Entscheidungsvorlage - FB 01/0128/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Nach ausführlicher und intensiver Beratung empfiehlt der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft dem Rat der Stadt Aachen mehrheitlich, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschlussvorschlag:
 

1.       Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Annahme der „Vereinbarung über die Bildung einer trinationalen Arbeitsgemeinschaft zur Entwicklung eines gemeinsamen grenzüberschreitenden Wirtschaftsraums“ und damit die trinational abgestimmte vertragliche Basis zur Gründung der „Trinationalen Arbeitsgemeinschaft Charlemagne“.

 

2.              Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, die politische Einbindung, hinausgehend über die Beratungsplattform des politischen Beirates und die grundsätzliche Entscheidungshoheit der nationalen politischen Gremien, durch geeignete Informationsinstrumente und Formate zu stärken.
 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Sachlage / Aussicht:

 

Grundlage der heutigen Beschlussvorlage sind die seit 2009 stattgefundenen Beratungen und gefassten Beschlüsse zur Vorbereitung einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf kommunaler und regionaler Ebene.

Am 19.10.09 wurde der Letter of Intent (Absichtserklärung) hierzu von den damaligen Partnern unterzeichnet (Stadt Aachen, StädteRegion Aachen und Parkstadt Limburg). Inzwischen sind Gemeinden des deutschsprachigen Gebietes um Eupen und die Gemeente Vaals dazu gestoßen.

 

Basierend auf dem Beschluss des Aachener Stadtrates vom 07.07.2010 zur Entwicklung der grenzkommunalen Kooperation („Entwicklung eines EVTZ – Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit“) haben mehrere Beratungen auf Verwaltungsleitungsebene zwischen den Initiativpartnern stattgefunden. Zu diesen zählen neben der Stadt Aachen die Städteregion Parkstad Limburg, die Stadt Heerlen, die Gemeente Vaals, die SädteRegion Aachen und Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens.

 

Das vorläufige Ergebnis der inhaltlichen Aufgaben- und Zieldefinition durch die Hauptverwaltungsbeamten und den Ministerpräsidenten der Partner am 28.02.2011 war es, die Entwicklung eines grenzüberschreitenden Wirtschaftsraumes mit folgenden Handlungsfeldern voranzutreiben:

1.       Wirtschaft

1.1    Immobilien und Gewerbeflächenmonitoring

1.2    Vermarktung des Wirtschaftsraums (auf internationalen Messen und Veranstaltungen wie der EXPO-Real, München im  Okt. 2011 oder der Tourismusbörse Antwerpen 2012)

2.       Arbeitsmarkt

2.1    Arbeitsmarktplattform (Organisieren grenzüberschreitender Aktivitäten von Unternehmen, Jobmessen etc.)

2.2    Arbeitnehmerqualifizierung

3.       Infrastruktur

3.1    Infrastruktur und Mobilitätsmonitoring

3.2    Verbesserung der Infrastruktur

 

Leitend bei der Definition der Handlungsfelder war die Vorstellung, dass die Etablierung einer neuen grenzkommunalen Struktur nur dann als gerechtfertigt angesehen werden kann, wenn sie

a) zur Bewältigung von Herausforderungen dient, die eine eindeutig grenznahe Ausprägung haben und deren Bewältigung

b) konkrete Mehrwerte für die Bürgerschaft, die Wirtschaft sowie für die öffentliche Hand mit sich bringt.

 

Nach der Durchführung der durch den Rat im Sommer letzten Jahres beauftragten strukturellen Überprüfung der optimalen Rechtsform herrschte unter den Partnern Konsens in der Einschätzung, dass zur Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben (s.o.) eine Arbeitsgemeinschaft bis auf weiteres ausreichend und die Einrichtung eines EVTZ (Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit) formal und strukturell überdimensioniert erscheint. Mit dem Ziel der effizienten und Ressourcen sparenden Aufgabenerfüllung wird deshalb die Gründung einer formellen trinationalen Arbeitsgemeinschaft angestrebt, welche die Euregio Maas-Rhein (EMR) in enger Abstimmung auf lokaler Ebene komplementär ergänzt (und nicht ersetzt). Handlungsgrundlage der Arbeitsgemeinschaft soll eine Vereinbarung (siehe Anlage) sein, die von den politischen Gremien der Partner noch zu beraten und zu beschließen ist. Diese lag den Fraktionen bereits in der Mai-Sitzung des Ausschusses vor.

