Kenntnisnahme - BA 4/0058/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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28.09.2011
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Tempo-30-Zone Oberforstbacher Straße mit Einbeziehung der 2 Häuser am Ortseingang von Kornelimünster - von Oberforstbach kommend
Die Bewohner der zwei Häuser auf der Oberforstbacher Straße am Ortseingang von Kornelimünster beantragten die Miteinbeziehung ihres Straßenabschnitts in die Tempo-30-Zone, die im Moment in Höhe der Benediktinerabtei beginnt. Grund für diese Nichtmiteinbeziehung war, dass die beiden Häuser ca. 80 m von dem Beginn der geschlossenen Bebauung entfernt liegen und sehr kurz hinter einer scharfen Rechtskurve stehen. Ein räumlicher Zusammenhang dieses Gehöftes mit Altenteil zum geschlossenen Wohngebiet ist nicht zwingend. Auch lässt die kurze Distanz zwischen Ende der Kurve und Hofausfahrt das Aufstellen des Ortseingangsschildes und des Beginns der Zone 30 nicht zu. Ein direkter Übergang in die Tempo-30-Zone in Kombination mit dem Ortseingangsschild ist rechtlich nicht zulässig. Eine Versetzung des Ortseingangsschildes scheidet aus, da im vorherigen Verlauf der Straße noch keine dichtere Bebauung vorhanden und dies ausschlaggebend für die Aufstellung des Schildes ist.
Es wurde einvernehmlich mit dem Antragsteller festgelegt, dass die Beschilderung mit Tempo-30-Zone zumindest ein Stück vorversetzt wird. Die Schilder werden auf der Höhe des ersten Zweifamilienhauses nach dem Passieren des Ortseingangs beidseitig aufgestellt. Die Antragsteller waren mit diesem Kompromiss ausdrücklich einverstanden.
2. Tempo-30-Zone Münsterstraße mit Einbeziehung des Lufter Weges in die Rechts-vor-Links-Reglung
Die Münsterstraße weist seit kurzem eine Tempo-30-Zone auf, in der nach § 45 Abs. 1 c StVO grundsätzlich an jeder einmündenden Straße die Regelung rechts-vor-links gelten muss. Dabei wurde die Einmündung des Lufter Weges nicht mit einbezogen, da bei Beginn der Diskussion um die Neuregelung der Lufter Weg nur zum Erreichen eines Bauernhofes diente. Diese Situation besteht jedoch nicht mehr, da der Bauernhof nun einzelne Wohnungen beinhaltet und dementsprechend ein höheres Verkehrsaufkommen aufgrund der neuen Bewohner besteht. Aufgrund dessen wurde bei einem Ortstermin festgelegt, den Lufter Weg in die Rechts-vor-Links-Regelung der Münsterstraße einzubeziehen.
3. Bürgerantrag zur Beleuchtung des Gässchens im Ortsteil Hahn vom 02.09.2011
Die Bechheimer Bürger regen an, den entlang des Bechheimer Baches zwischen Hahner Straße und Dorfstraße verlaufenden Weg zu beleuchten. Dieser Weg ist eine öffentlich gewidmete Verkehrsfläche, für Fußgänger beschränkt.
Die Bürger begründen diesen Antrag damit, dass vor allem Schulkinder und ältere Menschen diesen Weg zur Bushaltestelle oder zum Besuch des Gottesdienstes nutzen. Da der Weg derzeit nicht beleuchtet ist, kann der Weg nur in den hellen Monaten wirklich gut genutzt werden. Die Bürger möchten sich finanziell an dieser Maßnahme beteiligen.
Nach Mitteilung des Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen hat eine grobe Schätzung der STAWAG Kosten in Höhe von ca. 13.000 ergeben. Wenn die Maßnahme akut wird, müssten die genauen Kosten durch die STAWAG ermittelt werden. Voraussichtlicht wird der Mobilitätsausschuss im Mai 2012 über die Prioritätenliste entscheiden.
Derzeit wird die Politik über die Neubewertung der Beleuchtungsmaßnahmen informiert.
Der Bürgerantrag ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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412,5 kB
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