Entscheidungsvorlage - FB 11/0087/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss die überplanmäßige Beschäftigung eines/einer Sozialarbeiter/in / Sozialpädagogen/in im Umfang einer halben Stelle im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule befristet für die Dauer von 3 Jahren (31.07.2014) zur Erstellung kommunaler Netzwerke gegen Kinderarmut.

 

 

In Vertretung

 

 

(Grehling)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt Aachen hat am 03.03.2010 mit der Verabschiedung der Ziele zum Audit familiengerechte Kommune die Verwaltung beauftragt, ein Konzept gegen Kinderarmut zu erarbeiten.

 

Kinderarmut ist ein wesentlicher Faktor, der positives Aufwachsen von Kindern beeinträchtigt. Aus einer Kindheit in Armut kann lebenslange Benachteiligung entstehen. Um dies zu verhindern, sind auf allen politischen Ebenen abgestimmte Strategien für das positive Auswachsen von Kindern und gegen Kinderarmut erforderlich.

 

FB 45 hat in Abstimmung mit FB 50 einen Rahmenplan zur Entwicklung eines Konzeptes gegen Kinderarmut in Aachen erstellt, der die Aachener Strategie zur Entwicklung eines Präventionskonzeptes gegen Kinderarmut aufzeigt. Hierbei handelt es sich um eine Neuausrichtung, die Entwicklungschancen von Aachener Kindern zu verbessern. Das Konzept soll gleichrangige Bedeutung wie das Bündnis für Familien haben und auf Dauer angelegt werden.

 

Der Kinder und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.07.2011 beschlossen, den Rahmenplan umzusetzen. Im Rahmenplan steht die Bildung kommunaler Netzwerke gegen Kinderarmut im Fokus. Für die Umsetzung des Rahmenplans sind gemeinsam der FB 45 und FB 50 zuständig, wobei FB 45 die Federführung übernimmt.

 

Die Stadt Aachen hat in diesem Zusammenhang beim Landschaftsverband Rheinland einen Förderantrag für das Programm „Teilhabe ermöglichen - Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“ gestellt, der zwischenzeitlich bewilligt wurde.

 

Über die Fördermittel soll für 3 Jahre befristet eine halbe Sozialarbeiterstelle finanziert werden, die zusammen mit einer Mitarbeiterin aus der Planungsabteilung des FB 45/100 kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut in Aachen aufbauen soll. Die Stelle wird nach Entgeltgruppe S 12 TVöD-SuE (Tarifvertrag für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) ausgewiesen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2012 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

 + Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2012 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

11.666,67

0

52.333,33

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

11.666,67

0

72.333,33

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-0

0

0

-20.000

0

0

 + Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

-20.000

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben

 

 

 

Die Gesamtförderung der Maßnahme in Höhe von 64.000 € erstrecken sich über den Zeitraum vom 01.08.2011 bis zum 31.07.2014.

 

Für die halbe Sozialarbeiterstelle werden im Jahr 2011 vom Landschaftsverband Rheinland 11.666,67 € Fördermittel zur Verfügung gestellt, sodass die Personalkosten in 2011 gedeckt sind.

 

Für die im 2. und 3. Förderjahr (01.08. – 31.07.) nicht aus den Fördermitteln gedeckten Personalkosten (20.000 €) werden zur Kostendeckung vorhandene Produktsachkonten des FB 45 (Bündnis für Familie und Jugendhilfeplanungsmittel) herangezogen, so dass keine zusätzlichen Personalkosten entstehen.

 

Ein entsprechend ausgestatteter Büroarbeitsplatz ist bereits vorhanden und steht zur Verfügung, so dass hier keine weiteren Kosten anfallen.

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Anlagen

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