Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0071/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan 2012 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den Wirtschaftsplan 2012 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb

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Erläuterungen

 

Erläuterungen:

 

Die ab dem 01.01.2003 gebildete eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb nimmt die Durchführung und Gewährleistung der Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft, Friedhofswesen, Krematorium, Grün- und Freiflächenpflege (inkl. Sportanlagen und Spielplätze), Straßenreinigung und gebührenpflichtiger Winterdienst sowie den Hilfs- und Nebenbetrieben wahr. Zum 01.01.2007 wurde das Aufgabenspektrum des Aachener Stadtbetriebes durch die Integration des damaligen Bauhofes des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau (FB 68/21) um die Aufgabe der Straßenunterhaltung erweitert.

 

Der zu beschließende Wirtschaftsplan stellt die nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellte Prognose des Jahresergebnisses (Erfolgsplan) für das Wirtschaftsjahr 2012 dar. Er besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1), der mittelfristigen Ergebnisplanung (Anlage 1.a), dem Vermögensplan (Anlage 2 und 2.a), dem Stellenplan (Anlage 3) sowie dem Finanzplan für die Jahre 2012-2016 (Anlage 4). Der Wirtschaftsplan wird mit seinen Anlagen als Gesamtplan für alle Aufgabenbereiche des Aachener Stadtbetriebes aufgestellt.

 

Organigramm Aachener Stadtbetrieb

(Stand 01.11.2010)

 

 

 

 

1. ERFOLGSPLAN

 

Der Erfolgsplan entspricht dem Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren laut Handelsgesetzbuch und Eigenbetriebsverordnung, erweitert um die Information der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Das Einnahme- und Ausgabevolumen wurde den Aufgabenbereichen des Aachener Stadtbetriebes verursachungsgerecht zugeordnet und entspricht den aus heutiger Sicht notwendigen Ansätzen für die wirtschaftliche Wahrnehmung der Aufgaben.

A. ERTRÄGE

                                         

- Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen

Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt verbucht. Im Wirtschaftsjahr 2012 erhält der E 18 eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen auf Basis der im Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss wird beim E 18 ertragswirksam erfasst. Der Zuschuss stellt beim E 18 einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.

Der Zuschussbedarf der gebührenrelevanten Betriebssparten beträgt  T€ 40.304 (Vorjahr T€ 39.885). Die Kalkulation der Abfallwirtschaftsgebühren schließt mit einer Unterdeckung von rund T€ 652, welche aus der Gebührenausgleichsrücklage des städtischen Haushaltes gedeckt wird. Im Bereich der Straßenreinigung können die Gebühren für die Gehwegreinigung gesenkt werden. Trotz der strengen Wintersaison 2010/2011 bleiben die Gebühren für den Winterdienst unverändert.   

Der demografische Wandel sowie eine sich verändernde Bestattungskultur führen im Friedhofswesen zu steigenden Überhangflächen. In Absprache mit Dez. II wird auch in 2012 auf eine kalkulatorische Verzinsung dieser Flächen verzichtet. Die hierdurch und weitere Sparmaßnahmen erreichte Kostenreduzierung führt zu einer ausgeglichenen Gebührenkalkulation, so dass die Gebührensätze unverändert bleiben.

Der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen beinhaltet nicht den anteiligen Verwaltungskostenbeitrag, welcher im städtischen Haushalt für die Produkte aus den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen veranschlagt ist.

 

- Zuschuss städtischer Haushalt

Im Bereich der freiwilligen Leistungen erhält der Aachener Stadtbetrieb einen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt. Da die Kosten der Bezirkskolonnen, des Bereiches Technik/Werkstätten und der Internen Administration vollständig über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung vom gesamten Betrieb getragen werden, entfällt der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt lediglich auf die Betriebssparten Grün- und Freiflächenpflege sowie Straßenunterhaltung. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde in 2010 die Höhe dieser Zuschusszahlungen bis 2012 festgeschrieben. In 2011 erfolgte eine Anpassung aufgrund durch Tarifabschlüsse gestiegener Personalkosten. So ergibt sich in 2012 für die Grün- und Freiflächenpflege eine Zuschusszahlung von T€ 9.402 (Vorjahr T€ 9.402), für die Straßenunterhaltung von T€ 5.312 (Vorjahr T€ 5.312). 

