Entscheidungsvorlage - FB 50/0146/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise und Finanzierung zur Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit der  Träger zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach Gründung der StädteRegion sind 12 Leistungsvereinbarungen des Fachbereiches Soziales und Integration bei der Stadt Aachen geblieben (Aufstellung sh. Anlage 1).

 

Dies war Anlass für Verwaltung und Träger, die bisherige Zusammenarbeit zu beleuchten. Seit Herbst 2010 werden zur Erarbeitung von zukunftsfähigen Konzeptionen fortlaufend Gespräche geführt.

 

Mit einigen Trägern hat der Fachbereich Soziales und Integration aktualisierte Leistungs-beschreibungen entwickelt (künftig: Aufgabenbeschreibungen), in denen die Ergebnisse der Sozialentwicklungsplanung berücksichtigt, die relevanten Ziele aufgenommen und die daraus entwickelten Maßnahmen unterstützt werden.

 

DieTräger leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Maßnahmen des Sozialent-wicklungsplanes. Bei den Verhandlungen bezüglich der Allgemeinen Sozialen Dienste der freien Träger war auch die Jugendverwaltung eingebunden, sodass es künftig eine gemeinsame Aufgabenbeschreibung geben wird.

 

Seit ihrer Gründung nimmt die StädteRegion die Aufgaben des Sozialhilfeträgers wahr. Die Stadt Aachen ist folglich nicht mehr berechtigt, Leistungsvereinbarungen nach § 75ff SGB XII abzuschließen.

 

Es ist deshalb beabsichtigt, ab dem 01.01.2012 auf eine vertragliche Regelung zu verzichten und statt dessen einen Zuwendungsbescheid zu erteilen. Die Verhandlungen mit den Trägern sind noch nicht abgeschlossen. Sobald die Aufgabenbeschreibungen vorliegen, werden diese dem Ausschuss vorgelegt.

 

Zur Herstellung der notwendigen Planungssicherheit für die Träger ist es beabsichtigt, die Zuwendungsbescheide in der Regel auf 3 Jahre zu befristen.

 

Der Fachbereich 50 hat ab 2012 ff die für 2011 angesetzen Beträge in den Haushalt eingebracht. Das bedeutet für die Allgemeinen Sozialen Dienste eine Erhöhung der Zuschüsse um 4%, festgeschrieben für 3 Jahre. Weitergehende Erhöhungen sind nicht eingeplant. Bei den bisherigen Verhandlungen mit den Trägern war dies unstrittig.

 

Mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege wird eine Erhöhung der Zuschussbeträge in Höhe von 8% für die Träger unter Ziffer 5 – 12 der Anlage 1 und darüber hinaus eine automatische Anpassung an die Tarifentwicklung geltend gemacht.

 

Eine Etatisierung ist ggfs. über den Veränderungsnachweis möglich. Eine Aufnahme in den Haushalt ist bislang nicht erfolgt.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen



investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

2011 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2011 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

698.200

698.200

2.094.600

2.094.600

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

698.200

698.200

2.094.600

2.094.600

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Die Aufwendungen bewegen sich im Rahmen des genehmigten Haushaltsansatzes 2011.

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Anlagen

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