Entscheidungsvorlage - FB 61/0506/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:

-          auf der oberen Kupferstraße Fahrbahnrandparken - teilweise wechselseitig - mit der Beschilderung StVOZ 283 (Haltverbot) mit Zusatz Z 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt) auszuweisen;

-          auf der Buchenallee die Sperrpfosten Richtung Kupferstraße zu versetzen;

-          im Bereich Buchenallee/Kupferstraße die Anfahrbarkeit der Bäume bzw. das Gehwegparken mittels Holzpoller zu unterbinden;

-          im Einmündungsbereich Salvatorberg/Elsa-Brändström-Straße Senkrechtparkplätze zu markieren und den äußeren Parkplatz als Behindertenparkplatz auszuweisen;

-          die Pflasterfläche am Teufelsdenkmal zu vergrößern, mit Altstadtpollern mit Ketten verbunden abzugrenzen und die Sitzbank hinter dem Denkmal zu erneuern.

Weiterhin beschließt sie, die Finanzierung in Höhe von 9.530 € für die Holzpoller und die Versetzung der Sperrpfosten in der Buchenallee sowie die Ergänzung der Pflasterung mit Rinnenverlegung, Altstadtpollern mit Kettenverbindung und Erneuerung der Holzbank im Bereich Teufelsdenkmal aus ihren investiven Haushaltsmitteln zu begleichen.

Basis für alle Maßnahmen soll die Variante 1 Plan  Nr. 2011/08-19 sein.

Die Anträge gelten als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktionen CDU/Grüne beantragen eine Umgestaltung des Bereiches vor dem Teufelsdenkmal, um das Parken dort zu verhindern. Auch die SPD-Fraktion möchte das Parken vor dem Teufelsdenkmal unterbinden und hat die Verwaltung beauftragt, das Parken im Bereich Kupferstraße/Salvatorberg/Buchenalllee/Elsa-Brändström-Straße/Champierweg zu ordnen und den Baumschutz zu berücksichtigen.

 

Sachstand

 

Der obere Bereich der Kupferstraße – ab Treppenanlage zum Salvatorberg - , die Buchenallee und auch der Bereich Teufelsdenkmal gehören zum Parkdenkmal Lousberg.

Dieser obere Abschnitt der Kupferstraße wird immer wieder widerrechtlich zwischen den Bäumen beparkt. Auch in der Buchenallee im Bereich der Senkrechtparkplätze werden die Fahrzeuge teilweise mit kurzem Abstand zu den vorhandenen Bäumen abgestellt. Ebenso wird das Teufelsdenkmal oft durch parkende Fahrzeuge verdeckt.

 

Planung

 

Obere Kupferstraße

 

Um auf der oberen Kupferstraße das widerrechtliche Parken zu unterbinden, aber gleichzeitig mehr Parkraum im Zugang des Naherholungsbereiches Lousberg anzubieten, ist für diesen Straßenabschnitt Fahrbahnrand-parken vorgesehen. Das teilsweise wechselseitige Parken soll sich gleichzeitig unterstützend auf die Tempo 30- Zone auswirken. Hier können 19 zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen werden. Begleitend zum Fahrbahnrandparken sollten die teilweise schon zum Schutz der Bäume vorhandenen Holzpoller ergänzt werden, um das Gehweg- bzw. aufgeschulterte Parken zu unterbinden.

 

Buchenallee

 

Am nördlichen Ende der Fahrbahn neben dem Senkrechtparkstreifen sollte die vorhandene Pollerreihe versetzt werden.

In diesem Bereich ist der Abstand zwischen den Bestandsbäumen – zum Teil besonders empfindliche Neupflanzungen – so eng, dass beim Einbringen eines seitlichen Anfahrschutzes der jeweilige Parkplatz ohnehin entfallen würde.

Durch das Versetzen der Pollerreihe kann auf diese Einzel-Einbauten verzichtet werden. Die übrigen Bäume im Bereich der Senkrechtparkstände sollen jeweils rechts und links mit Holzpollern gegen Anfahren geschützt werden. Hier können noch 12 Kraftfahrzeuge abgestellt werden.

 

Einmündung Salvatorberg/Elsa-Brändström-Straße/Champierweg

 

Um das Parken im o.g. Einmündungsbereich zu ordnen und die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge freizuhalten, sollte eine Markierung der Senkrechtparkstände erfolgen, wobei der äußere Parkstand an der Elsa-Brändström-Straße als Behinderten-Parkplatz ausgewiesen werden soll. Mit Einführung des Bewohnerparkens im Bereich „N“ (Nizzaallee) sollten alle Parkplätze mit Parkscheibe bewirtschaftet werden. Nur mit einer Bewirtschaftung kann vermieden werden, dass „Verdrängte“ aus der Zone „N“ ihr Fahrzeug im Bereich der oberen Kupferstraße, Buchenallee bzw. Elsa-Brändström-Straße/Salvatorberg abstellen und somit das Parkplatzangebot für Besucher des Naherholungsgebietes reduziert wird. Der v.g. Bereich und die Kupferstraße sollen mit StVO Z 283 (Haltverbot) mit Zusatz Z 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen) ausgeschildert werden.

