Kenntnisnahme - FB 61/0499/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Aufhebung der Sperrung für den Durchgangsverkehr mit dem relativ hohen Fußgängeraufkommen nicht zu vereinbaren ist. Der Bürgerantrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mittels eines Bürgerantrags bitten Anwohner der Straße Grünenthal um Aufhebung der Sperrung der Straße Grünenthal im Bereich zwischen Zehnthof und der Bebauung auf Höhe des alten Bahndamms.

 

Die Sperrung des Straßenstücks wurde 1988 veranlasst. Aus der Bevölkerung wurde damals der Wunsch einer Sperrung an das Bezirksamt herangetragen. Nach Überprüfung durch den zuständigen Fachbereich der Verwaltung wurde die Sperrung mittels Beschilderung eingerichtet. Ausgenommen vom Einfahrverbot sind auch heute noch Radfahrer und Anlieger des gesperrten Teilbereichs. Hierzu zählen Mitglieder und Besucher des Angelvereins und des Hundeübungsplatzes sowie Nutzer der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen. Der Anliegerbegriff umfasst nicht das bloße Durchfahren des gesperrten Teilbereiches, um ein Ziel zu erreichen, was hinter der Sperrung liegt.

 

Die Sperrung dient vornehmlich dem Schutz der Fußgänger. Zudem lässt die geringe Fahrbahnbreite den Begegnungsverkehr nur eingeschränkt zu. In weiten Bereichen ist das Begegnen zweier PKW nur möglich, wenn in die unbefestigten Randbereiche oder in Wiesenzufahrten ausgewichen wird.

 

Im Rahmen des Amphibienschutzes wurde im Jahr 2006 eine Abpollerung der Wegeverbindung in der Zeit von 19.00 – 8.00 Uhr während der Wanderzeiten der Amphibien veranlasst.

In 2010 hat sich die Bezirksvertretung Aachen-Richterich erneut mit der Sperrung des o.g. Teilbereichs aufgrund eines Bürgerantrages beschäftigt. Ein Anwohner des Ortsteils Richterich hatte seinerzeit die dauerhafte Abpollerung des Teilstücks beantragt, um ein widerrechtliches Befahren wirkungsvoll zu unterbinden.

Dem Antrag auf dauerhafte Abpollerung wurde seitens der Bezirksvertretung nicht entsprochen, da die Beschilderung als ausreichend angesehen wurde. Es wurde jedoch beschlossen, dass die Abpollerung zum Schutz der Amphibien innerhalb der Wanderzeiten ganztägig einzurichten ist.

 

Der aktuelle Antrag auf Aufhebung der Sperrung, um den Anwohnern der Straße Grünenthal Umwegfahrten zu ersparen, wird seitens der Verwaltung nicht befürwortet. Es handelt sich um einen für Spaziergänger attraktiven Grünbereich, der insbesondere im Sommer entsprechend von Fußgängern genutzt wird.

Darüber hinaus sind die bereits o.g. Vereine im gesperrten Teilstück angesiedelt, wodurch der Bereich intensiv von Hundehaltern frequentiert wird. Die Aufhebung der Sperrung hätte zur Folge, dass sich ein gewisser Durchgangs- bzw. Zielverkehr zu den Häusern der Straße Grünenthal einstellen würde, der auf der relativ schmalen Fahrbahn in Verbindung mit dem Fußgängeraufkommen nicht zu vereinbaren ist. Die Vermeidung von Konfliktsituationen zwischen PKW und Fußgängern ist hierbei höher zu werten, als die durch die Sperrung entstehenden Umwegfahrten der Anwohner der Straße Grünenthal.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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