Entscheidungsvorlage - FB 51/0125/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen /Auszahlungen in Höhe von 140.000 € beim

PSP- Element 5-060101-800-00200-810-1– Besch. v. bewegl. VermGG Festw. – J - Kostenart 78350000 (Maßnahme 2011) i. V. m.

PSP- Element 1-060101-800-4 Kindertageseinrichtungen u. Tagespflege – Kostenart 52560000

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Vergangenheit sind Beschaffungen wie Beschäftigungsmaterial, Unterhaltung von Wirtschaftsgütern o. ä. für die städtischen Kindertagesstätten zum größten Teil aus konsumtiven Mitteln erfolgt. Ein kleiner Teil wurde vom bestehenden investiven Festwertkonto beglichen.  Diese Verfahrensweise wurde auch bei der Haushaltsplanung 2011 ff. zu Grunde gelegt und so vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) entsprechend gemeldet und seitens des Fachbereichs Finanzsteuerung (FB 20) etatisiert.

 

Eine Überprüfung diverser Auszahlungen des Haushaltsjahres 2010 ergab hinsichtlich der NKF- Erfordernisse „Abgrenzung konsumtiv und investiv“ eine falsche Abgrenzung und somit auch die Notwendigkeit einer veränderten Verfahrensweise. Es wurde festgestellt, dass ein Großteil der konsumtiv verausgabten Mittel dem investiven Festwertkonto zuzuordnen war. 

 

Das bestehende investive Festwertkonto weist einen Ansatz i. H. v. 165.000 € für das Haushaltsjahr 2011 auf. Nach bisherigen Erkenntnissen kann jedoch von einem Bedarf i. H. v. 305.000 € ausgegangen werden. Es sind somit überplanmäßige Mittel i. H. v. 140.000 € dem investiven Festwertkonto i. V. m. dem konsumtiven Konto „Aufwendungen für Festwerte“ bereitzustellen.

 

Festzuhalten ist  jedoch, dass diese überplanmäßigen Mittel keine Auszahlungsausweitung darstellen, da die eingeplanten konsumtiven Mittel in Aufwand und Auszahlung entsprechend gekürzt werden. Gesamtstädtisch ergeben sich keine haushaltsmäßigen Verschlechterungen/Verbesserungen. Diese überplanmäßigen Mittel stellen reine NKF bedingte Abgrenzungserfordernisse hinsichtlich konsumtiv/investiv dar. 

 

Notwendige „Verlagerungen“ sind von folgenden konsumtiven Konten zu den o. g. Festwertkonto/Aufwandskonto vorzunehmen:

 

1-060101-800-4 52540000 Unterhaltung und Beschaffung von BGA <60                                          40.000 €

1-060101-900-5 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendungen                                          75.000 €

4-060101-914-8 52790000 Besondere Verw- und Betriebsaufwendungen                                          25.000 €

                                                                                                                                                       140.000 €

 

Für die Haushaltsplanung 2012 ff. hat FB 45 die Problematik entsprechend berücksichtigt und dem FB 20 gemeldet.

 

Da die Bereitstellung der Mittel die Erheblichkeitsgrenze gem. § 83 GO NW überschreitet, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.

 

Auf die Beteiligung des Fach- und Finanzausschusses ist wegen der Kurzfristigkeit und der reinen Verlagerung von Mitteln verzichtet worden.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

2012 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2012 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

165.000€

305.000 €

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

- 140.000 €

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

486.700 €

689.851,21 €

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

-203.151,21 €

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

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