Kenntnisnahme - FB 61/0507/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach weitere Verbesserungen der Verkehrssituation über die bereits getroffenen und veranlassten Maßnahmen hinaus nicht erforderlich sind. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen der privaten Baumaßnahme am Kloster St. Raphael wurde eine Anpassung im öffentlichen Straßenraum notwendig, die in enger Abstimmung zwischen dem privaten Investor, der diese Maßnahme im öffentlichen Raum auch bezahlt, und der Verkehrsplanung der Stadt Aachen erarbeitet wurde. Kernpunkte dieser Umgestaltung waren die Verbreiterung des vorhandenen Gehweges zwischen Zufahrt St. Raphael und Purweider Weg sowie die Verbreiterung der Fahrbahn im Kurvenbereich, um Verkehrsgefährdungen durch wartende Linksabbieger zu reduzieren. Integriert in diese Baumaßnahme wurde die Absenkung des Gehweges gegenüber der Ausfahrt des Pflegeheims St. Raphael. Als letzte Maßnahme dieser Umgestaltung wird das Ende des Haltverbotes in der Innenkurve bis unterhalb der neu geschaffenen Bordsteinabsenkung ausgedehnt, damit die Absenkung innerhalb des Haltverbotes liegt und somit die querungswilligen Fußgänger und die aus der Innenstadt ankommenden Autofahrer einander früh sehen können. Gleichzeitig wird hierdurch auch die Zweistreifigkeit bis zur Zufahrt zum Kloster von parkenden Fahrzeugen freigehalten.

 

Die vorgenannten Maßnahmen sind allesamt ergriffen worden, um die Übersichtlichkeit der Verkehrsfläche und die Verkehrssicherheit der dortigen Bewohner im Rahmen der zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen zu verbessern. Der Gehweg in der Außenkurve des Strüverweges zwischen Kloster und Purweider Weg konnte von 90 cm auf über 1,50 m verbreitert und dadurch die Sicherheit der Fußgänger deutlich verbessert werden. Zum Schutz der dortigen Baumgruppe musste das Wurzelwerk im neuen Gehwegbereich erhalten bleiben und deswegen der Gehweg entsprechend darüber hinweg geführt werden.

 

Die Fertigstellung der privaten inneren Grünanlagen steht unmittelbar bevor, so dass anschließend der restliche Teil der öffentlichen Verkehrsfläche fertig gestellt und asphaltiert sowie eine Aufstellfläche für Linksabbieger in der Fahrbahnmitte markierungstechnisch angedeutet werden können. Das in den vergangenen Wochen entstandene Parken in der Außenkurve wird im Interesse eines sicheren Begegnungsverkehres in der unübersichtlichen Kurve verboten. Die derzeit vor Ort fehlenden Zusätze „Altenheim“ unter den „Achtung-Schildern“ aus beiden Fahrtrichtungen jeweils vor dem Kloster St. Raphael werden ebenfalls zeitnah wieder ergänzt und weisen zusätzlich die fremden Autofahrer auf die mit einem Altenheim verbundene besondere Rücksichtnahme hin.

 

Auf der Grundlage der vorgenannten deutlichen Verbesserungen vor Ort in den vergangenen Monaten nimmt die Verwaltung deshalb wie folgt zu den Wünschen und Forderungen im vorliegenden Antrag Stellung:

 

-            Die Forderung nach einer Verbreiterung des Gehweges über die bereits vorgenommenen Umbaumaßnahmen hinaus könnte sich nur auf den unverändert schmal gebliebenen Gehweg von der Ausfahrt des Klosters zum Ortsausgang Soers beziehen. In diesem Teilabschnitt liegen keine Ziele, die fußläufig von Bewohnern des Altenheimes erreicht werden müssen. Dieser Gehweg endet ca. 50 m hinter dem Altenheim und hat keine Verbindungsfunktion in Richtung Ferberberg.
 

Ein Überholverbot gilt lediglich für zwei nebeneinander fahrende Kraftfahrzeuge. Der am Fahrbahnrand haltende Linienbus steht beim Fahrgastwechsel und darf somit auch im Überholverbot von anderen Kraftfahrzeugen passiert werden.
Die Bushaltestelle stadtauswärts liegt ca. 30 m unterhalb der neu angelegten Querungsstelle mit Bordsteinabsenkung für die Heimbewohner. Die Busbenutzer brauchen und sollen nicht unmittelbar am haltenden Linienbus die Straße überqueren, weil dort der Gehweg auf der Klosterseite zu schmal ist. Den Bewohnern soll auch durch die Heimleitung ausdrücklich die Nutzung der neu geschaffenen und für den fließenden Verkehr gut einsehbaren Querungsstelle an der Bordsteinabsenkung angeraten werden. An dieser Stelle spielt der Linienbus als mögliche Sichtbehinderung auf querende Fußgänger keine Rolle mehr.
Die Nutzung der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Innenstadt ist völlig problemlos, da sie auf der Seite des Klosters unmittelbar neben dessen Ausfahrt liegt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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