Entscheidungsvorlage - FB 61/0520/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt gem. § 14 Abs.1 und § 16 Abs. 1BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für das Flurstück 309, Flur 35, Gemarkung Aachen im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 02.12.2010 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Lütticher Straße, Hasselholzer Weg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen der  Lütticher Straße, dem südwestlichen Abschnitt des Preusweg, dem Parkplatz Adamshäuschen, dem Hasselholzer Weg und dem Amsterdamer Ring beschlossen.

 

Mit diesem Bebauungsplanverfahren wird die Umsetzung des “Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel”, das der Ausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat, für diesen Bereich angestrebt. Der für das identische Gebiet aufgestellte Bebauungsplan Nr. 894 N

-Lütticher Straße, Hasselholzer Weg - wurde durch Beschluss des OVG Münster für ungültig erklärt. Der Bebauungsplan Nr. 933 soll nun diesen Plan ersetzen.  Konkret werden die folgenden städtebaulichen Zielsetzungen verfolgt:

 

I.              Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

II.              Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

III.              Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

IV.              Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

Im Verfahrensbereich dieses Bebauungsplanes liegt das Grundstück Preusweg 55 (Flurstück 309, Flur 35, Gemarkung Aachen). Für dieses Grundstück liegt der Verwaltung ein Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz in zweiter Reihe vor. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit dieses beantragten Vorhabens gemäß § 15 BauGB zurückgestellt.

Die Programmberatung zu diesem Bebauungsplan wurde im Juni durchgeführt, die Bürgerinformation soll im Zeitraum Juli/August dieses Jahres erfolgen.

 

Es ist zu befürchten ist, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele durch eine Genehmigung der geplanten Vorhabens wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, für den Bereich des Grundstückes Preusweg 55 eine Veränderungssperre zu erlassen, um den Antrag rechtssicher ablehnen zu können.

 

Die Zurückstellung des Vorhabens Preusweg 55 läuft zum 17.12.2011 aus, vor diesem Zeitpunkt  ist die Beschlussfassung des Rates über die Veränderungssperre erforderlich.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 20.07.2011 und der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 21.07.2011 dem Rat den Beschluss der Veränderungssperre für dieses Grundstück empfohlen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...