Kenntnisnahme - FB 61/0521/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Radwegmarkierung OrsbachAntrag der SPD-Fraktion und FDP-Fraktion im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg vom 09.07.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30, Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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28.09.2011
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion im Bezirk Aachen - Laurensberg haben am 09.07.2010 beantragt, einen Radweg entlang der Orsbacher Straße zu markieren. Die Radfahrer müssten sich heute die Straße zwischen Laurensberg und Orsbach mit dem Kfz-Verkehr teilen. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 Km/h durch manche Autofahrer und die schlechten Sichtverhältnisse in der Kurve würden die Radfahrer vor Probleme stellen.
Sachstand
Die Orsbacher Straße (K 36) liegt im Zuständigkeitsbereich der StädteRegion Aachen. Der Antrag wurde deshalb an die StädteRegion Aachen mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet, ob eine Radverkehrsanlage zwischen Orsbach und Laurensberg realisierbar ist.
Über eine im Januar von der Stadt Aachen durchgeführte Bestandsaufnahme wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen - Laurensberg vom 02.02.2011 in einer Mitteilung der Verwaltung berichtet. Hier zeigten u.a. die Ergebnisse der Bundesverkehrswegezählung vom 20.04.2010, dass die Verkehrsbelastung insgesamt als gering anzusehen ist: in der morgendlichen Spitzenstunde zwischen 8 - 9 Uhr fuhren ca. 80 Kraftfahrzeuge und nur 2 Radfahrer und nachmittags zwischen 16 -17 Uhr ca.130 Kraftfahrzeuge und nur 3 Radfahrer auf der Orsbacher Straße.
Die Stellungnahme der StädteRegion Aachen erfolgte am 30.06.2011 und ist Anfang Juli 2011 im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen eingegangen. (s. Anlage 2)
Die StädteRegion teilt mit, dass nach Überprüfung der Situation sowie der rechtlichen Vorschriften (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, VwV StVO) weder die Markierung von Radfahrstreifen noch von Schutzstreifen auf der K 36 möglich ist. Es wird auf Grund des sehr geringen Aufkommens von Kraftverkehr und Radverkehr aktuell keine Notwendigkeit gesehen, bauliche Maßnahmen an der K 36 zur Schaffung von Radverkehrsanlagen vorzunehmen.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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442,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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456,6 kB
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