Kenntnisnahme - FB 61/0500/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Parkregelung im PottenmühlenwegAntrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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21.09.2011
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beantragt, im Pottenmühlenweg auf der nördlichen Seite das aufgeschulterte Parken einzurichten, um das auf der südlichen Seite praktizierte Senkrechtparken zu erleichtern.
Der Pottenmühlenweg liegt innerhalb des Bewohnerparkgebietes J1 und ist Bestandteil der dortigen Tempo 30-Zone. Auf der südlichen Seite des Pottenmühlenweges ist in der Nebenanlage ein Seitenstreifen von ca. 2,50 bis 3,00 m Breite vorhanden. Dieser ist asphaltiert bzw. in einigen Teilbereichen mit einem Splittbelag versehen und daher grundsätzlich zum Beparken geeignet.
Der zwischen Seitenstreifen und Bebauung liegende Gehweg ist 3,00 m breit.
Da der Seitenstreifen mit einer maximalen Breite von ungefähr 3 m erheblich breiter ist als ein PKW, wird überwiegend das Senkrechtparken praktiziert. Dies hat zur Folge, dass die Front oder das Heck eines geparkten Fahrzeuges in den Gehweg ragt. Insbesondere bei großen PKW verbleibt dann nur noch eine Restgehwegbreite von 1,0 m.
Der Seitenstreifen ist somit nicht dazu geeignet, dass Fahrzeuge senkrecht zur Fahrbahn abgestellt werden. Daher sollte zukünftig gegen die Parkverstöße eingeschritten werden. Die üblicherweise notwendige Fahrbahnbreite von 6 m, die benötigt wird, um ein Ausparken aus Senkrechtparkständen zu ermöglichen ist dann im Pottenmühlenweg nicht erforderlich.
Durch das Bewohnerparken besteht auch keine Notwendigkeit, das jetzt praktizierte Senkrechtparken zu legalisieren. Insgesamt gesehen stehen ausreichend Parkplätze im Pottenmühlenweg zur Verfügung, wenn auf der südlichen Seite längs im Seitenstreifen und auf der nördlichen Seite am Fahrbahnrand geparkt wird. Hierbei sind ausreichend Ausweichstellen für die Aufrechterhaltung des Zweirichtungsverkehrs vorhanden.
Auf der nördlichen Seite liegt zudem die Städt. Kath. Grundschule Hanbruch. Sowohl der nördliche als auch der südliche Gehweg werden im Schulwegplan durch die Verwaltung als Schulweg vorgeschlagen. Eine Einengung der Gehwege durch parkende Fahrzeuge zu Lasten der Sicherheit der Schulkinder ist nicht vertretbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,9 kB
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