Kenntnisnahme - FB 36/0099/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Grundlagen

Der Boden ist eine wertvolle und nicht vermehrbare Ressource. Nur über einen schonenden und nachhaltigen Umgang mit dem Boden kann es gelingen, auch für künftige Generationen den Boden als notwendige Existenz- und Lebensgrundlage zu erhalten und zu sichern.

 

Der Schutz des Bodens (vorsorgender Bodenschutz) ist gem. § 13 Abs. 4 Landesbodenschutzgesetz (LbodSchG NRW) eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Stadt Aachen als Untere Bodenschutzbehörde.

 

Nach § 1 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind „nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, … und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden“. Ergänzend steht in § 1 LBodSchG NRW, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen ist und den, welche die narlichen Bodenfunktionen und die Archivfunktionen im besonderen Maße erfüllen, besonders zu schützen sind. Dieser Grundsatz ist auch in der Bodenschutzklausel des Baugesetzbuches 1a
Abs. 2 BauGB) verankert.

 

Die Belange des Bodens sind in allen raumwirksamen Planungsprozessen von Bedeutung. So sind u.a. gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB „bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen.“

 

Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden Informationen zur Ausprägung der natürlichen Bodenfunktionen und Archivfunktionen in geeignetem Maßstab benötigt. Flächendeckende bodenbezogene Daten für das Stadtgebiet Aachen lagen bisher nur in der vom Geologischen Dienst NRW herausgegebenen Karte der schutzwürdigen Böden im Maßstab 1:50.000 vor. Da dieser Maßstab auf der kommunalen Planungsebene zur Ermittlung und Abgrenzung schutzwürdiger Böden nicht ausreicht, wurde 2009 für die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Außenbereich der Stadt Aachen eine Bodenfunktionskarte im Maßstab 1:5.000 erstellt. Das Projekt wurde mit einem Zuschuss von 80 % durch das Land NRW gefördert.

 

In § 2 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 BBodSchG werden die natürlichen Bodenfunktionen und die Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte gesetzlich definiert:

„Der Boden erfüllt im Sinne dieses Gesetzes

1. natürliche Funktionen als

a)              Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,

b)              Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,

c)              Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer-               und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers,

2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte“

 

In den Bodenfunktionskarten der Stadt Aachen wurden demnach folgende Bodenfunktionen ausgewiesen:

§         Biotopentwicklungspotential (Extremstandorte, z.B. besonders nass oder  besonders trocken)

§         Naturhaushalt (mit den Teilfunktionen natürliche Bodenfruchtbarkeit, Filter- und Puffervermögen,               Wasserspeichervermögen)

§         wertvolle Archive der Naturgeschichte

 

Diese Bodenfunktionen können bewertet und der Grad ihrer Schutzwürdigkeit von sehr gering bis sehr hoch eingestuft werden. Mit Hilfe der Bodenfunktionskarten kann über den quantitativen Bodenverlust (d.h. dem reinen Flächenverbrauch) hinaus vor allem der qualitative Bodenverlust über den Grad der Schutzwürdigkeit der Böden vor und nach einem Eingriff bewertet werden.

 

Zudem wurden mit Hilfe der Gesamtkarte Suchräume für potentielle Kompensationsflächen abgeleitet und in einer gesonderten Karte dargestellt.

 

Ergebnisse

§       Die Auswertung der digitalen Kartengrundlagen ist realistisch, durch eine Validierung im Gelände wurden die Ergebnisse bestätigt. Nur im Einzelfall (fallbezogen) müssen daher zukünftig kostenintensive Bodenkartierungen vorgenommen werden.

§       Im Außenbereich sind ca. 88 % der Böden von schutzwürdig bis besonders schutzwürdig einzustufen. Davon entfallen ca. 3 % auf die „Archivböden“, ca. 25 % der Böden sind der Bodenfunktion „Biotopentwicklungspotential“ zuzuordnen. Ca. 60 % stellen Böden mit der Bodenfunktion „Naturhaushalt“ dar. Besonders die Böden mit der Bodenfunktion „Naturhaushalt“ – wie sie im Aachener Norden fast flächendeckend vorkommen - sind als relevante Vorbehalts- und Vorranggebiete für die Landwirtschaft einzustufen.

 

Schlussfolgerung

Die Ergebnisse aus den Bodenfunktionskarten werden bei der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des vorsorgenden Bodenschutzes durch die Untere Bodenschutzbehörde berücksichtigt und in alle raumwirksamen Planungsprozesse eingebracht.

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Anlagen

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