Entscheidungsvorlage - A 61/0140/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Aufhebung des Baubeschlusses vom 20.01.2005, der keine Verbindung der Bahnhof- und Leydelstraße zur  Lagerhausstraße vorsah.

 

            Darüber hinaus empfiehlt sie dem Verkehrsausschuss, den Umbau des             Bahnhofplatzes gemäß dem in der Anlage zur Vorlage dargestellten Plan Nr.             2001/229 (mit den Korrekturen von 2/05 und 4/05) der Durchfahrt von der             Bahnhofstraße und Leydelstraße in die Lagerhausstraße für Fahrzeuge aller Art zu             beschließen.

 

2.      Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Antrag der CDU- und FDP-Fraktion im Rat zum Umbau Bahnhofplatz/Alternativvorschlag der BIBa zur Kenntnis.

      Er beschließt die Aufhebung des Baubeschlusses vom 20.01.2005, der keine       Verbindung der Bahnhof- und Leydelstraße zur  Lagerhausstraße vorsah.

            Er beschließt den Umbau des Bahnhofplatzes gemäß dem in der Anlage zur Vorlage             dargestellten Plan Nr. 2001/229 (mit den Korrekturen von 2/05 und 4/05) mit der             Durchfahrt von der Bahnhofstraße und Leydelstraße in die Lagerhausstraße für             Fahrzeuge aller Art.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 06.04.2005 wurde durch die CDU- und FDP-Fraktion im Rat der Antrag zum Umbau Bahnhofsplatz/Alternativvorschlag der BIBa für die Verkehrsplanung Bahnhofsviertel eingereicht. 

Die SPD - Fraktion und die Fraktion der Grünen im Rat haben ebenfalls zur Sitzung am 14.04.05 des Verkehrsausschuss mit Datum vom 13.04.05 einen Antrag zum Verkehrskonzept Bahnhofsplatz eingereicht.

 

Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des Verkehrsausschuss am 14.04.05 nicht behandelt sondern soll statt dessen in einer Sondersitzung des Verkehrsausschuss beraten werden.

 

Im Antrag von CDU und FDP wird die Verwaltung gebeten, die folgenden sechs Vorschläge der BIBa zu prüfen, zu denen jeweils nachfolgend Stellung genommen wird:

 

1. Anbindung der Bahnhofstraße an die Römerstraße mit Rechts- und Linksabbiegeverkehr am östlichen Platzrand

                     Die Umsetzung dieses Vorschlags würde den Verlust von drei unter Baumschutz stehenden, die historische Form des Platzes nachzeichnenden Platanen, mit sich bringen.

                     Die Koordination des Rechts- und Linksabbiegers auf die Römerstraße mit der Fußgängersignalschaltung wäre problematisch.

                     Die Außengastronomieflächen vor der Bäckerei und dem Eiscafé müssten deutlich reduziert werden.

 

2.         Anlage eines zentralen Fußgängerüberwegs in der Platzmitte anstelle zweier Überwege in Randlage

Ein zentraler Fußgängerüberweg war bereits Bestandteil des prämierten Entwurfs; er wurde im bisherigen Planungsverfahren diskutiert und unter Beteiligung mehrerer zuständiger Stellen verworfen; Argumente waren u.a.:

                     Bei Anlage eines zentralen Fußgängerüberwegs wäre eine Verschiebung der Bushaltestellen nach Westen erforderlich. Die schmalen Gehwege der Lagerhausstraße würden hierbei nicht ausreichend Raum als Aufstellflächen für Buswartende, Ein-und Aussteiger sowie Fußgänger bieten. Kfz-Einfahrten in private Grundstücke würden die Ausfahrt der Busse in den fließenden Verkehr behindern. Die Linksabbiegespur in die Parkhauszufahrt/Zollamtstraße (Kiss&Ride-Zufahrt) müsste verkürzt werden, was für die Leistungsfähigkeit des Knotens zu Problemen führen würde.

                     Die Konzentration eines Überweges in zentraler Lage würde zu längeren Wegen für die Busnutzer führen. Dieser Einwand wurde im bisherigen Verfahren mehrfach von Behinderten- und Seniorenverbände vorgebracht.

                     Bei mittiger Ausrichtung des Fußgängerüberweges würde die Stärke der Frequenz der Fußgängerbeziehungen nur unzureichend berücksichtigt, da das Fußgängeraufkommen der Bahnhofstraße wesentlich höher als jenes der Leydelstraße ist. Insbesondere die vom Bahnhofsplatz kommenden Fußgänger mit dem Ziel Innenstadt wählen - auch bei Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklungen einer möglichen Wegebeziehung über Marienplatz Richtung Capuzinercarrée - zum überwiegenden Teil die Bahnhofstraße.

·               Ein mittig angelegter Fußgängerüberweg konterkariert die Gestaltidee des in den       Boden eingelassenen Steinbandes in seinem zurzeit vorgesehenen Verlauf.

