Entscheidungsvorlage - FB 11/0081/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister der Stadt Aachen empfiehlt vorbehaltlich der möglichen Inanspruchnahme der zweckgebundenen Mittel aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ dem Personal- und Verwaltungsausschuss die überplanmäßig befristete Beschäftigung einer/eines Schulsozialarbeiter/-in für die Dauer der Finanzierung an der 4. Gesamtschule ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt

 

In Vertretung

 

 

(Grehling)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Umsetzung:

 

In der Sitzung des Schulausschusses vom 21.07.2011 wurde unter Inanspruchnahme der zweckgebundenen Bundesmittel die Einrichtung einer Fachkraft für die Schulsozialarbeit empfohlen (siehe beigefügte Anlage).

 

In Ergänzung der Vorlage empfiehlt der Fachbereich Personal und Organisation die zunächst überplanmäßige Einrichtung einer Schulsozialarbeiterstelle befristet für die Dauer der Finanzierung. Diese soll durch die zusätzlichen Mittel aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ bereit gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zur abschließenden Klärung der finanziellen Abwicklung der Mittel für die Personalkosten sowie die sonstigen Kosten (Sach- und Gemeinkosten) eine Vorleistungspflicht zu Lasten der jeweiligen städtischen Budgets besteht.

Ggf. ist über die Dauer der Befristung neu zu entscheiden, falls eine vollumfängliche Deckung (inkl. der Sach- und Gemeinkosten) nicht gegeben sein sollte.  

 

2. Weitere Aussicht:

 

Neben der Einrichtung der vierten Gesamtschule wurde im Schulausschuss die Schließung (auslaufend) der

-              GHS Eilendorf,

-              reformpädagogischen Sekundarschule am Dreiländereck,

-              Klaus-Hemmerle-Schule sowie

-              David-Hansemann-Realschule

beschlossen.

 

An der GHS Eilendorf sowie an der reformpädagogischen Sekundarschule am Dreiländereck sind derzeit insgesamt 1,5 Planstellen vorhanden, die aktuell mit drei städtischen Schulsozialarbeiterinnen (unbefristete Arbeitsverträge) besetzt sind. Des Weiteren ist eine Schulsozialarbeiterin aus dem Landesdienst der Klaus-Hemmerle-Schule zugewiesen. Im Zusammenhang mit der Schließung der Schulen weist der Fachbereich Personal und Organisation daraufhin, dass hier seitens des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule ein Konzept über den weiteren Einsatz dieser unbefristet beschäftigten Mitarbeiter zu erstellen ist, bevor über eine Verlängerung der befristeten Stelle bzw. dauerhaften Einrichtung an der vierten Gesamtschule entschieden werden kann.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen



investive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2012 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2012 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Da die Mittel des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ erst im Laufe des aktuellen Kalenderjahres beschlossen wurden, sind derzeit noch kein Haushaltsansatz sowie Durchführungshinweise zur Inanspruchnahme und Verwendung der Mittel vorhanden. Seitens des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule wurden die Personalkosten einer entsprechenden Stelle angegeben (siehe beigefügte Anlage). Neben den Personalkosten sind jährlich zusätzlich Sachkosten in Höhe von 9.650,00 € sowie Gemeinkosten in Höhe von 9.400,00 € zu berücksichtigen.

Hinsichtlich der Vereinnahmung der Mittel ist seitens des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule nach Bekanntgabe der Durchführungshinweise zu klären, ob und inwieweit die anfallenden Personalkosten sowie Sach- und Gemeinkosten vollumfänglich gedeckt werden können.

 

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Anlagen

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