 

Teufelsdenkmal

 

Um eine bessere Akzeptanz des Haltverbotes vor dem Teufelsdenkmal – liegt innerhalb der 5 m-Zone der Einmündungsbereiche – zu erreichen, sollte eine bauliche Maßnahme erfolgen. Bei einem Ortstermin am 10.08.2011, an dem Vertreter der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Verwaltung teilnahmen, wurde seitens der politischen Vertreter die Anregung vorgebracht, die vorhandene Pflasterfläche auch vor das Teufelsdenkmal in den Fahrbahnbereich hinein zu erweitern und ggf. mit Pollern oder Blumenkästen abzugrenzen.

Von der Verwaltung wurden zwei Varianten erarbeitet.

Bei Variante 1 ist die vorhandene Rinne vor die erweiterte Pflasterfläche verlegt. Diese Rinne stellt gleichzeitig die Fahrbahnbegrenzung dar.

Bei Variante 2 wird die vorhandene Rinne nicht verlegt und lediglich die Pflasterung in den heutigen Fahrbahnbereich hinein erweitert.

Die Kleinpflasterfäche soll mit Altstadtpollern - mit Absperrketten verbunden – umgrenzt werden, wobei unmittelbar vor dem Denkmal keine Absperrkette vorgesehen ist, um den direkten Blick auf das Denkmal nicht einzuschränken. Die Abpollerung kann nur bei Variante 1 erfolgen, da bei Variante 2 keine für den Autofahrer eindeutig erkennbare Fahrbahnabgrenzung vorhanden ist.

Die vorhandenen Fuß- bzw. Hufabdrücke sollen auch im neu anzulegenden Pflasterbereich Berücksichtigung finden. 

Auf Wunsch der an dem Ortstermin beteiligten politischen Vertreter soll die hinter dem Teufelsdenkmal vorhandene Bank erneuert werden.

 

Kosten

 

Für die Maßnahmen konnten folgende Kosten geschätzt werden:

 

Buchenallee

Holzpoller                                                                                                  ca.              240,00 Euro

Versetzen der Absperrpoller                                                                      ca.              540,00 Euro

                                                                                                        ca.        780.00 Euro

 

obere Kupferstraße

Beschilderung                                                                                                  ca.              550,00 Euro

Markierung                                                                                                  ca.              550,00 Euro

Holzpoller                                                                                                  ca.              3.100,00 Euro

                                                                                                         ca.       4.200,00 Euro

 

vor Teufelsdenkmal

Ergänzung Pflasterung ohne Verlegung der Rinne                            ca.              4.550,00 Euro

 

Ergänzung Pflasterung mit Verlegung der Rinne                                          ca.              6.000,00 Euro

 

Holzbank                                                                                                  ca.              1.000,00 Euro

Altstadtpoller mit Ketten                                                                   ca.       1.750,00 Euro

 

 

 

Einmündung Salvatorberg/Champierweg/

Elsa-Brändström-Straße

Beschilderung                                                                                                  ca.              710,00 Euro

Markierung                                                                                                  ca.              175,00 Euro

                                                                                                         ca.        885,00 Euro

 

Die zusätzlichen jährlichen Folgekosten durch notwendige Reparaturen an den Pollern durch den Aachener Stadtbetrieb betragen etwa 730 Euro pro Jahr. Die zusätzlichen Kosten sind nicht im Wirtschaftsplan vom Aachener Stadtbetrieb enthalten. Die Deckung wird im Rahmen der Produktverantwortung von FB 61übernommen.

 

Haushalt

Die Mittel in Höhe von 9.530,-- Euro stehen beim PSP-Element 1-010102-000-5, Kostenart 53180000 sowie 5.085,-- Euro beim PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1, Kostenart 78520000 und 78350000 in Verbindung mit dem PSP-Element 1-120202-900-4, 52560000 zur Verfügung.

Insgesamt betragen die Kosten 14.615,-- Euro. Die Mittel werden ins zuständige Produkt 120102 verlagert.

 

 

Verwaltungsvorschlag

 

Die Verwaltung schlägt vor:

-          auf der oberen Kupferstraße Fahrbahnrandparken - teilweise wechselseitig - mit der Beschilderung StVO Z 283 (Haltverbot) mit Zusatz Z 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt) auszuweisen;

-          auf der Buchenallee die Sperrpfosten Richtung Kupferstraße zu versetzen;

-          im Bereich Buchenallee/Kupferstraße die Anfahrbarkeit der Bäume bzw. das Gehwegparken mittels Holzpollern zu unterbinden;

-          im Einmündungsbereich Salvatorberg/Elsa-Brändström-Straße Senkrechtparkplätze zu markieren und den äußeren Parkplatz als Behindertenparkplatz auszuweisen;

-          die Pflasterfläche am Teufelsdenkmal mit Verlegung der Rinne zu vergrößern, mit Altstadtpollern in Verbindung mit Ketten zu umgrenzen und die Sitzbank hinter dem Denkmal zu erneuern.

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Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

finanzielle Auswirkungen



investive Auswirkungen

Ansatz

2011

 

fortgeschriebener Ansatz 2011

 

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

                      0

11.900

0

0

0

0

Ergebnis

                      0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

-11.900

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

                       0       

2.715

0

0

0

0

Abschreibungen

0

7.350

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

-10.065

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

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Anlagen

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