Die ermittelten Zuschusszahlungen berücksichtigen weiterhin keine Veränderung des Aufgabenvolumens. In den Bereichen Grün- und Freiflächenpflege sowie Straßenunterhaltung und Brückenbau sollen zusätzliche Flächen und Objekte in die Unterhaltung aufgenommen werden, andere entfallen aus der Unterhaltungspflicht. Die Berechnungsgrundlage fußt auf den zu pflegenden Objekten und Standards des Jahres 2007. Auch können Preissteigerungen bei Unternehmerleistungen nicht durch Kosteineinsparungen vollständig kompensiert werden. Hierdurch reichen in beiden Sparten die Zuschüsse nicht aus, um die geplanten Ausgaben vollständig zu decken. Ein Verlust ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken. 

 

Der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt enthält ebenfalls Leistungen des Aachener Stadtbetriebes für das CHIO (90.000 €), die Karlspreisverleihung (30.000 €) sowie sonstige, für die Stadt Aachen bedeutsame Veranstaltungen (7.000 €). Diese veranstaltungsbezogenen Kosten werden nicht weiterberechnet, sondern stellen aufgrund der herausragenden Bedeutung einen Beitrag des Aachener Stadtbetriebes bzw. der Stadt Aachen dar. Sämtliche Leistungen für weitere Veranstaltungen sind, nicht zuletzt wegen der schwierigen Haushaltslage, vom jeweiligen Auftraggeber gegen Rechnung zu bezahlen.

 

Sowohl der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen als auch der Zuschuss vom städtischen Haushalt sind von den jeweils zuständigen städtischen Stellen in vier gleich hohen Raten zu Beginn eines Quartals auf das Konto des Aachener Stadtbetriebes zu überweisen, damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit gesichert ist. Eine Veränderung des jeweiligen Zuschusses bedarf der Zustimmung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes.

 

- Erlöse aus Drittgeschäften / Leistungen für die Stadt Aachen                           

                                                                                                 

 

Betrag

Bemerkung

Abfallwirtschaft

2.350.000 €

Erlöse aus Papierverkauf, Entgelte DSD, Expresssperrgut

Friedhof

55.000 €

Einnahmen aus Grabanlagen und Grabbepflanzungen der Stiftungsgräber;

Kostenerstattung vom U.A. „Nachlass Honderich“ für Aufwertungsarbeiten auf dem Friedhof Hüls

Grün- und Freiflächenpflege

601.000 €

gärtnerische Jahrespflege an städtischen Objekten; Unterhaltung der Grünanlagen im Tierpark; Veranstaltungen

Technik / Werkstätten

265.000 €

Gestellung Fahrzeuge + Geräte, Betriebsstoffe, Arbeiten und Leistungen

Straßenunterhaltung

175.000 €

Kostenersatz für die Beseitigung von Schäden und Sicherstellung der Verkehrssicherheit

Bezirkskolonnen

6.200 €

Leistungen für Bezirksämter

Straßenreinigung

8.000 €

Sonderreinigungen

             

 

 

- Erträge aus Zuschüssen Dritter

 

Nach derzeitigem Planungsstand erhält der E 18 keine Einnahmen aus Zuschüssen. Zuwendungen aus der Denkmalförderung des Landes für die Sanierung des Campo Santo oder der Sanierung von Grabmalen werden nicht beim Aachener Stadtbetrieb verbucht.