Eine Einbindung der Politik in Entscheidungen der Arbeitsgemeinschaft ist aus Sicht der Stadt Aachen unabdingbar. Zum anderen ist es notwendig, eine trilaterale Beratungsplattform für die Vertreter der nationalen politischen Gremien der Partner zu schaffen, auch wenn diesen Gremien die jeweilige Entscheidungskompetenz ohnehin nicht zu nehmen ist. Losgelöst von der Rechtsform einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bleibt der Aachener Stadtrat – wie die anderen politischen Vertretungen - souverän und kann weder von der AG noch vom Beirat zu einer Entscheidung gezwungen oder überstimmt werden.

 

Als Schnittstelle der lokalen Aktivitäten für einen gemeinsamen grenzüberschreitenden Wirtschaftsraum („AG Charlemagne“) und der euregionalen Perspektive kann der „EMR Entwicklungsplan 2020“ angesehen werden. Dieser ist als INTERREG-Projekt 2011 von der EMR auf den Weg gebracht worden. In diesem ergänzen sich die von der EMR gesetzten regionalen Oberthemen (wie die Entwicklung weiterreichender Verkehre) mit dem angestrebten Entwicklungsplan der lokalen Perspektive (wie in diesem Beispiel Verkehrsführungen zwischen den beteiligten Kommunen) komplementär. Mit zu erwartender Unterstützung der Regierungspräsidentin Gisela Walsken als Vorsitzender der Regio Aachen wird angestrebt, die beiden interreggestützten Entwicklungspläne im Laufe des Jahres 2011 noch stärker aufeinander abzustimmen und ggf. in einen gemeinsamen Antragsprozess zu überführen.

 

Für das Jahr 2011 fanden bisher folgende Veranstaltungen statt/werden stattfinden:

  • 28. Februar 2011 Priorisierung von Themen durch HVB, Verständigung über Arbeitsstrukturen, Dr. Gerrit van Vegchel, Vorsitzender der Parkstad Limburg, wird zum vorläufigen Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft bestellt
  • 18. April 2011 Einbringung eines INTERREG Antrages mit den zu bearbeitenden Themen des grenzüberschreitenden Wirtschaftsraumes
  • 13. Mai 2011 Einbindung der Politik über das Charlemagne-Café (Methode World Café). Die Ergebnisse dieser offenen Diskussionsrunde wurden in einer Dokumentation zusammen-geführt und wurden an sämtliche Räte in den beteiligten Partnerregionen und -städten versandt.
  • 7. Juni 2011 Gemeinsamer Auftritt auf Immobilienmesse PROVADA, Amsterdam
  • 15. Juni 2011 Zusammentreffen mit dem Verkehrsausschuß der EU in Eupen.
  • Herbst 2011 Präsentation der Region und der AG Charlemagne in Brüssel
  • Oktober 2011 Gemeinsamer Auftritt im Rahmen der regionalen Partner auf der ExpoReal München (Immobilienmesse)
  • Anfang 2012 gemeinsame Präsentation auf der Tourismusmesse Antwerpen/Belgien

 

 

 

Anlage:

I.  „Vereinbarung über die Bildung einer trinationalen Arbeitsgemeinschaft zur Entwicklung eines gemeinsamen, grenzüberschreitenden Wirtschaftsraums“

 

 

gez.: Philipp

 

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen



Abordnung einer Mitarbeiterin der Stadt Aachen zur Wahrnehmung der Geschäftsführung

investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...