·               Die Entwicklung der Leerstände in der Innenstadt und insbesondere in der       Bahnhofstraße wurde nachweislich nicht durch verkehrsplanerische Maßnahmen       ausgelöst. Mit der geplanten Attraktivierung der Bahnhofstraße - ergänzt durch die       Fertigstellung des Kaufhofprojektes - ist vielmehr mit einer Erhöhung der Fußgänger-      Frequentierung der Verbindung zwischen Bahnhof und Innenstadt zu rechnen.

 

3. Einrichtung einer Sackgasse für die Leydelstraße mit Wendehammer im Platzbereich

                     Die Ausbildung der Leydelstraße als Sackgasse mit Wendehammer würde lediglich zu einer Beruhigung der Leydelstraße führen, hätte jedoch für die Verkehrssituation am und um den Bahnhofsvorplatz keine positive Auswirkung.

                     Von einer Öffnung der Ausfahrt auf die Römerstraße/Lagerhausstraße sollten nicht nur aus der Bahnhofstraße ausfahrende Fahrzeuge profitieren. In diesem Falle sollte auch die Leydelstraße angebunden werden.

 

4. Einrichten einer Linksabbiegemöglichkeit von der Wallstraße in die Lagerhausstraße

                     Der Vorschlag der Initiative, eine Linksabbiegemöglichkeit von der Wallstraße einzurichten, wird seitens der Verwaltung geprüft. Ggfs. besteht das Erfordernis einer Lichtsignalsteuerung, was zu kurzen Abständen zwischen den Lichtsignalanlagen auf dem Abschnitt Marschiertor-Bahnhofsvorplatz führen würde.

                     Eine Linksabbiegemöglichkeit aus der Wallstraße kann u.U. zu neuen Schleichverkehren aus der Theaterstraße zur Lagerhausstraße führen.

 

5.         Anlage von 50 Kurzzeitparkplätzen auf dem Zollamtsparkplatz mit Durchgang durch das Zollamtsgebäude zum Hbf-Vorplatz

                     Angestrebt ist, die Anzahl der Kurzzeitparkplätze nach Aufgabe der Zollamtsnutzung über die heute vertraglich abgesicherten 25 Stellplätzen hinaus zu erweitern. Details der Parkflächengestaltung sind im Hinblick auf die Verfügbarkeit der Flächen sowie die Höhenentwicklung näher zu prüfen.

                     Gleiches gilt für die Durchwegung durch das Zollamtsgebäude. Nach Aufgabe der Zollamtsnutzung kann eine entsprechende Führung geprüft werden.

                     Die Stadt kann dazu im Fall des Verkaufs ihr Vorkaufsrecht ausüben.

 

6. Verschiebung der Taxenwendefahrt in die östliche Wendefläche der Hackländerstraße vor die heutigen Garagen mit neuem überdachtem seitlichem Eingang in den Bahnhof

                     Die Anlage eines weiteren seitlichen Eingangs zum Bahnhofsgebäude ist mit dem architektonischen Konzept des Bahnhofsumbaus unvereinbar.

                     Eine Verschiebung des Taxenstandortes nach Osten kollidiert mit den Verkehren, die mit dem neuen Zugang zum Verwaltungshochhaus in Verbindung stehen, dem Behindertenparken sowie den Kiss&Ride-Verkehren.

                     Um dem Ziel der Entzerrung der Verkehrsarten am Bahnhofsvorplatz zu entsprechen und eine für jedermann übersichtliche Situation zu gestalten, sollte überdies angestrebt werden, an der bereits heute vorhandenen Trennung der Flächen für den Taxi- und den Individualverkehr festzuhalten.

 

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Umsetzung der von der BIBa geforderten Maßnahmen in jedem Fall die Erstellung einer neuen Ausführungsplanung - mit entsprechenden Kosten - erforderlich machen und zu einer zeitlichen Verschiebung des Baubeginns führen würde.

 

Aus den o.g. Gründen empfiehlt die Verwaltung, den Vorschlägen der BIBa in dieser Form nicht zu entsprechen.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Realisierung des in der Anlage zur Vorlage eingestellten Ausführungsplanes Nr. 2001/229 mit den aktuellen Korrekturen von 2/05 und 4/05. Von der am 20.01.05 im Verkehrsausschuss gefassten Beschlußfassung abweichend schlägt sie vor, das Abbiegen von Verkehren aus der Bahnhofstraße und Leydelstraße als Rechtsabbieger in die Lagerhausstraße für Fahrzeuge aller Art über die niveaugleich ausgebaute Platzfläche zuzulassen.

 

Die Verträglichkeit der Verkehre zwischen Fußgängern und Kfz an der Zufahrt zur Lagerhausstraße wird zur Zeit weitergehend geprüft. Um an dieser Stelle ggfs. für die Zukunft die Möglichkeit einer Einrichtung einer Lichtsignalregelung zu erhalten. Es wird vorgeschlagen, im Rahmen der Planung entsprechende Leerrohre vorzusehen.

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass der Antrag von SPD und den Grünen als bearbeitet gilt.

 

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Anlagen

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