 

 

             

- Sonstige Erträge

 

 

Betrag

Bemerkung

Friedhofswesen

20.500 €

Erlöse durch den Verkauf von GWG und Grabsteinen;

Mieten; Ersatz der Unterhaltungskosten jüdische Friedhöfe

Grün- und Freiflächenpflege

5.000 €

Erlöse aus der Gestellung von Arbeitsgeräten und Leistungen;

Erlöse für Dekorationen; Erlöse durch den Verkauf von GWG, Mulch und Kompost; Ersatz für Schäden und Überzahlungen; Ersatz von Strom- und Wasserkosten;

Technik / Werkstätten

3.100 €

Abgabe von Betriebsstoffen an Dritte; Erstattung von Schätzkosten;

sonstige Leistungen für Dritte und andere Eigenbetriebe;

Interne Administration

128.000 €

Erträge aus Personalkostenerstattungen; Vermietung von Diensträumen

Bezirkskolonnen

900 €

Erträge aus Dienstleistungen

Abfallwirtschaft

56.850 €

Erlöse aus Stromverkauf Deponie Herzogenrath

Straßenunterhaltung

2.000 €

Erlöse aus Materialverkauf und Anlagenabgängen

 

 

B. AUFWENDUNGEN

             

- Material- und Dienstleistungsaufwand

Diese Position beinhaltet im Wesentlichen die zur Leistungserbringung notwendigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die bezogenen Fremdleistungen (z.B. Gebühren des ZEW, Asphaltarbeiten, gärtnerische Unternehmerpflege).

 

- Personalaufwand

Die im Stellenplan aufgeführten Positionen werden mit den hier veranschlagten Mitteln gedeckt. Dem Aachener Stadtbetrieb zugewiesene Beamte werden weiterhin im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und von dieser bezahlt. Die Kosten werden jedoch durch den Stadtbetrieb vollständig erstattet. In diesen Erstattungsbeträgen sind anteilig auch die Beträge enthalten, welche die Stadt Aachen der Pensionsrücklage zuführt. Der Pool an offenen, d.h. derzeit nicht besetzten Stellen wird in diesem Rahmen und mit dem Ziel der weiteren Konsolidierung auf vollständig einzusparende Stellen geprüft. Die in der Vergangenheit geübte Praxis, offene Stellen nicht umgehend wiederzubesetzen, führt zu einer deutlichen Mehrbelastung des vorhandenen Personals.

 

- Kapitalaufwand

Im Erfolgsplan werden die handelsrechtlichen Abschreibungen und Zinsen veranschlagt. Bei den Gebührenbedarfsberechnungen können jedoch weiterhin die rechtlich zulässigen, höheren kalkulatorischen Kosten angesetzt werden. Die durch die Differenz zwischen kalkulatorischen und handelsrechtlichen Ansätzen bedingten Mehreinnahmen verbleiben bei der Stadt, da diese die Gebühren und somit auch den höheren Ansatz vereinnahmt.                                          

 

- sonstige betriebliche Aufwendungen, außerordentliche Aufwendungen, Steuern

Hierunter fallen die Aufwendungen zur Bewirtschaftung, Unterhaltung und Aufrechterhaltung des Betriebes, seiner Anlagen und Vermögenswerte.

 

 

C. INNERBETRIEBLICHE LEISTUNGSVERRECHNUNG

 

Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung gibt Auskunft darüber, welche leistungsmäßigen Beziehungen zwischen den einzelnen Betriebssparten innerhalb des Aachener Stadtbetriebes bestehen. Durch die unterjährige Erfassung und Dokumentation von Stundenaufschreibungen, Materialverbrauch und direkten Kostenzuordnungen werden die tatsächlichen Leistungsbeziehungen wertmäßig abgebildet. Hierdurch wird eine aktuelle und verursachungsgerechte Aufteilung erreicht, die eine umfassende Transparenz bietet. 

