Kenntnisnahme - FB 32/0011/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Kastrationspflicht für freilaufende HauskatzenAntrag der FDP-Fraktion vom 11.02.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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20.09.2011
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund der Diskussion und Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses am 21.06.2011 hat die Verwaltung die Gesamtproblematik nochmals eingehend geprüft und eine erweiterte Umfrage durchgeführt, und zwar sowohl bei Städten und Gemeinden, die eine Kastrations- und Kennzeichnungsverpflichtung eingeführt haben, sowie bei anderen Städten, die auf eine solche Regelung verzichten. Bei den erstgenannten Städten und Gemeinden wurde im Wesentlichen nach den bisherigen Erfahrungen sowie dem Überwachungs- und Personalaufwand, bei den anderen Städten konkret nach den Beweggründen für den Verzicht auf die Kastrations- und Kennzeichnungsverpflichtung gefragt.
Die Kommunen, in denen eine Kastrationspflicht besteht, können überwiegend noch keine Erfahrungen mitteilen, da die Regelung erst relativ kurzzeitig in Kraft ist. Aber selbst diejenigen, die die bisherigen Erfahrungen mit zufriedenstellend oder gar wie die Stadt Paderborn mit erfolgreich bewerten, teilen andererseits nur sehr geringe Fallzahlen mit und letztlich allenfalls eine Überwachung bzw. Kontrolle, wenn eine konkrete Beschwerde vorliegt. Auf die beiliegende Zusammenstellung wird hingewiesen.
Die Städte, in denen eine Kastrationspflicht bisher nicht verordnet wurde und dies auch nicht beabsichtigt ist, teilen die Auffassung der Verwaltung, dass insoweit rechtliche Hinderungsgründe, nämlich das Fehlen einer abstrakten Gefahrenlage im Sinne des Ordnungsbehördengesetzes, bestehen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt nämlich eine solche abstrakte Gefahr nur dann vor, wenn Handlungen oder Zustände gegeben sind, die nach den Erfahrungen des täglichen Lebens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen, zum Beispiel Gesundheitsgefahren. Mangelnde Raumkapazitäten im Tierheim können insoweit nicht Grundlage für eine Verordnungsbestimmung sein.
Außerdem verweisen diese Städte auf die praktisch geradezu unmögliche Kontrolle und damit Durchsetzung des Kastrationsgebotes. Es handelt sich dabei um die nordrheinwestfälischen Großstädte, die in einer Arbeitsgemeinschaft, der auch die Stadt Aachen angehört, zusammengeschlossen sind. Auch insoweit wird auf die beiliegende Zusammenstellung hingewiesen.
Diese Auffassung vertreten im übrigen auch die kommunalen Spitzenverbände, u.a. der Städtetag, und was die rechtliche Problematik angeht außerdem die zuständigen Landesministerien. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW prognostiziert gar in einer Stellungnahme vom 11.10.2010, dass die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht nach Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung sehr wahrscheinlich zu einem Anstieg der ausgesetzten Katzen beitragen würde. Viele Besitzer werden so das Landesamt - die Zuordnung einer Katze zu ihrem Haushalt bestreiten.
Nach all dem sieht sich die Verwaltung auch weiterhin nicht in der Lage, dem Ausschuss und dem Rat den Erlass einer Kastrationsverordnung zu empfehlen.
Die Verwaltung kann wie bereits in der Vorlage für die Sitzung am 21.06.2011 ausgeführt eine abstrakte Gefahrensituation durch freilebende bzw. freilaufende Katzen nicht bejahen für allgemeine Tierschutzfragen ist im Übrigen die StädteRegion zuständig. Unabhängig davon ist es doch ein berechtigtes Anliegen, die Katzenpopulation in vertretbaren Grenzen zu halten. Insoweit ist diese Problematik vergleichbar mit der der Stadttaubenpopulation.
Diesem Gedanken entsprechend hat die Stadt Bielefeld ein Aktionsprogramm aufgelegt, um die freilebenden Katzen einzufangen, zu kennzeichnen und zu kastrieren. Dankenswerterweise wird das schon seit etlichen Jahren insbesondere durch die Katzenhilfe Aachen e.V. praktiziert und finanziert.
Wollte man diesem Beispiel folgen, wären aus Sicht der Verwaltung die von Katzenhilfe und Tierschutzverein veranlassten Kastrationen im Rahmen eines einmaligen Aktionsprogrammes im Jahre 2012 mit 2.500,- Euro finanziell zu unterstützen. Die Kastration von Katzen verursacht je Tier einen finanziellen Aufwand von rd. 50,- Euro bei Katern und von rd. 90,- Euro bei Katzen. Die notwendigen Mittel wären aus dem Etat des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung zu bestreiten. Nach entsprechender Evaluierung wäre zu entscheiden, ob die Mittel auch in den Folgejahren eingesetzt oder andere Maßnahmen ergriffen werden sollten.
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, entsprechend dem Beispiel anderer Städte, einen Flyer aufzulegen, in dem alle Katzenhalter/Innen zur Kastration ihrer Tiere animiert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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