenannten Nahverkehrszüge die Fahrt mit den AVV-Verkehrsmitteln im Stadtgebiet Aachen erlaubt. Darüber hinaus werden, insbesondere für Grenzpendler, Monats- und Wochenkarten mit dem gleichen Geltungsbereich angeboten. Hierdurch konnte sichergestellt werden, dass auch nach Wegfall des D-Zuges Ostende Aachen Köln eine adäquat SPNV-Verbindung zu einem annehmbaren Tarif zwischen den Städten Lüttich und Aachen angeboten werden konnte.
In der Vergangenheit wurde zwischen der Verbundgesellschaft und der SNCB verhandelt, ob der durchaus attraktive Tarif der SNCB auch bis zum Aachener Hauptbahnhof durchgängig anwendbar ist. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass die SNCB auch auf anderen SPNV-Strecken in das umliegende Ausland vergleichbare Maßnahmen umsetzt.
Letztendlich wurde Einigkeit zwischen den Verhandlungspartnern erzielt, den SNCB-Tarif ab Frühjahr 2012 ab/bis Aachen HBF anzuwenden und ab dem gleichen Zeitpunkt den AIXpress-Tarif nicht mehr anzubieten. Der SNCB-Tarif sieht neben dem üblichen Fahrausweissortiment (Einzelfahrausweise und Zeitkarten) auch attraktive Tarife für Jugendliche und Senioren vor.
Die Fahrausweise werden zunächst im belgischen Zug verkauft; zu einem späteren Zeitpunkt ist die Aufstellung eines Fahrausweisautomaten im Aachener Hauptbahnhof geplant. Der Vertrieb über AVV-Verkehrsunternehmen ist ebenfalls möglich und wird derzeit geprüft.
1.7 Sachstand Weiterentwicklung Tariflandschaft NRW
Im Mai 2011 hat eine landesweite Strategieklausur zur Thematik Weiterentwicklung der Tariflandschaft NRW getagt, in der unter Leitung des Verkehrsministeriums NRW alle Kooperationsräume in NRW vertreten waren. Die Bestrebungen des Verkehrsministeriums NRW, landesweit nur noch drei Tarifräume, also in den Bereichen der SPNV-Zweckverbänden NWL, VRR und NVR, zuzulassen, wurde hier nochmals deutlich formuliert.
Zwischenzeitlich wurde eine Reihe von Gesprächen geführt u. a. zwischen der Geschäftsführung der VRS GmbH und der AVV GmbH. In diesem Gespräch wurde einvernehmlich verabredet, dass es für verbundraumüberschreitende Fahrten 4 Themenbereiche (Pauschale Anschluss-Tickets, Schüler-Tickets, Anschluss-Tickets zu Job-Tickets und Kragentarife) gibt, über die eine einvernehmliche Abstimmung erfolgen soll. Auch mit dem VRR wurden auf Arbeitsebene bereits die o. a. Themen angesprochen und eine weitere enge Zusammenarbeit verabredet.
Am 09.09.2011 hat die vom Verkehrsministerium eingerichtete Lenkungsgruppe Raumstruktur getagt. Über Beratungsergebnisse wird in der Sitzung berichtet.
Anlagen
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