 

 

D. JAHRESERGEBNIS

 

Insgesamt schließt der Erfolgsplan mit einem Ergebnis von -1.421 T€ (Vorjahr -1.443 T€) ab. Vorrangiges Ziel ist es, im Wirtschaftsjahr 2012 den bisherigen Standard der ausgeführten Arbeiten zu halten und die Basis für eine positive Entwicklung des Betriebes zu festigen. Der Verlust entsteht insbesondere durch die notwendige Umlage der Querschnittsleistungen (Bezirkskolonnen, Technik/Werkstätten, Interne Administration) und der damit einhergehenden Erhöhung der internen Leistungsverrechnung. Eine Beibehaltung des derzeitigen Leistungsspektrums und Leistungsstandards ist bei einer weiteren Reduzierung der Finanzmittel nicht gewährleistet. Ergibt sich vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage jedoch weiterer Sparbedarf, ist die künftige Wahrnehmung einzelner Aufgaben kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls einzustellen.

 

Bestandteil des Erfolgsplans ist die mittelfristige Ergebnisplanung, welche Auskunft über die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge der weiteren drei auf das aktuelle Planungsjahr folgenden Jahre gibt. Auch hier wird die Absicht deutlich, gerade den Betriebskostenzuschuss aus dem städtischen Haushalt für die freiwilligen Aufgaben dauerhaft konstant zu halten und nach Möglichkeit zu senken. Wie im Erfolgsplan, sind auch in der mittelfristigen Ergebnisplanung mögliche Kostensteigerungen durch Aufgabenerweiterung nicht enthalten.

 

Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Erfolgsplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.              

 

 

 

2. VERMÖGENSPLAN

 

Im Vermögensplan sind die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre getrennt nach Betriebssparten aufgeführt. Der Ansatz aller Investitionen ist aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs zur Weiterführung der übertragenen Aufgaben notwendig.

 

Vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Ansätze, welche aufgrund wirtschaftlichen Verantwortungsbewusstseins noch nicht verausgabt wurden, werden nach § 16 Abs.4 S.1 EigVO in die Folgejahre übertragen.

 

Eine spartenbezogene Aufstellung der Ansätze ist der Anlage 2.a) zum Vermögensplan zu entnehmen, wo ebenfalls eine sachliche Zuordnung zu den Positionen des Anlagenspiegels erfolgt. Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Vermögensplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.              

 

 

3. STELLENPLAN

 

Der Stellenplan wurde vorbehaltlich den Anforderungen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Aachen aufgestellt.

 

Beschäftigte

Die Verschiebungen innerhalb der Entgeltgruppen ergeben sich aufgrund tarifrechtlicher Bestimmungen. Der  deutliche Zuwachs an Beschäftigten liegt in der Integration der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Straßenunterhaltung begründet, welche nunmehr im Stellenplan des Aachener Stadtbetriebes geführt werden.

 

Auszubildende

In 2012 werden 24 Auszubildende im Aachener Stadtbetrieb betreut.

 

Beamte

Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und hier nachrichtlich genannt.

 

 

 

 

 

 

 

4. FINANZPLAN 2012-2016

 

Der Finanzplan weist die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre aus und gibt Auskunft über Mittelherkunft und Mittelverwendung. Nachdem in den vergangenen Jahren eine eher zögerliche Umsetzung der Investitionsvorhaben erfolgt ist, wird analog des Vorjahres auch in 2012 das betriebsnotwendige Vermögen erneuert und erhalten werden. Da den geplanten Investitionen in Höhe von 4.614.400 Euro die laufende Kredittilgung von 387.000 Euro hinzugerechnet wird und dieser Summe Abschreibungen in Höhe von 2.486.300 Euro gegenüberstehen, ist in 2012 eine Kreditaufnahme erforderlich. Bei einer angenommenen Tilgung von 3% p.a. sind bei allen geplanten Investitionen der Folgejahre bis 2016 weitere Darlehensaufnahmen notwendig, da die Refinanzierung des Kapitals nicht vollständig aus Abschreibungen geleistet werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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