Entscheidungsvorlage - FB 40/0094/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Aufgrund des Antrages der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim vom 11.07.2011 empfiehlt die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim dem Schulausschuss, den Schulhof des Inda-Gymnasiums außerhalb der Nutzung für schulische Zwecke als offiziellen Spielplatz freizugeben und hierbei auch den Hartplatz neben der Turnhalle einzubeziehen.

Es wird empfohlen, die Nutzung des Schulhofes in der Zeit von Mai bis September täglich nach Unterrichtsende bis 22.00 Uhr,  in den Ferien von 9.00-22.00 Uhr sowie in den Monaten Oktober bis April bis zum Eintritt der Dunkelheit als Spiel- und Bewegungsfläche zu gewährleisten.

 

2.              Der Schulausschuss beschließt entsprechend der Empfehlung der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim im dargestellten Umfang zu und beauftragt die Verwaltung die Freigabe des Schulhofes am Inda-Gymnasium entsprechend vorzusehen und dies durch die Aufstellung eines Schildes deutlich zu machen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Sachverhalt

Wegen zunehmender Vandalismusschäden in jüngster Zeit wurde der Teil des Schulhofgeländes des Inda-Gymnasiums, der nicht einsehbar ist, mit einer Zaunanlage inklusive einer abschließbaren Toranlage versehen.

Das Tor wird grundsätzlich nach Dienstschluss der Hausmeister, angesichts der täglichen Nutzung der Turnhalle an Wochentagen und an den Wochenenden regelmäßig nach 22.00 Uhr, abgeschlossen.

Seit Herbst des vergangenen Jahres wird dies so  praktiziert. Seither wurden keine Vandalismusschäden mehr festgestellt. Für die Dauer der Sommerferien wurde zunächst noch keine abschließende Regelung getroffen.

Angesichts der Entwicklung in der Angelegenheit in den vergangenen Monaten wurde jedoch nicht vorgesehen, das Tor wegen der in der Ferienzeit fehlenden Hallenbelegung zu einem früheren Zeitpunkt abschließen zu lassen (etwa bei Dienstschluss der für die Ferienzeit eingestellten Vertretungshausmeister).

 

Vor den Sommerferien wurde die Toranlage an wenigen Tagen, an denen eine Turnhallenbelegung in den Abendstunden nicht gegeben war, vom Hausmeister zu einem früheren Zeitpunkt als gewöhnlich abgeschlossen. Dies hatte im Stadtbezirk zu Irritationen hinsichtlich der Nutzung des Schulhofes  geführt.

Sowohl in der Sozialraumkonferenz am 07.07.2011 als auch in der Sitzung der Bezirksvertretung am 13.07.2011 wurde dieser Sachverhalt thematisiert. Die Sozialraumkonferenz hatte der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim empfohlen, die mittlerweile eingeschränkte Nutzung des Schulhofes des Inda-Gymnasiums für Kinder und Jugendliche im bisherigen Umfang wieder freizugeben.

Die Bezirksvertretung hat in ihrer Sitzung am 13.07.2011 diese Empfehlung unterstützt und ebenfalls eine uneingeschränkte Nutzung des Schulhofes des Inda-Gymnasiums außerhalb der schulischen Nutzung vorgeschlagen.

Mit Antrag vom 11.07.2011 hat die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim einen entsprechenden Antrag gemäß § 3 Absatz 1 der GU zur Freigabe des Schulhofes am Inda-Gymnasium als Spielplatz gestellt und vorgeschlagen, den Schulhof des Inda-Gymnasiums sowie den Hartplatz neben der Turnhalle  außerhalb der Nutzung für schulische Zwecke als offiziellen Spielplatz auszuweisen.

Im Antrag wurde auf  bisherige Nutzungsmöglichkeit des Schulhofes und des Hartplatzes neben der Turnhalle hingewiesen  und den Stellenwert dieser Möglichkeit der sportlichen Betätigung für die Kinder und Jugendlichen im Stadtbezirk unterstrichen. Diese sollte so beibehalten werden.

 

2. Vorgehen des Schulbetriebs

Wie erwähnt konnten seit Installation einer partiellen Zaunanlage am Inda-Gymnasium die Vandalismusschäden  weitestgehend unterbunden werden. Insofern war diese Maßnahme angemessen und sinnvoll.

 

Nichts desto trotz ist der Wunsch der Jugendlichen und Erziehungsberechtigten, die Schulhoffläche als Spiel- und Bewegungsfläche zu erhalten, nachvollziehbar und vor diesem Hintergrund wurden die Hausmeister nach den besagten Vorfällen angewiesen, die Toranlage nur für den Fall des Dienstschlusses nach 22.00 Uhr abzuschließen. In den Sommerferien wurde das Tor nicht abgeschlossen, da der Dienstschluss der eingestellten Aushilfshausmeister auf 17.15 Uhr festgelegt ist, da eine Hallennutzung in  den Sommerferien ausgeschlossen ist.

Für die Zukunft sind auch hier Überlegungen angedacht, inwieweit durch die Übernahme von Partnerschaften zum Verschließen der Tore durch die örtlichen Vereine in den Ferien sinnvoll und möglich ist.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass für den Fall dass ein Tor nicht abgeschlossen sein sollte, trotzdem der Tatbestand des Hausfriedensbruchs beim Aufenthalt auf dem Schulhof vorliegt und insofern ein Vorgehen hiergegen möglich sein kann.

Nach Auskunft des FB 30 sind Räume (und hierzu gehören auch Schulhöfe) geschützt, wenn sie „abgeschlossen“ sind und das Betreten hindern. Dies dürfte bei umzäunten und mit Schultoren versehenen Schulhöfen der Fall sein. Der Betreffende muss widerrechtlich eindringen das heißt gegen oder ohne den Willen des Berechtigten den geschützten Bereich betreten. Insgesamt dürfte der Schutz von Schulhöfen als geschützter Raum im Rahmen des § 123 StgB davon abhängen, dass es eine Art von Einfriedung (Mauern, Zäune, Hecken) um den Schulhof gibt, es ist aber nicht unbedingt erforderlich dass Tore abgeschlossen sind.

 

3. Fazit

 

Aus Sicht des Schulbetriebes wäre eine Freigabe des Schulhofes als Spielplatz mit entsprechender Festlegung von Öffnungszeiten möglich. Grundsätzlich muss jedoch gewährleistet sein, dass nach Eintritt der Dunkelheit der Zugang „verwehrt“ wird. Darüber hinaus sollte für die Ferienzeiten gegebenenfalls eine Lösung durch eine Patenschaft gefunden werden.

 

Als ausdrücklichen Hinweis und zur Verdeutlichung der Nutzungsdingungen des Schulhofes soll am Eingang zum Schulhof ein Schild aufgestellt werden, wonach die Nutzung des Schulhofes außerhalb der schulischen Nutzung bis zum Einbruch der Dunkelheit, längstens in den Sommermonaten bis 22.00 Uhr möglich ist.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen nicht.

 

investive Auswirkungen

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

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Anlagen

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