Kenntnisnahme - FB 11/0083/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss den Veränderungsnachweis zum Stellenplan für das Haushaltsjahr  2011 vom 10.08.2011 (s. Anlage) zur Kenntnis.

 

In Vertretung

 

G r e h l i n g

 

(Stadtkämmerin)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 06.04.2011 den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen.

             

Seitdem haben sich Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:

 

- notwendige Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Umwandlung und Verlagerung von Stellen bzw. -anteilen

- Bewertungsänderungen

 

 

Diese  Änderungen  sind  in  dem "Veränderungsnachweis  zum  Stellenplan  2011" - Stand: 10.08.2011 - , der als Anlage beigefügt ist,  zusammengefasst.

 

Gemäß Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 06.04.2011 wird dieser Veränderungsnachweis hiermit dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt.

 

 

Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplan  2011  saldiert insgesamt:

         1.   Mehrstellen (Stelleneinrichtungen)    

Bei den im Veränderungsnachweis aufgeführten 4,5 Stelleneinrichtungen handelt es sich um Mehrstellen, die der Rat der Stadt bereits in seiner Sitzung am 06.07.2011 für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen beschlossen hat.


2.   Stelleneinsparungen

In den Bereichen der Allgemeinen Verwaltung (I.), der regio iT (II.) und der Volkshochschule (V.) konnten unbesetzte Planstellen eingespart sowie eine weitere Stelle „kw“ (= künftig wegfallend)  gezeichnet werden.

 

3.    Stellenumwandlungen und -verlagerungen

 

Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie von Vollzeit- in Teilzeitstellen und umgekehrt.

Die genannte Stellenverlagerung ist wegen der Verlagerung eines Aufgabenbereiches in einen anderen Fachbereich erforderlich.

 

4.  Bewertungsänderungen

 

Die im Veränderungsnachweis verzeichneten Bewertungsänderungen  sind auf  Neubewertungen  (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender „ku" - Vermerke (künftig umzuwandeln) zurückzuführen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bereits einkalkuliert ist der Bedarf an Personalkosten aufgrund der zusätzlichen  Mehrstellen.

 

Finanzielle Auswirkungen aufgrund der Einsparung unbesetzter Planstellen ergeben sich nicht.

 

Stellenumwandlungen bzw. Bewertungsänderungen werden erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen führen.

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Anlagen

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